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Videoüberwachung jetzt! Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger

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  1. Startet 2017
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Videoüberwachung sollte auch im öffentlichen Raum unter festen rechtlichen Vorschriften möglich sein – so, wie es bereits seit Jahren erfolgreich in der U-Bahn praktiziert wird. Dafür bedarf es einer Änderung des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz).

Grunnen til

Die letzten Wochen und Monate haben eindrucksvoll gezeigt, dass Videoüberwachung nachweislich zur Aufklärung zahlreicher Gewaltverbrechen und zur besseren Strafverfolgung beigetragen hat. Einschlägige Beweise hierfür sind die schnelle Überführung der U-Bahn-Treter sowie die Aufnahmen des grausamen Verbrechens gegen einen Obdachlosen in einem U-Bahnhof, die innerhalb von wenigen Tagen zur Inhaftierung der Gewalttäter führten, und dass im Gegensatz die Polizei nach den schrecklichen Ereignissen am Breitscheidplatz gezwungen wurde, private Videoaufnahmen von den Bürgern anzufordern, um den Täter zu identifizieren.

Videoüberwachung hilft jedoch nicht nur dabei, Straftaten aufzuklären, da häufig nur durch die veröffentlichen Bilder der Kameras Straftäter identifiziert und festgenommen werden können. Sie schreckt auch potentielle Täter ab und schützt damit potentielle Opfer, weil schnelle Entdeckung und damit Strafe drohen. Das bestätigt auch der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter von Berlin-Brandenburg, Michael Wöhl: „Natürlich helfen Kameras auch präventiv, weil Täter fürchten, entdeckt zu werden.“ (Welt Online, 15.12.2016, https://www.welt.de/politik/deutschland/article160301716/Ist-Videoueberwachung-noetig-oder-nur-Aktionismus.html))

Die zahlreichen Gespräche in meinem Umfeld zeigen mir, dass sich viele Menschen in unserer Stadt mehr Videoüberwachung wünschen. Dem entspricht auch, dass laut einer FORSA-Umfrage im Januar 2017 eine deutliche Mehrheit von 80 Prozent der Berliner den klugen Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum befürwortet.

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nyheter

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    seit dem Start des Volksbegehrens für mehr Videoaufklärung und Datenschutz vor sechs Wochen konnten bereits viele tausend Unterschriften gesammelt werden. Das ist ein großartiger Erfolg, es bleibt aber noch viel zu tun. Damit die erste Phase des Volksbegehrens erfolgreich sein kann, werden mindestens 20.000 gültige Unterschriften benötigt. Ich möchte Sie herzlich ermutigen: Machen Sie mit! Unterstützen Sie die Berliner Polizei dabei, Berlin für uns alle sicherer zu machen. Videoaufklärung muss in unserer Stadt auf öffentlichen Plätzen und Straßen ermöglicht werden – so, wie es bereits seit Jahren erfolgreich in der U-Bahn oder in den Bussen der BVG praktiziert wird.

    Um... lengre

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    fast sechs Monate nachdem ich diese Onlinepetition ins Leben gerufen habe, startet nun ein Volksbegehren in Berlin, um den verstärkten Einsatz von Videoüberwachung in Berlin auf öffentlichen Plätzen und Straßen zu ermöglichen. Das ist ein großartiger Erfolg, der auch mit Ihrer Unterstützung möglich wurde! Dafür möchte ich bei allen von Ihnen herzlich bedanken!

    Initiator des Volksbegehrens ist das „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“. Da ich sowohl Anliegen als auch Zielsetzung dieses Bündnisses persönlich und inhaltlich gänzlich teile, habe ich nach reiflicher Überlegung beschlossen, mich diesem Bündnis anzuschließen. Ich kann Sie nur ermutigen,... lengre

  • Das Reportermagazin AKTE 20.17 berichtet in der Sendung vom 25. April 2017 über die Online-Petition "Videoüberwachung jetzt! Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger".

    Der Beitrag ist online unter www.sat1.de/tv/akte/video/2017-kampf-gegen-kriminelle-videoueberwachung-am-kottbusser-tor-clip abrufbar.

Nachhaltigkeit. Vlt. können Kameras Straftaten nicht verhindern. Aber in vielen Fällen tragen sie effektiv und unwiderlegbar zur Aufklärung bei. Es würde nicht hinnehmbar sein, wenn die Menschen die Straftaten begehen auf freien Fuß weiter ihrem Handeln nachgehen können. Die Aufklärungsrate mit Hilfe von Kameras spricht für sich.

Angesichts des „Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“, welches nun eingeführt werden soll und dem seit 2007 gültigen polizeilichen elektronischen Zugriff auf Passbilder und ein Abgleich mit Videoaufnahmen, die die Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen und somit die Persönlichkeitsrechte beschnitten werden, kann und muss ich davon abraten, denn das Argument "man hätte ja nichts zu verbergen" wird sehr schnell, siehe die dick-pics-Diskussion in den Staaten zu einem Damoklesschwert, in Folge dessen die persönliche Freiheit eingeschränkt werden wird. Also Nein!

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