Región: Görlitz
Salud

Versorgungsnotstand Im Landkreis Görlitz abwenden und Impfpflicht § 20A Ifsg abschaffen

Peticionario no público.
Petición a.
Landrat des Landkreises Görlitz, die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung
4.843 Apoyo 3.388 En. Görlitz

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  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unterzeichner fordern

den Landrat des Landkreises Görlitz,

die Mitglieder des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Staatsregierung

sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,

 

sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und diese abzulehnen.

 

Zudem wird der Landrat des Landkreises Görlitz aufgefordert, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Görlitz die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Razones.

Begründung

Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Speziell im Landkreis Görlitz beträgt die Impfquote unter den Mitarbeitern in Pflegeheimen (inkl. gültigem Genesenenstatus) aktuell 54,2% und liegt damit noch unter dem sächsischen Durchschnitt von 65%. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Görlitz sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)

 

Auch in anderen sächsischen Landkreisen schlagen Ärzte und Therapeuten Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben können und damit schließen werden. (https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/impfpflicht-aerzte-in-mittelsachsen-befuerchten-kuendigungswelle-artikel11928767)

 

Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege steht damit unweigerlich bevor und wird zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Görlitz führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Görlitz ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann. (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8758&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined)

 

Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Landkreis Görlitz bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von über 40% unter den Beschäftigten in den Pflegeheimen des Landkreises nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden. Die politisch Verantwortlichen im Landratsamt Görlitz, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung müssen sich schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.

 

Zudem wird der Landrat des Landkreises Görlitz aufgefordert, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung:

„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“

 

keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Görlitz die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Die Petition richtet sich an:

 

Landratsamt Görlitz

Landrat Bernd Lange

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Postfach 11 01 33

01330 Dresden

 

Sächsische Staatskanzlei

Ministerpräsident Kretschmer

Archivstraße 1

01097 Dresden

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Bundeskanzleramt

Bundeskanzler Olaf Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Mario Kumpf, MdL

Tino Chrupalla, MdB

Sebastian Wippel, MdL

Roberto Kuhnert, MdL

Jens Oberhoffner, MdL

Gracias por su ayuda

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