Versteuerung sogenannter Vorstandsparkplätze als geldwerten Vorteil

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass sog. Vorstandsparkplätze (bzw auch Bürgermeisterparkplätze, Lehrerparkplätze usw.) durch die Nutzungsberechtigten als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Für Behindertenparkplätze möge diese Regelung nicht gelten.

Begründung

Jeder Berufstätige kennt es: direkt vor dem Firmeneingang, in optimaler Lage, gibt es eine Reihe Parkplätze, die nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung stehen.Diese Parkplätze sind immer in perfektem Zustand, werden gereinigt und im Winter sofort von Schnee und Eis befreit. Die Firmen lassen sich das einiges an Geld kosten, um ihrem Management diese Plätze anzubieten.Die normalen Angestellten hingegen müssen sich weit entfernt, auf Schotterplätzen, Straßenrändern oder auf eigene Kosten anzumietenden Stellplätzen, eine Parkmöglichkeit suchen.Dies belastet das Fahrzeug, kostet Benzin und benötigt zusätzliche Zeit. Diesen Aufwand sparen sich Personen auf dem Vorstandsparkplatz ein. Und dieser Vorteil, der ja durch das Unternehmen bezahlt wird, sollte zu versteuern sein. Zumal es sich beim Nutzerkreis um Personen handelt, die auch entsprechende Einkünfte haben.

Link zur Petition

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