Versorgung der Beamten - Versorgungsrechtliche Regelungen für schwerbehinderte Beamte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Das Beamtenversorgungsgesetz möge derart geändert werden, daß es schwerbehinderten Beamten auch ohne Dienstunfähigkeit wieder möglich ist, vor der normalen Altersgrenze in Ruhestand zu gehen, ohne Abzüge von der Versorgung zu erhalten, wenn eine bestimmte Anzahl anrechnungsfähiger Dienstjahre (35 bzw. künftig bei Altersgrenze von 67 Jahren 40) erreicht ist, sofern die oder der Schwerbehinderte die Antragsgrenze erreicht hat.

Begründung

Im alten Beamtenversorgungsgesetz war es vorgesehen, daß Beamte, die schwerbehindert ohne Abzüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres gehen konnten, ohne Versorgungsabzüge zu erleiden, Es galten im Prinzip die gleichen Regeln wie für Beamten ohne Schwerbehinderteneigenschaft in Bezug auf eine Pensionierung vor vollendung des 65. Lebensjahres.Durch die letzten Änderungen des Beamtenversorgunsgesetzes sind schwerbehinderte Beamte hier benachteiligt. Sie können nur dann früher als ihre persönliche Altersgrenze zwischen 63 und 65 Jahren gehen, wenn sich mit erreichen des 63. Lebensjahres Dienstunfähig sind und die besonderen Regeln für Dienstunfähigkeit gelten (in der Übergangszeit 35 anrechnungsfähige Jahre, später 40).Da Beamte sich aber nicht selbst für Dienstunfähig erklären können besteht entgegen einem vorliegenden Schreiben des Bundesministeriums keine Wahlfreiheit. Schwerbehinderte Beamte können also immer erst dann ohne Pensionskürzung auf Antrag gehen, wenn sie die persönliche Altersgrenze erreicht haben, falls sie nicht voll Dienstunfähig sind.Dies ist eine erhebliche Verschlechterung für schwerbehinderte Beamte und widerspricht dem Grundsatz des besonderen Schutzes für Menschen mit Behinderung.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-2013-053313Versorgung der Beamten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird eine Regelung begehrt, die schwerbehinderten Beamtinnen und
    Beamten bei Erreichen der für sie geltenden Antragsaltersgrenze eine vorzeitige
    Versetzung in den Ruhestand ohne Versorgungsabschläge vom
    Ruhegehaltermöglicht, wenn sie 35 bzw. 40 anrechnungsfähige Dienstjahre erreicht
    haben.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die alte Fassung
    des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) hätte vorgesehen, dass
    schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ohne Abzüge vor Vollendung... weiter

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