Versorgungsausgleich - Abänderung des Versorgungsausgleichs im Zusammenhang mit der sogenannten "Mütterrente"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Unterstützende 18 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

18 Unterstützende 18 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei verrenteten und zwischen 2009 bis 2014 geschiedenen Paaren bei der Aufteilung der Mütterrente die Wesentlichkeitsgrenze aufgehoben wird.

Begründung

Nach dem neuen Scheidungsrecht von 2009 wird der Versorgungsausgleich hälftig geteilt. Wenn Paare nach 2009 geschieden wurden und beide bereits Rentner sind, muss die Mütterrente auch hälftig geteilt werden. Dieses wird aber durch die Wesentlichkeitsgrenze 5% der Rentenhöhe verhindert. Damit werden Frauen bevorteilt und zwangsläufig die Männer benachteiligt. Dieser Nachteil kann nicht dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes entsprechen. Oder bei Frauen müsste auch die Wesentlichkeitsgrenze angewandt werden, d.h. keine Auszahlung der Mütterrente, die unterhalb 5% der Rentenhöhe liegt. Diese Eindeutigkeit braucht auch nicht durch Familiengerichte überprüft werden - mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltskosten. Der Rentenversicherung liegen alle diesbezüglichen Daten vor. Wenn eine Anwendung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Mütterrente - bei der hälftigen Aufteilung - dann bitte für beide Seiten, sonst ist es grundgesetzwidrig .

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40302-039750 Versorgungsausgleich

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei verrenteten und zwischen 2009 bis 2014
    geschiedenen Paaren bei der Aufteilung der Mütterrente die Wesentlichkeitsgrenze
    aufgehoben wird.

    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass nach dem neuen Scheidungsrecht von 2009
    der Versorgungsausgleich hälftig geteilt werde. Wenn Paare nach 2009 geschieden
    wurden und bereits Rentner seien, müsse die Mütterrente auch hälftig geteilt werden.
    Dieses werde aber durch die Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent der Rentenhöhe
    verhindert.... weiter

Die in der Petition aufgeführte Forderung halte ich für vollkommen berechtigt. Es stellt sich meir nur die Frage warum es nur für Scheidungen von 2009 - 2014 gelten soll. Die in 2014 eingeführte Mütterrente begünstigt einseitig geschiedene Mütter deren Kinder vor 1992 geboren wurde. Somit sollte eine automatische Neuberechnung des Versorgungsausgleich für alle Scheidungsfälle deren Kinder vor 1992 geboren wurden und deren Scheidung vor dem Einführungstermin der Mütterrente (2014) stattgefunden hat gelten.

Noch kein CONTRA Argument.

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