Regiune: Germania

Wahlrecht für alle Deutschen! Zwei-Klassen-Wahlrecht abschaffen!

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
138

Petiția este respinsă.

138

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Petition vom 28. September 2013 an den Deutschen Bundestag, registriert unter: Pet 1-17-06-1110-056896.

Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. begehrt:

  1. Der Deutsche Bundestag möge das Bundeswahlgesetz so verändern / konkretisieren, dass zukünftig alle Angehörigen der deutschen Minderheit in Oberschlesien / Polen (bzw. anderer deutschen Minderheiten) ohne Einschränkungen ihr Wahlrecht ausüben können.

  2. Das Bundeswahlgesetz und entsprechende Verordnungen sollen so abgefasst sein, dass bei jedem deutschen Staatsangehörigen Klarheit über seine Wahlberechtigung herrscht.

  3. Die administrativ-technischen Voraussetzungen (wie z.B. eine Errichtung eines Auslandswahlkreises) für eine weitest gehende Liberalisierung des Bundeswahlrechts sind zu schaffen.

motive

Das vorliegende Wahlrecht für Auslandsdeutsche ist in der Praxis gescheitert. Der § 12 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG), demnach auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt sind, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, ist so unkonkret formuliert, dass er schon an Normenklarheit vermissen lässt.

Zudem wird die Entscheidung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis in die Hände der Exekutive, also der jeweiligen Kommune, gelegt. Hierzu schrieb in ihrer Stellungnahme die Sachverständige Prof. Dr. Ute Sackofsky: "Es ist nicht hinnehmbar, dass das zentrale politische Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, nämlich ihr Wahlrecht, jeweils von einer Einzelfallprüfung durch die Exekutive abhängt." Weiterhin unterstreicht sie, dass der Verdacht entstehe, die Einschränkung des Wahlrechts werde nur deshalb vollzogen, weil sich der Gesetzgeber vor der Lösung administrativ-technischer Probleme, also des der Wahlkreiszuordnung der Stimmen der Auslandsdeutschen "drücken" möchte.

Und so war das Bild in der Praxis der Bundestagswahl 2013 verheerend. Während die Stadt Herford Wahlscheinanträge ohne Probleme bearbeitete, lehnte Papenbung diese ab. In Ratingen wurden, unter Hinweis auf die knappe Zeitschiene, reihenweise Anträge abgewiesen. In Bad Blankenburg ergingen zunächst Ablehnungen, nach Widerspruch eines Einzelnen wurden dann wiederum alle (!) Anträge positiv beschieden. Ein Wahlchaos und ein Trauerspiel!

Deshalb sagen wir: Ende mit dem Zwei-Klassen-Wahlrecht! Der Bundestag muss ein eindeutiges und lieberalisiertes Wahlrecht für Auslandsdeutsche beschließen. Unsere Landsleute in Oberschlesien / Polen und in anderen ehemaligen deutschen Siedlungsgebeiten sind keine Bürger zweiter Klasse! Wahlrecht für alle Deutschen!

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știri

  • Liebe Unterstützer!

    Zuletzt haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die Rüge des Europarates bezüglich der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta in Polen quasi bestätigt hat, aber von sich aus leider keine Durchsetzungsmaßnahmen einleiten kann. Insofern konnte Sie unserem Begehre, das aktives Tun verlangte, nicht entsprechen. Um die Durchsetzbarkeit von Minderheitenrechten auf EU-Ebene zu verbessern, hat die Landsmannschaft der Oberschlesier eine neue Initiative gestartet. Lesen SIe dazu unsere Mitteilung:

    Regelungen der Europäischen Sprachencharta in Bildungsempfehlungen der Europäischen Union aufnehmen / Landsmannschaft startet neuen Vorstoß im Bildungsbereich

    Die Landsmannschaft der Oberschlesier... mai departe

Niciun argument PRO încă.

Abgekürzt und auf den Punkt gebracht: Jeder Bürger mit der einzigen(!) deutschen Staatsbürgerschaft welcher in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat und dort wohnt besitzt das Wahlrecht. Ausnahmen nur für befristet (zwei Wahlperioden?!) im Ausland eingesetzte Beschäftigte.

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