Regione: Germania

Versicherungswesen - Ordnungsgemäße Beteiligung an den Bewertungsreserven bei kapitalbildenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
65 Supporto 65 in Germania

La petizione è stata respinta

65 Supporto 65 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass die Beteiligung der Versicherungsnehmer von kapitalbildenden Lebens- / und Rentenversicherungsverträgen an den Bewertungsreserven im Verhältnis zum Anteil an deren Erwirtschaftung erfolgt und nicht wie bisher durch Verteilung der lediglich freiverfügbaren Bewertungsreserven.

Motivazioni:

Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen beinhalten neben der Garantieverzinsung für die Beiträge eine Beteiligung an den Bewertungsreserven und am Versicherungsgewinn.Insbesondere die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt jedoch nicht in dem Umfang, wie die Versicherungsnehmer durch ihre Beiträge zur Entstehung beitragen.Derzeit richtet sich deren Höhe nach der sogenannten Verteilungsfähigkeit, die einen Großteil zur angeblichen Deckung zukünftiger Garantiezinsversprechen von laufenden Verträgen zurückbehält.Grundsätzliches zur Entstehung von Bewertungsreserven:Sie werden von den Versicherungsgesellschaften am Kapitalmarkt durch einen variierenden Marktwert bei den getätigten Anlagen erwirtschaftet. Positive Abweichungen zum Nominalwert führen zu Bewertungsreserven.Im Falle von Rentenpapieren (Festverzinslichen Anlagen) entstehen Bewertungsreserven unter anderem dann, wenn das allgemeine Marktzinsniveau absinkt und die im Portefeuille der Versicherungsgesellschaft gehaltenen Rentenpapiere eine höhere Verzinsung aufweisen, als vergleichbare Papiere, die neu in den Markt gegeben werden.Die Benachteiligung der Versicherungsnehmer entsteht, weil die Versicherungsgesellschaft zum Einen die Berechnung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven selbstständig durchführt und, zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft, eine zu niedrige Verteilungsfähigkeit unterstellt und zum Anderen die Disposition der Anlagen selbstständig vornimmt. D.h. Wertpapiere werden am Kapitalmarkt veräußert und entstehende Gewinne (bis dato bilanzierte Bewertungsreserven) vereinnahmt.Das Wesentliche dabei ist, dass die Versicherungsgesellschaft den Aktionären gehört und die Versicherungsnehmer nur Vertragspartner sind, die zwar auch am Gewinn bzw. Überschuss beteiligt werden, jedoch nicht vollumfänglich.Im Geschäftsbericht 2015 einer Versicherung werden € 3,3 Mrd. Bewertungsreserven ausgewiesen, freiverfügbar und damit verteilungsfähig sind aber lediglich € 145 Mio..Würde man unterstellen, dass die Versicherungsgesellschaft alle Verträge kündigt und abrechnet, dann erhielten die Versicherungsnehmer in diesem Fall gerade mal 4,4 % der gesamten Bewertungsreserven. Der restliche Anteil wäre Gewinn der Versicherungsgesellschaft.Dass die Bewertungsreserven ein Problem für die Versicherungsgesellschaft darstellen, kann man zudem an dem allgemeinen Branchenverhalten beobachten. Die Versicherungsgesellschaften tendieren mittlerweile dazu, nicht kapitalmarktgelistete Ausleihungen zu begeben. Durch die Bilanzierung zum Nominalwert und nicht zum Marktwert - wie bei kapitalmarktgelisteten Rentenpapieren üblich - unterbleibt der Ausweis von möglichen Bewertungsreserven.

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Novità

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-761-006410
    79108 Freiburg im Breisgau
    Versicherungswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven in der
    kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung im Verhältnis zur „Erwirtschaftung“
    zu beteiligen bzw. das bestehende System zu ändern.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent anhand eines Beispiels im Wesentlichen
    an, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen beinhalteten neben der
    Garantieverzinsung für Beiträge eine Beteiligung an Bewertungsreserven und am
    Versicherungsgewinn.... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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