Reģions: Vācija

Verwaltungsverfahren - Effektiver Rechtschutz für Menschen mit geringem Einkommen.

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
292 Atbalstošs 292 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird insbesondere gefordert, dass es auch für Menschen mit wenig Einkommen effektiven Rechtsschutz geben soll.Behörden und auch Gemeindeverwaltungen mit eigener Rechtsabteilung, sollen ohne nachvollziehbare Begründung in einfach gelagerten Fällen, die kein besonderes Fachwissen erfordern, keinen externen, kostenpflichtigen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegenüber einer Klage einfacher Bürger(innen) beauftragen dürfen.

Pamatojums

Petition: „Für einen offenen, bezahlbaren Rechtsweg für alle Staatsbürger“Die im Grundgesetz festgelegte Garantie des „offenen Rechtswegs“ ist für einen Großteil der Staatsbürger mit geringem Einkommen vor dem Verwaltungsgericht nicht (mehr) gegeben.Einige Bundesländer haben Ihr Gesetz zum „Bürokratieabbau“ so angewendet, dass nicht einmal (mehr) Widersprüche gegen Verwaltungsakte möglich sind. Widersprüche gegen Verwaltungsakte ermöglichen den Dialog mit der Behörde. Das ist jetzt in vielen Fällen nicht (mehr) möglich. Die Bürger müssen zur Wahrung ihrer Rechte oft sofort klagen (innerhalb von vier Wochen) oder auf ihr Recht verzichten, weil dann die Frist für eine Anfechtung abgelaufen ist. Auch rechtswidrige Verwaltungsakte werden nach Fristablauf bestandskräftig. Deshalb müssen die Bürger klagen, wenn sie den Eintritt der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes verhindern wollen.Durch die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung muss auch bei einer Klagerücknahme der größte Teil der Kosten getragen werden. Viele Stadtverwaltungen beauftragen trotz eigener Rechtsabteilung einen kostenpflichtigen externen Rechtsanwalt. Der muss vom Bürger auch bezahlt werden, wenn eine vorsorgliche Klage zurückgenommen wird. Selbst wenn jemand so wenig Einkommen hat, dass er Prozesskostenhilfe bekommt, so müssen die Kosten des gegnerischen Anwalts in jedem Fall getragen werden können, weil sie nicht von der Prozesskostenhilfe übernommen werden.Die Hürde auf dem Verwaltungsrechtsweg hängt für viele Normal- und Geringverdiener zu hoch.Das Recht auf eine „zweite Instanz“ haben Sie ebenfalls abgeschafft. In Bayern werden fast doppelt so viele Anträge auf eine (früher selbstverständliche) Berufung abgelehnt wie in anderen Bundesländern.Richter weisen Anträge auf Berufung häufig ab. Wenn das erstinstanzliche Urteil nicht „völlig abwegig“ ist, weisen Berufungsrichter Klagen einfacher Bürger ab – besonders in Bayern.Kein Richter muss eine Kündigung befürchten, wenn er schlecht arbeitet. Er (oder sie) muss auch nicht befürchten, dass er an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird, wenn er (sie) sich ungeeignet zeigt. Das wird gar nicht überprüft. Es gibt keine Qualitätskontrolle für Richter.Bitte besinnen Sie sich auf das Grundrecht: „Der Rechtsweg steht offen“ „Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden“ und nicht zuletzt auf Artikel 1 (3) Grundgesetz: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“.Bitte sorgen Sie dafür, dass Behörden (Verwaltungen) mit eigener Rechtsabteilung keine externen kostenpflichtigen Rechtsanwälte beauftragen dürfen. In einfach gelagerten Fällen und bei ausreichendem eigenem Fachwissen, sollen Verwaltungsjuristen einer Behörde sich selber vertreten.

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Jaunumi

  • Pet 4-17-07-2005-042239

    Verwaltungsverfahren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird unter anderem gefordert, dass es auch für Menschen mit wenig
    Einkommen effektiven Rechtsschutz geben soll.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, der Anspruch auf einen
    „offenen, bezahlbaren Rechtsweg“ ergebe sich bereits aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die
    finanzielle Hürde bei der Beschreitung des Rechtswegs sei jedoch insbesondere bei
    Verwaltungsgerichten zu hoch und müsse abgesenkt werden. Ferner beauftragten
    viele Stadtverwaltungen... vairāk

Debates

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