Περιοχή: Γερμανία

Vollständige Anrechnung der Anwesenheitszeit als Arbeitszeit im Rettungsdienst

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 Υποστηρικτικό 60 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

60 Υποστηρικτικό 60 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Rettungsdienst eine volle Anrechnung der Anwesenheitszeit als Arbeitszeit erfolgt. Nach entsprechender Auslastungsanalyse und -bewertung besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf eine höhere Stundenzahl je Tag auszudehnen und Pausen trotz Einsatzbereitschaft anzurechnen.

Αιτιολόγηση

Bereits seit vielen Jahren ist es gelebte Praxis im Rettungsdienst, dass durch die jeweiligen Besatzungen eine vollständige und sofortige Einsatzbereitschaft während der gesamten Anwesenheit geleistet wird. Hierfür werden z. B. die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in einen Zeitkorridor gelegt, in denen sie genommen werden sollen. Während dieser Zeit bleibt das Rettungsmittel aber besetzt und wird dann natürlich auch im Bedarfsfall alarmiert. Eine Pause, auf die man sich nicht verlassen oder sie verplanen kann!Weiterhin wurden durch tarifvertragliche Regelungen Bereitschaftszeiten eingeführt. Dies sind Zeiten, in denen normalerweise nicht mit einer vollen Auslastung zu rechnen ist. Diese Zeiten werden nur zu einem gewissen Prozentsatz vergütet. In anderen Modellen wird die wöchentliche Arbeitszeit aufgrund dieser Regelungen einfach verlängert.Durch steigende Einsatzzahlen und damit zusätzlich in Dienst gestellter Fahrzeuge kommt es nun dazu, dass die reale Inanspruchnahme des Einsatzfahrzeugs und somit auch der Besatzung sinkt. Hier werden also Begehrlichkeiten der Dienstgeber geweckt, die bereits jetzt vorhandenen Zeitabschläge weiter auszudehnen.Auch nach einem Urteil des EuGH vom 21.02.2018 - Aktenzeichen C-518/15 – welches bereits einen Aufenthalt in häuslicher Umgebung mit einer Vorlaufzeit von 8 Minuten bis zum Eintreffen an der Feuerwache als volle Arbeitszeit wertet, hat sich an dieser Situation nichts geändert. Bei der Frage der Vergütung handelt es sich nämlich um nationales, nicht EU-Recht!Zusammenfassend stellt sich die Situation also so dar, dass Mitarbeiter im Rettungsdienst generell deutlich mehr Stunden arbeiten als sie vergütet bekommen. Im Durchschnitt werden so für die Erfüllung einer normalen 39-Stunden-Woche teilweise 48 oder mehr Wochenstunden als reale Anwesenheit mit dauerhafter, jeweils sofortiger Einsatzbereitschaft abzuleisten. Das unternehmerische Risiko der Auslastung der Fahrzeuge wird somit sehr komfortabel auf die Mitarbeiter abgewälzt.Diese Ungleichbehandlung gegenüber eigentlich allen anderen Berufssparten zeigt sich auch häufig in Gesprächen als Grund für die Unattraktivität des Berufes.BegründungDie Arbeit im Rettungsdienst birgt sicher eine gewisse Notwendigkeit von der Abkehr statischer Regelungen zur Ausgestaltung der Arbeitszeit mit sich. Die aktuelle Situation führt aber dazu, dass die dort tätigen Mitarbeiter teilweise acht oder noch mehr Stunden unbezahlte Arbeitszeit pro Woche leisten müssen. Die derzeit vorhandene Personalknappheit lässt sich nur durch eine Steigerung der Attraktivität des Berufes beseitigen. In Zeiten von Diskussionen über „Work-Life-Balance“ werden hier die Retter aber sehr deutlich benachteiligt.

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