Région: Allemagne

Wassertourismus/Sportbootschifffahrt - Forderung nach einem Regelverfahren zum Rummelsberger See

Pétitionnaire
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Regelverfahren zum Rummelsburger See: Einhaltung bestehender Vorschriften für das Befahren des Sees und das Ankern, Sanktionierung von Verstößen gegen die BINSchStrO; Prüfung der personellen Aufstockung und technisch besseren Ausstattung der Wasserschutzpolizei; Schließung von Regelungslücken für Einschränkungen (Nachtfahrverbot, Fahrverbot für Flachuferbereiche etc.); Verständigung zwischen Bund und Land Berlin über die weitere schrittweise Seesanierung in der Sache und zu dessen Finanzierung.

Raison

Jüngste Entwicklungen und Konfliktpotenziale geben Anlass zur Sorge. Der Nutzungsdruck auf dem Rummelsburger See (Bundeswasserstraße) nimmt zu. „Schwimmseln”, daneben schrottreife, zum Teil unregistrierte und verwahrloste Bootskörper mit teilweise nicht zu identifizierenden Haltern, brennende Schiffe, sinkende Boote, das Treiben herrenloser Schiffe bei Wind und Sturm über den See stellen eine Gefahr dar. Der Wassersport auf dem See muss weiter möglich sein! Katastrophenszenarien sind nicht im Interesse des Petenten und vermutlich nicht im Interesse des Eigentümers Bund, des Landes Berlin und der anliegenden Bezirke Lichtenberg sowie Friedrichshain-Kreuzberg. Dafür ist ein Zusammengehen der betroffenen Behörden von Bund, Land Berlin und der anliegenden Bezirke notwendig. Dafür fehlt ein erfolgreiches Format. Wir verweisen auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Nr. 48/ 2016 vom 15. Dezember 2016 „Keine wasserrechtliche Genehmigung für schwimmende Häuser”. Das Urteil wurde wesentlich mit Ergebnissen der Gewässer-Studie zum Rummelsburger See von 2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr und der Freien Universität Berlin (Arbeitsgruppen Umwelthydrologie und Geoökologie, Ergebnisse zur Sedimentdynamik und -analyse) begründet, siehe: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/rummelsburger_see/pdf/Forschungsprojekt-RuBuS_FU-Berlin.pdf. Nach Auffassung des Petenten beschränkten sich die Wissenschaftler in allen Aussagen auf das, was im Abschlussbericht steht, und beteiligten sich nicht an darüber hinausgehenden Spekulationen. Man sollte nicht mehr aus den Daten herauslesen als sie im Vergleich mit solchen im Berliner und deutschen Wasserrecht genormten Vorgaben hergeben. Die Anwendung der Werte auf humantoxikologische Betrachtungen ist etwas anderes und war nicht Auftrag der Freien Universität. Hier wären das Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo gefragt, Umwelt- und Humanmedizin. Fragen über ein Wohnen auf oder ein Baden in Spree und See können nach Auffassung des Petenten nur vor dem Hintergrund humantoxikologischer Betrachtungen gestellt und beantwortet werden. Ein solches Gutachten über die vermeintliche oder tatsächliche Gesundheitsgefährdung durch die Belastung des Seebodens auf dieser Bundeswasserstraße fehlt nach Erkenntnissen des Petenten. Wir wissen um die Komplexität des Themas und kennen den Hintergrund der langwierigen Gewerbeflächenkonversion in der Rummelsburger Bucht seit 1993 und nach 120 Jahren Industriegeschichte am Standort. Dennoch ist eine schrittweise weitere Verbesserung der Lagequalität auch des Sees ein wichtiger Schritt zur Glaubwürdigkeit nachhaltiger Stadtentwicklung zu Lande. Ein Eingreifen des Bundes als Eigentümer mit dem Ziel der Einhaltung bzw. Erweiterung von Regelverfahren für den See erachten wir als dringend notwendig; ebenso eine Vereinbarung zwischen Bund und Land Berlin über die weitere schrittweise Seesanierung, sei es über mehrere Legislaturperioden.

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