Vollumfängliche Entschädigung durch den Staat im Hinblick auf Schutzgesetze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Unterstützende 13 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterstützende 13 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Staat, auch in Form seiner Länder, sich verpflichten muss, alle durch seine Gesetze und Vorschriften in Nachteil geratene oder Geschädigte vollumfänglich zu entschädigen. Es darf durch Schutzgesetze keine schutzlosen Opfer geben.

Begründung

Es ist gewiss notwendig durch Gesetze und Vorschriften z.B. die Natur zu schützen oder nicht Tatmündige aus einfacher Vernunft vor völlig verfehlter Strafverfolgung zu bewahren.Indes darf dies aber keine Opfer produzieren die völlig im Regen stehen gelassen werden da man sich vielleicht gegen Elementarschäden versichern könnte, aber nicht gegen die Auswirkungen genannter Gesetze und Vorschriften. Unter typischem Lebensrisiko kann ich solche erlittenen Schäden nicht verbuchen.Geläufige Beispiele wären:• zerkratzter Lack durch den Erstklässler• Straftat durch Kinder und Jugendliche (12-21 Jahre)• Überflutung von Äckern, Unterspülung von Wegen durch Biberdämme• Verbrechensopfer in Folge nicht ausreichender ErmittlungserfolgeDer Staat muss sich fragen, wieso er die eine Seite schützt und stützt und die andere komplett außen vor lässt. Dem ist unbedingt abzuhelfen, mindestens finanziell. Aber auch z.B. durch unbefristete Unterbringung ohne Ausgang für Intensivtäter, da das Wohl dieser Wenigen den Nöten der vielen Unschuldigen, künftigen Opfern, unterliegen muss. Nicht Strafe als Ziel sondern Schutz der Bevölkerung.

Link zur Petition

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