Regiji: Nemčija

Wahlrecht - Umbenennung der "Erststimme" und "Zweistimme" im Bundestagswahlkampf

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 podpornik 46 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

46 podpornik 46 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei Bundestagswahlen die zur Zeit als "Erststimme" und "Zweitstimme" bezeichneten Stimmen umzubenennen. Mein Vorschlag wäre: "Wahlkreis-Kandidaten-Stimme" und "Parteien-Bundestags-Stimme".

razlog

Die zur Zeit verwendeten Bezeichnungen sind missverständlich, weil sie den zugrunde liegenden Sachverhalt in keiner Weise erklären. Bei der Bezeichnung "Zweitstimme" klingt sogar eine negative Konnotation durch im Sinne von "zweitrangig" bzw. "weniger wichtig". Als langjähriger Wahlvorstand und Wahlkämpfer weiß ich, dass auch ältere Wähler immer wieder irritiert reagieren, wenn sie gebeten werden, den Sachverhalt zu erläutern. Diese Probleme sind unnötig und einfach zu minimieren, s. o.

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novice

  • Pet 1-19-06-111-004867 Wahlrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Umbenennung der Erststimme in
    „Wahlkreis-Kandidaten-Stimme“ und der Zweitstimme in
    „Parteien-Bundestags-Stimme“ gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeit
    verwendeten Bezeichnungen „Erst- und Zweitstimme“ bei Bundestagswahlen
    missverständlich und nicht ausreichend erklärend seien. Die Bezeichnung
    „Zweitstimme“ habe sogar eine negative Konnotation im Sinne von „zweitrangig“ bzw.
    „weniger wichtig“.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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