Збір завершено
Wenn ein oder beide Elternteile versterben, können die Kinder Halbwaisen- bzw. Waisenrente beantragen. Wenn sie nebenbei einen Nebenjob (450 €) haben, wird dieses Waisengeld dazugerechnet.
Wird aus der Summe von Waisenrente und Einkommen der Betrag von 450€ im Monat überschritten, muss man sich selbst versichern (= -105€/Monat).
Die Waisenrente ist als Ersatz für die elterliche Unterstützung gedacht, welche auch nicht zum Einkommen dazu gerechnet wird!
мотиви
Mit dieser Regelung werden Kinder dafür bestraft, dass ihre Eltern gestorben sind oder dafür, dass sie nebenbei arbeiten gehen wollen.
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