Regione: Germania

Verwaltungsgebühren - Versicherung an Eides statt nach § 5 Straßenverkehrsgesetz gebührenfrei

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
151 Supporto 151 in Germania

La petizione è stata respinta

151 Supporto 151 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die in § 5 Straßenverkehrsgesetz geforderte Versicherung an Eides statt von den zuständigen Behörden gebührenfrei auszustellen ist.

Motivazioni:

Bei einem Verlust des Führerscheins ( z.B. durch Entwendung ) verlangen die Verwaltungsbehörden offenbar grundsätzlich die Abgabe einer Versicherung an Eides statt. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten dafür in Höhe von ca. 31.-Euro - für eine Seite aus dem Drucker verbunden. Es reichen meines Erachtens die zusätzlichen Kosten für den Ersatzführerschein ( neues Passfoto und Verwaltungsgebühren ) sowie der mit dem Verlust verbundene Ärger vollkommen aus.Die Kosten für die Versicherung an Eides statt stellen im Vergleich zum Vorgehen bei Verlust des Personalausweises eine zusätzliche Beschwer für den Bürger dar.- Bei Verlust des Personalausweises genügt eine schriftliche Anzeige bei der Polizei, die von der ausstellenden Kommune aus kostenfrei erfolgt. Es entstehen nur die Kosten für den neuen Personalausweis.Nach meinem Dafürhalten ist der Personalausweis doch das höherwertige Dokument im Vergleich zum Führerschein. Oder liegt es nur daran, dass für den Führerschein ein anderes Bundesministerium zuständig ist?-Wenn offenbar schon bei diesem Verlustfall eine Erklärung an Eides statt notwendig ist, dann bitte "kostenfrei".

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Novità

  • Pet 1-18-12-2006-002205

    Verwaltungsgebühren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die in § 5 Straßenverkehrsgesetz
    geforderte eidesstattliche Versicherung gebührenfrei auszustellen ist.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    und dort diskutiert. Es gingen 151 Mitzeichnungen und drei Diskussionsbeiträge ein.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, bei Verlust des Führerscheins
    verlangten Verwaltungsbehörden die Abgabe einer Versicherung an Eides statt.... avanti

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