Wirtschaft

Vorschrift das Baujahr eines Gerätes im Typenschild zu nennen - Betrug vermeiden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestages
35 Unterstützende 34 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Typenschilder an Maschinen, Fahrzeugen und Geräten sollten ZWINGEND immer das Baujahr des Gegenstandes nennen. Die Typenschilder sollen so gestaltet werden, dass sie durch die notwendigen Reinigungsarbeiten am Gerät nicht unleserlich werden können.

Begründung

Das Baujahr eines Gegenstandes ist eine Information, die im vitalen Interesse eines Kaufinteressenten steht. Vom Baujahr hängt maßgeblich der Zeitwert eines Gegenstandes ab. Um die Einschätzung des Zeitwertes für Kaufinteressenten oder Gutachter zu erleichtern und Betrug mit dem Baujahr zu vermeiden, gehört es zur gesetzlichen Vorschrift gemacht, das Baujahr in ein verschleißsicheres Typenschild zu integrieren. Gegenstände, vor allem größere wie Maschinen und Geräte, sollten ohne solch ein - mit dem Baujahr versehenes - Typenschild nicht mehr am Markt gehandelt werden dürfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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