Vorsorge/Rehabilitation - Kostenübernahme von ärztlich angeordneten geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
107 Unterstützende 107 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

107 Unterstützende 107 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, dass die Kostenübernahme ärztlich angeordneter geriatrischer Reha-Maßnahmen von den Krankenkassen nicht mehr abgelehnt werden darf…

Begründung

Die aktuelle Praxis der Ablehnung der Kostenübernahme nimmt den Patienten die Chance auf ein Weiterleben in der gewohnten Umgebung nach einem Krankenhausaufenthalt durch mangelnde bzw. fehlende Rehabilitation.lt. Panoramabericht werden die Patienten nach der Ablehnung zunehmend in Heime eingewiesen, wo der Kostenträger die Patienen selbst und die Pflegeversicherung sind.Eine weiter Folge ist, dass bestehende Strukturen eben wie diese geriatrischen Rehabilitationskliniken schließen müssen,weil sie nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.In Anbetracht von Pflegenotstand, Überalterung und Multimorbidität in der Gesellschaft ist es fatal die Ressourcen von Menschen verkümmern zu lassen, die noch in Selbstständigkeit oder mit Teilunterstützung leben könnten.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-82715-006786

    Vorsorge/Rehabilitation
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, damit die
    Kostenübernahme ärztlich verordneter geriatrischer Rehabilitationsmaßnahmen von
    den Krankenkassen nicht mehr abgelehnt werden dürfen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, ausweislich eines Fernsehberichts werden
    Patienten nach der Ablehnung der Kostenübernahme zunehmend in Heime
    eingewiesen, wo der Kostenträger... weiter

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