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Kultuur

Wahlmöglichkeit Feiertag Buß- und Bettag in Sachsen; Änderung SächsSFG

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Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
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  1. Algatatud 2019
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Der sächsische Landtag möge beschliessen, das Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) wie folgt zu ändern:

a) Streichung Buß- und Bettag in § 1 Absatz 1 SächsSFG

und

b) Hinzufügung Buß- und Bettag in § 3 Absatz 1 SächsSFG

Selgitus

Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag bis heute als gesetzlicher Feiertag. Dafür entrichten im Freistaat Sachsen abhängig Beschäftigte – nicht jedoch deren Arbeitgeber – einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt in der Regel jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer/innen. Zumal mehr als drei Viertel der Bevölkerung Sachsens überhaupt keiner Konfession angehören.

Durch das Hinzufügen des Buß- und Bettages in § 3 Absatz 1 SächsSFG wird jeder/m Arbeitnehmer/in ermöglicht, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen werden und die Arbeitnehmer/innen haben eine Wahlmöglichkeit ohne verpflichtet zu sein in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Jedoch muss bei Inanspruchnahme des Buß- und Bettages auf ein Arbeitsentgelt verzichtet werden.

Hintergrundinformationen sind u.a. hier zu finden: https://www.t-online.de/leben/familie/id_60290380/nur-in-sachsen-warum-der-buss-und-bettag-kein-feiertag-mehr-ist.html

Aktuelle Positionen der Parteien im sächsischen Landtag (Stand: 20.11.2018): https://www.mdr.de/umschau/umschau-exklusiv-keine-arbeitnehmer-entlastung-bei-finanzierung-buss-und-bettag-100.html -- In der Umfrage wurde nur die nichtparitätische Finanzierung der Pflegeversicherung des Buß- und Bettages behandelt. Eine Streichung scheint nicht in Sicht zu sein. Durch die vorgeschlagene Änderung des SächsSFG würde sich die Thematik erledigen.

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