Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Änderung des Hochwasserschutzgesetzes (Vorzug der Rückhalte- ggü. der Linienschutzmaßnahme)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Unterstützende 8 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

8 Unterstützende 8 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge das Hochwasserschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) vom 3. Mai 2005 dergestalt ändern, dass bei gegebener Förder- und Genehmigungsfähigkeit eine Rückhaltemaßnahme grundsätzlich einer Linienschutzmaßnahme vorzuziehen ist.

Begründung

Unter rein finanziellen Aspekten können unter Umständen Linienschutzmaßnahmen günstiger erscheinen, allerdings leitet ein solcher Hochwasserschutz das Wasser einfach an den nächsten Anrainer weiter und verursacht flussabwärts Probleme.Ein Rückhaltebecken kann auf den ersten Blick teurer erscheinen, hat aber zukünftig größeres Schutzpotenzial. Eine Rückhaltung leitet Hochwasser nicht einfach weiter und kann einfacher dem Klimawandel angepasst werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-274-034819 Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent verlangt vom Deutschen Bundestag, das Hochwasserschutzgesetz
    dergestalt zu verändern, dass bei gegebener Förder- und Genehmigungsfähigkeit
    eine Rückhaltemaßnahme grundsätzlich einer Linienschutzmaßnahme vorzuziehen
    ist.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, unter rein
    finanziellen Aspekten könnten unter Umständen Linienschutzmaßnahmen günstiger
    erscheinen. Allerdings leite ein solcher Hochwasserschutz das Wasser einfach an
    den nächsten Anrainer weiter und... weiter

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