Regiune: Germania

Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleich für bestimmte Personenkreise

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
118 de susținere 118 in Germania

Petiția este respinsă.

118 de susținere 118 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Im Rahmen der Versorgungsausgleichsregelung bei Ehescheidung sollten Personen, die nach § 2 Absatz 1 SGB IX als behindert gelten und deren Behinderungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt, keiner Pensions- bzw. Rentenkürzung zugunsten des Partners unterliegen.

motive

Schwerbehinderte Menschen benötigen im Alter mehr Geld, um ihre Versorgung gewährleisten zu können.Wer sich - TROTZ Behinderung 30,40 Jahre dem Berufsleben stellt, einem Ehepartner so über die ganze Zeit Annehmlichkeiten ermöglicht, die dieser durch das eigene Einkommen nicht hätte realisieren können, muss geschützt werden. Wenn der nicht behinderte Partner in der Ehe für sich beschließt nicht voll erwerbstätig zu sein, mag das im Rahmen der Ehe hinnehmbar oder ein Vertrauensvorschuss der behinderten Person sein. Wird die Ehe geschieden, sollte dem nicht behinderten Partner kein Vorteil, der über die Zeit der Ehe geht gewährt werden. Pension- und Rentenansprüche sollten der behinderten Person, die sie erwirtschaftet hat ohne Abzüge zustehen, da sie diese für die eigene Pflege / Versorgung benötigt und vom geschiedenen Partner keine Hilfe mehr zu erwarten ist.Es reicht doch dass der nicht behinderte Partner über Jahre davon profitierte, dass der behinderte Partner ein gutes Einkommen hatte. Trennt sich der nicht behinderte Partner, heiratet neu und lässt den Behinderten allein zurück, kann man das moralisch sehen wie man will, finanziell ist es für den Behinderten ein Fiasko.Wer einen behinderten Menschen heiratet darf keine Ansprüche auf Versorgungsausgleich bekommen.Evtl. Ansprüche wegen Kindererziehung etc. sind davon unberührt. Es soll lediglich den Rechtsanspruch auf Versorgungsausgleich bei Scheidung regeln, wenn die Hauptverdienste während der Ehe von einer Person mit einem GdB von mindestens 50 % erlangt wurde.Gerade im Alter wird das Leben von Menschen mit Handicap teurer.Ein Rollstuhl hier, eine Türerweiterung da.Physiotherapien, Psychotherapien die nicht immer von der Kasse bezahlt werden.Haushaltshilfe, Hausmeister, Gärtner usw.Es gibt ein Einkommen, aber man kann die Kosten des Unterhalts kaum bewältigen.So kann ein behinderter Mensch, der sein Leben lang gearbeitet hat zum Sozialfall werden.Weil halt 600 bis 700 Euro monatlich fehlen. Versorgungsausgleich.Wer sein ganzes Leben gearbeitet hat - TROTZ Behinderung - muss dir erworbenen Ansprüche an Rente / Pension auch vollumfanglich erhalten. Es gibt sicher nicht viele Fälle dieser Art.Darum haben sie auch keine Lobby.Und eben darum ist es wichtig für das kleine Dutzend unter Tausend das mal zu regeln.

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știri

  • Pet 4-17-07-40302-057204Versorgungsausgleich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin fordert, dass im Rahmen der Versorgungsausgleichsregelungen bei
    Ehescheidung Personen, die nach § 2 Absatz 1 SGB IX als behindert gelten und
    deren Behinderungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt, keiner Pensions- bzw.
    Rentenkürzung zugunsten des Partners unterliegen sollten.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass sie zum Zeitpunkt ihrer
    Eheschließung mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 % schwerbehindert
    gewesen sei. Trotz ihrer Behinderung habe sie über viele Jahre... mai departe

Ich selbst bin schwerbehindert wurde nach langer Krankengeschichte schließlich berendet. Die Scheidung wurde 2015 vollzogen meine Kinder sehe ich seit einem Jahr nicht. Der Versorgungsausgleich wurde abgezogen meiner Exfrau half ich aus ihren Schulden und Insolvenz verfahren und absoluter Notlage. Sie hatte eigentlich garnichts mehr. Ihr wurde ein sorgenfreies Leben geboten unzählige mutwillige Sachverhalte sind hinzugekommen trotzdem werde ich als Sündenbock fur meine Krankheit noch hergenommen. Unterhalt versuche auch noch zu zahlen. Es gibt leider für Aussortierte keine Wertschätzung mehr.

Niciun argument CONTRA încă.

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