Wahlen - Durchführung der Wahl zum Deutschen Bundestag in zwei Wahlgängen im Abstand von vierzehn Tagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Wahl zum Deutschen Bundestag in zwei Wahlgängen im Abstand von vierzehn Tagen durchzuführen. Der erste Wahlgang wird wie bisher abgehalten. Im zweiten Wahlgang stehen für die Erststimme nur noch die beiden im ersten Wahlgang bestplazierten Kandidaten zur Verfügung und für die Zweitstimme die Parteien, die im ersten Wahlgang mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.

Begründung

Durch das aktuelle Wahlrecht ist der wahre Wählerwille stark verfälscht. Die erbetene Wahlrechtsänderung würde diese Verfälschung abmildern.So sind z. B. bei der Bundestagswahl 2013 15,7 % der Zweitstimmen aufgrund der 5 %-Sperrklausel nicht berücksichtigt worden. Das entspricht rund 6.87 Millionen der damals rund 43.72 Millionen gültigen Zweitstimmen. Diese Anzahl an Stimmen, etwa gleich der Anzahl der Einwohner von Berlin, Hamburg und München zusammen, sind im Bundestag nicht repräsentiert worden. Zum anderen wählen viele Wähler nicht diejenige Partei, die Ihre Positionen vertritt, wenn die Wähler befürchten müssen, dass diese Partei es nicht über die sog. 5 %-Hürde schafft. Das Wahlergebnis ist daher durch taktisches Wahlverhalten verfälscht, zu welchem viele Wähler als kleineres Übel übergehen, um einen größeren Einfluss auf die Sitzverteilung im BT auszuüben.In der Folge werden viele politische Positionen, die nicht von etablierten Parteien vertreten werden, gar nicht erst wahrgenommen. Der Wettbewerb der Parteien wird eingeschränkt.Durch den Änderungsvorschlag wird ein erster Wahlgang garantiert, in dem jeder Wähler frei nach Überzeugung seine Stimme abgeben kann. Kleinere Parteien erhielten so den wahren Stimmenanteil. Das Risiko und den Einfluss von Denkzettelstimmen im ersten Wahlgang halte ich für gering, da solche Wähler befürchten müssten, dass Ihr Wunschkandidat oder Ihre Wunschpartei, dem/der aber ein Denkzettel verpasst werden soll, nicht unter den besten zwei Kandidaten bzw. über 5 % landet. Zudem ist eine Denkzettelstimme eine legitime Wählermeinung, die sich im Wahlsystem abbilden soll. Weiterhin wird ein zweiter Wahlgang garantiert, in dem jede Stimme direkten Einfluss auf das Wahlergebnis hat.Der Änderungsvorschlag behält die von Teilen umstrittene Sperrklausel bei. Das Argument, der Änderungsvorschlag würde zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft im BT führen, ist somit nicht tragfähig. Auch wird das Prinzip der Stimmabgabe (Erststimme/Zweitstimme) beibehalten, was klar verständlich und leicht auszählbar ist, so dass der Vorschlag nicht zu einer komplexeren Wahldurchführung pro Wahlgang führt.Die zusätzlichen Kosten und der zusätzliche Aufwand für einen zweiten Wahlgang sind natürlich vorhanden. Jedoch sollte in einer Demokratie eine Investition in die Verbesserung der Demokratie einen sehr hohen Stellenwert haben, v. a. bei der wichtigsten Wahl, der BT-Wahl. Eine wohlhabende Demokratie wie unsere sollte diese Investition auch tätigen.Der Abstand der beiden Wahlgänge sollte so kurz als möglich sein. Der Abstand wird bestimmt durch die Zeit, die für die Auszählung des ersten Wahlgangs und den Druck und die Verteilung der Stimmzettel für den zweiten Wahlgang nötig ist.In Frankreich gelingt die Präsidentschaftswahl mit zwei Wahlgängen (die parteilich organisierten Vorwahlen der beiden Hauptblöcke, Republikaner und Sozialisten, nicht einmal mitgezählt). Die Wahlgänge finden im Abstand von 2 Wochen statt.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-1110-045835 Wahlen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung des geltenden Wahlrechts um einen zweiten
    Wahlgang angeregt, an dem nur die beiden jeweils bestplatzierten Wahlkreisbewerber
    und nur die Parteien teilnehmen dürfen, die im ersten Wahlgang mehr als fünf Prozent
    der Zweitstimmen erhalten haben.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der „wahre
    Wählerwille“ durch das aktuelle Wahlrecht stark verfälscht werde. So seien z. B. bei
    der Bundestagswahl 2013 15,7 Prozent der Zweitstimmen aufgrund der
    Fünf-Prozent-Sperrklausel... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern