Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung - Vereinfachung der Abrechnung und der Kontrolle der Pflegeleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Unterstützende 46 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

46 Unterstützende 46 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge in der Pflegeversicherung eine Vereinfachung der Abrechnung und der Kontrolle der Pflegeleistungen (hier sind die Zahlungen an die pflegebedürftige Person, die pflegende Person bzw. die Pflegeeinrichtung gemeint) veranlassen.

Begründung

Für die zu pflegende Person bzw. die pflegende Person gibt es bisher keinerlei Möglichkeit, die Pflegeleistungen und deren Berechnung (vor allem im Bereich Kombinationspflege) durch eine neutrale Stelle prüfen zu lassen und ggf. zu reklamieren. Diese Reklamationen erfolgen bisher über die Krankenkasse, der die Pflegekasse angeschlossen ist. Somit erfolgt die Kontrolle in der gleichen Institution wie die Ausführung. Ist ein Pflegedienst bzw. eine Pflegeeinrichtung eingeschaltet, muss dort zusätzlich reklamiert werden. Auch hier prüft sich die Institution selbst. Es gibt keinerlei neutrale Anlaufstellen, die dies zentral und unabhängig regeln. Die Prüfungen durch den medizinischen Dienst reichen hier bei weitem nicht aus. Im Zeitalter des Pflegenotstandes entlastet eine solche neutrale Kontroll- und Ansprechinstanz die Pflegekasse, die Pflegeeinrichtungen, die Angehörigen und die zu pflegenden Personen und sorgt für mehr Transparenz. Der Verwaltungsaufwand wird erheblich minimiert.

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