Versorgungsausgleich - Rentenkürzung durch Versorgungsausgleich bei Scheidung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.

Begründung

BegründungAb rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-07-40302-004779 Versorgungsausgleich

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich nach einer
    Ehescheidung die Versorgung der ausgleichspflichtigen Person erst dann gekürzt
    wird, wenn auch die ausgleichsberechtigte Person eine Rente bezieht.

    Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ab der
    rechtskräftigen Ehescheidung der ausgleichspflichtigen Person der Ausgleichsbetrag
    von der monatlichen Rente abgezogen werde, auch wenn die ausgleichsberechtigte
    Person noch keine Rente erhielte.

    Hinsichtlich der... weiter

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