Waffenrecht - Freier, behördlich registrierter Besitz von Schusswaffen unter bestimmten Voraussetzungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
92 Unterstützende 92 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

92 Unterstützende 92 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Freier, behördlich registrierter Besitz von Schusswaffen für jeden deutschen Bürger, wenn der Waffenbesitzer:- Deutscher Bürger i.S. Art 116 Abs. 1 Hs 1 GG- Mindestens 25 Jahre - Nicht vorbestraft ist und- Die Bundesverwaltungsamt-Sachkundeprüfung, Referat S I 7, Waffenrechtliche Erlaubnisse, mit mindestens 80 % besteht- Eine jährliche Schießprüfung zum Nachweis eines sicheren Umgangs mit der Waffe ablegt- Sowie seine Waffe nach den Aufbewahrungsvorschriften gem. WaffG sicher aufbewahr

Begründung

Spätestens Silvester am 31.12.2015 hat gezeigt, dass die Polizei nicht in der Lage ist, die Sicherheit in Deutschland für jeden zu gewährleisten. Polizei sucht man z.B. im Kölner Hauptbahnhof vergebens. Das Fußgängerleitsystem im Kölner Hauptbahnhof zeigt nicht den Weg zu der versteckten Polizeistation im Bahnhof. Entsprechendes gilt auch für andere Hauptbahnhöfe in Deutschland.Deutschland gilt als ein Sicherheitsrisikoland. Erst durch die unfassbare "Willkommenspolitik" der Bundeskanzlerin, über die sich auch schon führende österreichische Politiker in Fernsehen öffentlich beschwert haben, wurde ein Flüchtlingsstrom losgetreten, der heute nicht mehr beherrscht werden kann. Von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, weiß man nicht, ob sie in ihrem Herkunftsland bereits wegen schwerer Körperverletzung, Raub oder gar Mord bereits vorbestraft sind. In diesem Flüchtlingsstrom schwimmen unentdeckt Gewaltäter und auch IS-Terroristen mit nach Deutschland. Die aufgenommenen Personendaten und Fingerabdrücke werden nicht überprüft, denn Amtshilfe von den Ursprungsländern der Flüchtlinge ist nicht möglich. Zudem gibt es Flüchtlinge, die sich erst gar nicht registrieren lassen, sondern nach Grenzübertritt in Deutschland sofort untertauchen und nicht mehr auffindbar sind.Während 2015 bereits offiziell schöngerechnet über 1 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, werden es bis Ende 2016 mindestens 3 Mio. Flüchtlinge sein. Die Sicherheitslage wird sich hierdurch ganz erheblich verschärfen. Sexuelle Übergriffe auf Frauen werden zur Tagesordnung gehören, weil dies zum Kulturkreis der Herkunftsländer gehört, in denen Frauen keine Rechte haben und deswegen nicht geahndet wird.Deswegen soll der Bundestag die Zulassung für den freien, behördlich registrierten Besitz von Schusswaffen beschließen, wenn der WaffenbesitzerDeutscher Bürger i.S. Art 116 Abs. 1 Hs 1 GGMindestens 25 JahreNicht vorbestraft ist undDie Bundesverwaltungsamt-Sachkundeprüfung gem. § 7 WaffG, Referat S I 7, Waffenrechtliche Erlaubnisse, mit mindestens 80 % bestehtEine jährliche Schießprüfung zum Nachweis eines sicheren Umgangs mit der Waffe ablegtSowie seine Waffe nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften gem. WaffG sicher aufbewahrt

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-7111-028493

    Waffenrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird unter bestimmten Voraussetzungen der freie, behördlich
    registrierte Besitz von Schusswaffen für jeden deutschen Bürger begehrt.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 92 Mitzeichnungen und
    35 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen... weiter

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