Región: Alemania

Videoaufzeichnungspflicht von Gerichtsverhandlungen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Apoyo 19 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

19 Apoyo 19 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass eine Videoaufzeichnungspflicht von Verhandlungen vor allen Gerichten in Deutschland mit einer automatischen Übermittlung der Aufzeichnung (an die Verfahrensbeteiligten) eingeführt wird.

Razones.

Vor deutschen Gerichten werden grundsätzlich nur Protokolle angefertigt.Diese Protokolle sind - wenn Sie überhaupt angefertigt werden - in den meisten Fällen unvollständig.Wenn kein Protokollführer anwesend ist, wird das Protokoll vom Richter in eine Audioaufzeichnung eingesprochen. Hierbei wird wegen Zeitmangels in den meisten Fällen nur Grundsätzliches festgehalten.Bei Anwesenheit eines Protokollführers stellen die Prozessbeteiligten regelmäßig fest, dass teilweise Inhalte fehlen und/oder sogar falsch protokolliert wurden. Dies nicht zuletzt auch, da (insbesondere bei hohem Anfall von gesprochenem Wort) der Protokollführer subjektiv entscheidet, was "wichtig" ist und was nicht.Viele Verfahrensbeteiligte erleiden hierdurch enorme Nachteile.Wir leben inzwischen in einer digitalen Welt, weshalb ohne weiteres Videoaufzeichnungen von Verhandlungen angefertigt (und ggf. archiviert) werden können.Dies würde nicht nur beweiserhebliche Tatsachen für Revisions- und Berufungsinstanzen festhalten, sondern ggf. sogar Kosten senken können. Denn die entsprechenden Aufnahmen könnten die Aufwendungen für Protokollführer senken und die - ohnehin bereits stark ausgelasteten - Gerichte könnte die frei gewordenen Arbeitskräfte anderweitig einsetzen.Die Aufzeichnungen sollte sodann wie Schriftsätze und die vorherigen Protkolle digital an die Beteiligten übermittelt werden.Es ist nicht zu erwarten, dass hierfür ein großer Speicherbedarf notwendig ist. Denn die Videoaufzeichnung selbst, könnte in einer geringen Bildqualität erfolgen. Schließlich ist das gesprochene Wort sehr wichtig und dass zumindest erkannt werden kann, wer "spricht". Hochauflösende Aufzeichnungen sollten daher nicht notwendig sein.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Videoaufzeichnungspflicht von Verhandlungen vor allen Gerichten in Deutschland mit einer automatischen Übermittlung der Aufzeichnungen (an die Verfahrensbeteiligten) beschließen.

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