Περιοχή: Γερμανία

Wahlrecht - Aufhebung des Wahlrechts für entmündigte Personen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
83 Υποστηρικτικό 83 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

83 Υποστηρικτικό 83 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlrecht für entmündigte Personen aufgehoben wird.

Αιτιολόγηση

Entmündigte Personen haben keinerlei Vollmachten eigenverantwortlich Geschäfte abzuwickeln.Dieses Recht geht auf die Person über, die die Vormundschaft der entmündigten Person hat.Dies gilt nicht für das Wahlrecht. Die entmündigte Person hat das Recht auf Abgabe einer eigenen Stimme.Geht also der Wahlberechtigte zur Wahl mit seinem Vormund, so macht der Vormund das Kreuz auf dem Wahlschein für die entmündigte Person. Der Vormund entscheidet also im Namen der Person, nicht die Person selbst, unabhängig.Beispiel: Ein Behindertenheim mit 40 geistig Behinderten, geführt vom DRK, alle über 18 Jahre. Alle haben volles Wahlrecht.Nun haben alle Behinderten einen Vormund, nicht der Behinderte kreuzt den Wahlzettel an, sondern der Vormund.Wie kann der Vormund wissen, wen der Behinderte wählen möchte? Also macht der Vormund für die Partei ein Kreuz, die der Vormund für richtig hält.

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Νέα

  • Pet 1-18-06-111-028933

    Wahlrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Wahlrecht für „entmündigte Personen“ aufzuheben.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass „entmündigte
    Personen“ rechtlich nicht befugt seien, eigenverantwortlich Geschäfte abzuwickeln;
    dieses Recht gehe vielmehr auf den „Vormund“ über. Dies gelte indes nicht für das
    Wahlrecht, da die „entmündigte Person“ das Recht auf Abgabe einer eigenen Stimme
    habe. Gehe beispielsweise ein geistig... παρακάτω

Συζήτηση

Auch in Österreich haben entmündigte Menschen das Wahlrecht! Das führt dazu, dass es in Pflegeheimen zu Wahlmanipulationen en masse kommt. Menschen unter Sachwalterschaft haben keine Rechte, daher ist auch die eidesstattliche Erklärung im Rahmen der Briefwahl nicht rechtswirksam. Siehe dazu die Entscheidungen des VFGH Wien seit 1987

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

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