Vorsorge/Rehabilitation - Kuranspruch für beide Eltern in besonderen Fällen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
176 Unterstützende 176 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

176 Unterstützende 176 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der §24 SGB V um einen Absatz (4) erweitert wird:Bei - schweren Erkrankungen eines Elternteils oder Kindes die zu Behinderung oder Tod von Elternteil oder Kind führen, oder - Behinderungen >=GDB50 eines Kindes und einem weiteren Geschwisterkind oder- pflegebedürftigem Kind und einem weiteren Geschwisterkindbesteht Kuranspruch für beide Eltern gemeinsam zusammen mit minderjährigen Geschwisterkinder(n).

Begründung

Derzeit sieht der Gesetzgeber vor, dass sowohl Mütter als auch Väter gemeinsam mit einem Kind zur Kur fahren können, nicht jedoch beide Elternteile zusammen mit dem/den Kindern. Nur in Fällen, bei denen ein Kind z.B. mit Krebs erkrankt ist, werden diese gemeinsamen Kuren ermöglicht.Bei dieser Sicht wird vergessen, dass es auch andere Situationen gibt, die eine gemeinsame Kur erforderlich machen. Insbesondere wenn in einem Haushalt zwei oder mehr Kinder zu versorgen sind, von denen ein Kind gesund und ein Kind behindert oder schwer erkrankt ist, kommt es zu verstärkten Stresssituationen durch die Vielfachbelastung (Familie, Pflege, Beruf, bürokratische Hürden). Wegen der Pflege des behinderten Kindes müssen gesunde Geschwisterkinder dabei oft zurückstehen. Nicht selten entwickeln sich dadurch Störungen in der geistigen und emotionalen Entwicklung des gesunden Geschwisterkindes ("Hallo, ich bin auch noch da"). Die Stresssituation in der Familie nimmt weiter zu bis es zur Eskalation - dem Zusammenbruch des familiären Zusammenlebens - kommt. In solchen Fällen ist eine Einzeltherapie der Betroffenen nicht zielführend, da das Problem ursächlich im alltäglichen Zusammenleben entsteht und ausschließlich ein ganzheitlicher Therapieweg unter Einbeziehung der Kinder einen Lösungsansatz verspricht. Spricht man die Krankenkassen heute darauf an, wird bei gezielter Befragung erklärt, dass es tatsächlich derzeit keine Möglichkeit gibt, dies zu genehmigen und es auch keine anderen Formen der Unterstützung gibt.Natürlich ist auch der Standpunkt der Krankenkasse, dass es sich bei Kuren nicht um einen bezahlten Familienurlaub handeln kann, nachvollziehbar. Unter der Voraussetzung der unter "Wortlaut der Petition" genannten Einschränkungen wäre einem Missbrauch hier in 99% der Fälle bereits Einhalt geboten. Durch eine Prüfung des Einzelfalls - ggf. psychologische / gutachterliche Prüfung seitens der Krankenkassen - würde der mögliche Missbrauch dieser Unterstützungsleistung gegen Null tendieren.In Fällen wie diesen ist bei Antragsstellung in der Regel eine Überlastungssituation eingetreten und beide Elternteile benötigen die Kur bereits.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-82715-052619

    Vorsorge/Rehabilitation
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird eine Erweiterung des Anspruchs auf medizinische
    Vorsorgeleistungen für Mütter oder Väter nach § 24 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB V) auf gemeinsame Leistungen für Eltern und Kinder/Geschwisterkinder
    gefordert.
    Als Voraussetzungen für einen entsprechenden Anspruch werden schwer erkrankte
    Elternteile oder Kinder, Kinder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
    oder pflegebedürftige Kinder, jeweils mit einem... weiter

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