Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2018

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
5 Ondersteunend 5 in Thüringen

De petitie is afgesloten

5 Ondersteunend 5 in Thüringen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Petition soll erreicht werden, dass

1.den genannten Vorwürfen und Sachverhalten des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2018 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden.

  1. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt.

Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Jan-Erik Hansen ++++++++++++++++++++++ WAS IST PASSIERT Schulsanierung wird viel teurer Triptis. Der Saale-Orla-Kreis begann 2016 mit der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung des Grundschulteils (Primarstufe) der Gemeinschaftsschule Triptis. Der Standardtypenbau (DDR-Plattenbau) ließ keine besonderen Anforderungen an Planung und Umsetzung erwarten. Im Haushaltsplan wurden auf Basis einer früheren Kostenschätzung insgesamt 1,58 Mio. Euro vorgesehen, die ohne Fördermittel komplett vom Kreis getragen werden sollten. Die Bauarbeiten sollten zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 beendet sein.

Bei den konkreten Planungen wurden bereits erhebliche Kostenerhöhungen deutlich, sodass vorsorglich im Haushalt 2017 die Mittel auf 2,2 Mio. Euro veranschlagt wurden. Im weiteren Verlauf der Bauarbeiten kam es immer wieder zu Verzögerungen und zu neuen Nachträgen; die Kosten stiegen rasant. Die Gründe waren unter anderem: die Kontamination von Abrissmaterial und damit verbundene höhere Entsorgungskosten, eine erforderliche komplette Erneuerung der Regenwasserentsorgung und der Grundleitungen der Heizungsanlage, die Erneuerung der Fußböden sowie baukonjunkturbedingte Preissteigerungen. Zusätzlich mussten die vorübergehenden Ausweichquartiere und der Zubringerbus für die Grundschüler länger als geplant finanziert werden.

Auch die Kommunikation zwischen Bauherrn, Planern und Beschlussgremien war offensichtlich unzureichend. In Krisensitzungen im Sommer 2017 musste der Kreistag erst umständlich konkrete Zahlen für die aktuellen Kostenprognosen anfordern, um überhaupt den weiteren Finanzbedarf klären zu können. Schließlich wurden zusätzliche Steuergelder in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro bereitgestellt. Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 konnten die Grundschüler ihr saniertes Gebäude beziehen. Die Fassade und die Außenanlagen sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.

Die vorläufigen Baukosten werden mit 3,34 Mio. Euro dann mehr als doppelt so hoch wie geplant ausfallen.

Der Kreistag forderte bereits im Sommer 2017 beim Landrat eine konkrete Ursachenanalyse für diese nicht akzeptable Kostenexplosion und Informationspolitik an. Auch die Verantwortlichkeiten für die offensichtlich mangelhaften Prozesse sollten geklärt werden. Der Projektleiter wurde von seinen Pflichten entbunden.

Als Konsequenz aus den Vorfällen wurde eine neue Vergaberichtlinie des Kreises erlassen. Die vollständigen Ergebnisse der Analysen wurden trotz Nachfragen von Kreistagsmitgliedern bis heute öffentlich nicht vorgelegt.

Welche Entscheidung wird beanstandet? s.o.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? s.o. Wie wird die Petition begründet? s.o. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? s.o.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? s.o.

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Nieuws

  • Die Petition wurde am 26. November 2018 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechs¬wöchigen Mitzeichnungsfrist wurde das Anliegen von fünf Mitzeichnern unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat den Petenten daher zu der Petition nicht öffentlich angehört.

    Unabhängig davon hat er sich jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) berichtete dem Petitionsausschuss zu dem Fall auf der Grundlage der Mitteilung... verder

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