Środowiska

Walderhaltung in Prora: AUSHOLZUNG SOFORT STOPPEN!

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Petycja jest adresowana do
Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Kurverwaltung, Tourismuszentrale
705 252 w Powiat Vorpommern-Rügen

Petycja została odrzucona.

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Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

Der Waldstreifen an der Proraer Allee, der bereits zur Hälfte ausgeholzt wurde, ist zwar in Privatbesitz, aber auch ein Teil der Gemeinde Ostseebad Binz und Prora und ist auch das Gesicht der ganzen Insel Rügen.

Es sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um mit dem Eigentümer überein zu kommen, was die Walderhaltung an dieser Stelle betrifft.

Falls der Besitzer, aus welchen Gründen auch immer, dem Ort weiter schadet was den Anblick, Luftqualität, Lärmschutz, Sonnenschutz, Wohnraum für alle Lebewesen usw. angeht – dann soll alles dafür getan werden, dass dieser Wald zurück in den Besitz der Gemeinde Ostseebad Binz übergeht.

Die Gemeinde soll sich um solche bedeutende Räume innerhalb ihres Bereichs selbst kümmern, sie pflegen und entsprechend erweitern, aber in keinem Fall minimieren.

Angesichts des Klimawandels, der globalen Erwärmung, der rasanter Luftverschlechterung und UV-Bestrahlung, sollen die Grünflächen, die für die Luftproduktion und Schatten an den Straßen sorgen, besonders geschätzt, geschützt und gepflegt werden.[1][2]

Uzasadnienie

Auf der Gemeinde-Webseite [3] wird die Ausholzug folgendermaßen beschrieben:

„Die Maßnahme ist eine Angelegenheit zwischen dem Flächeneigentümer und der Unteren Forstbehörde. Die Gemeinde ist nicht involviert und hat auch keine Berechtigung in irgend einer Weise einzugreifen.“

– Jede Maßnahme solcher Art innerhalb der Gemeinde bedarf mindestens die In-Kenntnis-Setzung und unter Umständen auch die Zustimmung, da es gen Gesamtbild der Gemeinde beeinflusst, besonders da es sich um einen Erholungsort geht.

„Die Gemeinde wurde informiert, dass ein Großteil der kahlgeschlagenen Flächen gezielt wieder mit kleinen Sträuchern und Gehölzen an der Bahnstrecke und größeren Bäumen im mittleren Bereich aufgeforstet wird.“

– Die kleinen Sträucher und Gehölze ersetzen nicht die immergrünen Kiefern und ca. 100 Jahre alten Buchen und Eichen – sie können ihre Funktionen der Luftbildung, Lärm- und Staubschutz, Sonnenschutz für Fahrradwege und als Wohnraum für Tiere und Vögel nicht übernehmen.

„Die Arbeiten wurden zur Sicherung der Bahnanlagen zwingend notwendig.“

– Zur Sicherung der Bahnanlagen dürften Baume nur innerhalb von 6 Meter ab der Gleismitte abgeholzt werden. Die aktuelle Ausholzung überschreitet diese Breite vielfach und kann als solche Maßnahme nicht anerkannt werden. [4]

Der „Aktionsplan Vegetation“ der Deutschen Bahn beinhaltet Folgendes: Ab 2018 prüfen speziell geschulte Förster und Fahrwegpfleger die Bäume in der Stabilisierungszone noch intensiver auf ihre Stand- oder Bruchsicherheit. Dabei werden die Bäume von allen Seiten begutachtet, die Vegetationsbestände werden digital katalogisiert. Bäume, die durch ihren Standort, Zustand oder ihre Form gefährlich werden können, werden markiert und entfernt.

Nachdem bei den Inspektionen einzelne auffällige Bäume entfernt wurden, wird bei der Durchforstung der gesamte Bestand gepflegt. Durch regelmäßige Eingriffe (Förderung und Entnahme von Bäumen) werden sturmstabile Waldbestände „erzogen“. Seit 2016 gibt es bereits ein erweitertes Vegetationsmanagement an besonders auffälligen Streckenabschnitten. Dort werden in der Stabilisierungszone alle Bäume entnommen, die auf Grund Ihrer Höhe und Entfernung zum Gleis eine theoretische Gefahr darstellen. Alle sonstige Vegetation wird belassen. Dadurch wird die Stabilisierungszone in diesen Bereichen langfristig zu einem so genannten V-Profil umgewandelt. Auch 2018 wird dieses Programm fortgeführt. [5]

„Der Kahlschlag gegenüber der „Alten Schule“ ist Auflagen der Deutschen Bahn, da die fußläufige Überquerung der Bahngleise an dieser Stelle weit einsehbar sein muss.“

– Wie genau weit und breit dürfte solcher Angriff erfolgen? Wurde die genaue gesetzliche Regelung dazu der Gemeinde vorgelegt?

„Auch gab es Auflagen von regionalen Gasversorger, da eine Gasleitung zu einem Mediengebäude auf dem Grundstück frei zugänglich sein muss.“

– Die Gasleitung geht doch nicht unterhalb der ganzen abgeholzten Waldfläche – oder?

„Ziel der Maßnahme ist es nicht, die Flächen zu entwalden, sondern mit gezielter neuer Begrünung den Schutz der Bahngleise und des Radweges zu gewährleisten.“

– Handelt es sich hier etwa um einen besonders auffälligen Streckenabschnitt? Wie oft in den letzten 30 Jahren sind Bäume in diesem Bereich auf die Gleise gefallen? Gab es hier Begutachtungen, dessen Ergebnisse vorgelegt wurden? Gab es in den letzten 30 Jahren mindestens einen Radfahrer, der sich wegen dem Gefahr aufgrund der Wald an dieser Strecke beschwert hat?

Tatsächlich, wie die zahlreiche Fotos zeigen, waren es gesunde Bäume, die als Rohstoff entnommen wurden.

Ziel dieser Petition ist zu zeigen, wie viele Rüganer und Gäste der Insel diese Abholzugsmaßnahme ganz anders als sinnvoll betrachten, damit die Gemeindeverwaltung ihre Prioritäten entsprechend verwaltet und entsprechend handelt – denn das ist auch der Sinn und Zweck der Gemeindeverwaltung. Auch die Kurverwaltung und Tourismuszentrale sollen die Verteidigung des Waldes mit allen möglichen Mitteln unterstützen.

Gerade weil der Waldbesitzer das tun darf, was der Gemeinde schadet, soll die Gemeinde den Wald in ihr Besitz zurückholen.

Wenn Wald gerettet wird, wird es ein für die Insel und für das ganze Land ein bedeutendes Beispiel dafür sein, was Menschen tatsächlich Gutes und Lebensorientiertes zusammen bewirken können.

Quellen:

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