Region: Thüringen

Vorwürfe und Sachverhalte aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler- 2017 -Teil 3

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Petition soll erreicht werden, dass

1.den genannten Vorwürfen und Sachverhalten des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2017 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge

aufgeklärt werden.

  1. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt.

Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen.

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WAS IST PASSIERT

Parkhaus gefördert, gebaut und abgerissen

Obwohl vor einer mangelhaften Auslastung gewarnt worden war, wurde im Arnstädter Wohngebiet Rabenhold Ende der 1990er-Jahre ein Parkhaus gebaut. Tatsächlich wurden sowohl die Dauer- als auch die Kurzzeitparkplätze schlecht angenommen. Ende 2014 machte das Parkhaus dicht und wurde 2016 abgerissen. Aufgrund der Finanzhilfen beim Bau, der erwirtschafteten Defizite und der Abrisskosten waren die Steuerzahler mit mindestens 1.374.800 Euro dabei.

Arnstadt. Im Wohngebiet Rabenhold der Bachstadt Arnstadt wurde von 1997 bis 1998 ein Parkhaus mit 352 Einstellplätzen und 40 Kurzzeitparkplätzen für 2.625.063,25 Euro errichtet. Bauherr war die Wohnungsbaugesellschaft (WBG) der Stadt Arnstadt mbH unter Beteiligung der Vereinigten Wohnungsgenossenschaft Arnstadt von 1954 e. G. Beide bildeten zu gleichen Teilen die Parkhaus Rabenhold GbR, die Eigentümer und Betreiber des Parkhauses war. Das Land Thüringen unterstützte den Bau mit Finanzhilfen in Höhe von 889.647,87 Euro. „Eine wesentliche Überlegung bei der Gründung der GbR bzw. der Errichtung des Parkhauses bestand darin, einen Beitrag zur Ordnung des ruhenden Verkehrs in diesem Wohngebiet zu leisten“, so die WBG auf Anfrage.

Schon vor dem Bau des Parkhauses gab es Warnungen, die Probleme mit der Auslastung vorhersagten. Und so kam es dann auch: 1999 war die Auslastung bei den Dauerparkplätzen mit 56,4 Prozent, bei den Kurzzeitparkplätzen im Jahr 2000 mit 7,5 Prozent am höchsten, dann fiel die Auslastung stark ab. 2014 waren die Dauerparkplätze mit 10,1 Prozent und 2008 die Kurzzeitparkplätze mit 2,4 Prozent am niedrigsten ausgelastet. Die Kurzzeitparkebene wurde deshalb bereits im Oktober 2008 geschlossen, die Schließung des gesamten Parkhauses erfolgte im Dezember 2014. „Die Situation im Wohngebiet Rabenhold war vom permanent steigenden Wohnungsleerstand gekennzeichnet, der sich auch auf die Vermietungssituation im Parkhaus Rabenhold auswirkte“, erklärte die WBG.

Die Rabenhold GbR bot das Objekt zum Kauf oder für eine Umnutzung an. Nachdem jedoch keine andere Verwendung gefunden werden konnte, wurde es schließlich 2016 für 30.795,60 Euro abgerissen. Damit nicht genug: Seit dem Betrieb des Parkhauses von 1999 bis 2016 hatte die GbR ein jährliches Defizit zu verkraften, dass sich insgesamt auf 939.578,50 Euro summierte.

Die Fehlinvestition belastet uns Steuerzahler, weil die zu 50 Prozent an der Rabenhold GbR beteiligte WBG wiederum zu 100 Prozent der Stadt Arnstadt gehört. Durch die erwirtschafteten Defizite und die Abrisskosten des Parkhauses waren wir mit insgesamt 485.187,05 Euro dabei. Aber nicht nur das: Schließlich wurden auch die Baukosten inklusive Fördermittel in der Halde des zerkleinerten Baumaterials des Parkhauses gleich mitbegraben.

Vor Investitionen ist stets die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Folgekosten müssen getragen werden können. Die Zusage von Fördermitteln darf nicht zum Bau verführen. Letztlich ist es das Geld der Steuerzahler.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

s.o.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

s.o.

Wie wird die Petition begründet?

s.o.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

s.o.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

s.o.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Die Petition wurde am 27. November 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde Ihr Anliegen jedoch nicht durch elektronische Mitzeichnungen unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat den Petenten daher nicht öffentlich angehört.

    Unabhängig davon hat er sich jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) berichtete dem Petitionsausschuss zu dem Fall.

    Das TMIK teilte mit, nach... weiter

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