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Wahlrecht - Ergänzung von § 15 Absatz 2 Europawahlgesetz (Stimmzettel)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2019
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 15 Absatz 2 Europawahlgesetz dahingehend zu ergänzen, dass die Stimmzettel bei der Europawahl zusätzlich auch den Namen der europäischen politischen Partei, der die nationale politische Partei angehört, tragen.

Selgitus

Auf den Stimmzetteln zur Europawahl 2019 befand sich keine Kennzeichnung dahingehend, zu welchen europäischen politischen Parteien im Europäischen Parlament die jeweils national zur Wahl stehenden Parteien gehören. Die Kenntnis der Zugehörigkeit der nationalen Parteien zu den Europaparteien ist wichtig für die Wahlentscheidung. Im Europaparlament treten die Abgeordneten der meisten nationalen Parteien einer Europapartei bei und tragen deren Namen nach außen (EVP, SPE, ALDE, GRE usw.). In den Europaparteien handeln die in Deutschland gewählten Abgeordneten gemeinsam mit den Abgeordneten anderer Mitgliedsstaaten. Die vorherige Kenntnis der Europapartei ist von Bedeutung um eine Vorstellung von der gesamten Gruppe der Abgeordneten der jeweiligen Europapartei und deren politischer Standpunkte in Gänze zu erhalten. Die derzeitige, ausschließliche Angabe des Namens der nationalen Partei ist demgegenüber höchst irreführend, weil dadurch eine Assoziation mit der Bundespolitik und den Bundesparteien erfolgt, nicht mit der Europapolitik der Europaparteien und deren Europaabgeordneten aller Mitgliedstaaten der EU.Der Umstand, dass sich die Zusammensetzung der Europaparteien zeitweilig ändert, sollte hierbei kein Hinderungsgrund für die Kennzeichnung sein. Angegeben werden sollte jeweils die letzte Zugehörigkeit zu einer europäischen politischen Parteien zu einem bestimmten Stichtag gegen Ende der letzten Legislaturperiode. Die Information darüber, zu welcher Europapartei die jeweilige nationale Partei gehört, ist auch wichtig um deren relative Bedeutung in Europa und deren Einfluss im Europäischen Parlament einschätzen zu können. So ist es für die Wahlentscheidung z.B. auch besonders wichtig zu wissen, ob eine nationale Parteien keiner europäischen politischen Partei angehört um damit im Europäischen Parlament isoliert ist. Hinzu kommt, dass die Europaparteien und deren Arbeit im Europäischen Parlament in Deutschland insgesamt noch viel zu wenig bekannt sind. Deshalb müssen zumindest die Stimmzettel auch die Namen der Europaparteien enthalten. Seit Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 (2018/994) ist es den Mitgliedstaaten ausdrücklich gestattet, dass die Stimmzettel den Namen oder das Logo der europäischen politischen Partei, der die nationale politische Partei angehört, tragen. Deutschland sollte dringend von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

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