Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Überarbeitung der Trinkwasserverordnung zur Untersuchung auf Legionellen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
138 Ondersteunend 138 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

138 Ondersteunend 138 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Die derzeitig geltende Trinkwasserverordnung bedarf im Punkt „Warmwasserproben zur Untersuchung auf Legionellen in Gebäuden mit ausschließlicher Wohnungsnutzung“ einer dringenden Überarbeitung.

Reden

Begründung: In den von der Trinkwasserverordnung bezeichneten Trinkwassererwärmungsanlagen in Mehrfamilienhäusern haben die Analysen der Trinkwasserproben allesamt ergeben, dass im Trinkwassererwärmern selbst, als auch an den Probeentnahmestellen am Ausgang und am Rücklauf (Zirkulation) der Versorgungsleitungen keine dem technischen Maßnahmewert von 100KBE/100ml hinausgehende Belastung festgestellt wurde. Da heißt, hier im Besonderen bei Wohnungseigentumsanlagen, dass die Eigentümergemeinschaft als Eigentümer, den jeweiligen Sondereigentümer der einzelnen Wohnungen eine der Trinkwasserverordnung entsprechendem Warmwasser zur Verfügung stellt. Die gesamte technisch einwandfreien Anlage, in welcher das Warmwasser durch technische Hilfsmittel, wie Pumpen, ordnungsgemäß zirkuliert und eine Temperatur von ca. 60°C aufweist , wäre eine Legionellen Belastung weit unter dem technischen Maßnahmewert, bzw. es werden keinerlei Belastungen feststellbar. Auch nur für diese Anlage kann der Eigentümer seiner Verpflichtung nachkommen. Bei der derzeitig geltenden Verordnung wird der Eigentümer dieser Anlage (hier die Wohnungseigentümergemeinschaft) verpflichtet, nicht an der weitest entfernten Stelle der Versorgungsleitungen, sondern an der weitest entfernten Entnahmestelle, also innerhalb einer Wohnung und somit am Eigentum des jeweiligen Eigentümers dieser Wohnungen, eine Probeentnahme durchzuführen. Dieser sogenannte letzte Meter welcher technologisch bedingt nicht an einer Zirkulation der Versorgungsleitung im System der Warmwasserversorgungsanlage der Mehrhausanlage angeschlossen ist, sondern nur über das Öffnen der Zapfstelle des jeweiligen Wohnungsinhaber ein Auslaufen ermöglicht, kommt es zu wesentlichen Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes mitunter weit über 1000KBE/100ml und das bei gleichzeitiger festgestellter Keimfreiheit in der Versorgungsanlage insgesamt. Hier gilt es anzusetzen und die Verantwortlichkeit zum einen für die Anlage und zum anderen für den Anlagenteil in der Wohnung, dem Eigentümer dieser Wohnung aufzuerlegen. Auch als einen Beitrag zur Sicherstellung der Unversehrtheit unserer Bürger, geht diese Verordnung mit ihren nicht klar festgelegten umfassenden Forderungen auf die Örtlichkeit der Probeentnahmestellen vorbei. Da nur die am weitesten entfernten Stellen als Probeentnahmestellen für das Warmwasser vorgegeben werden und unsere Ergebnisse eine deutliche Sprache sprechen, müssen nicht nur die am entferntesten, nein alle Entnahmestellen einer gesundheitlichen Kontrolle über eine Legionellen Befall untersucht werden. Ein Nachweis zur Einhaltung der technischen Maßnahmewertes sollte der jeweilige Eigentümer den Gesundheitsämter als Anzeigepflicht, nach Aufforderung, auferlegt werden und dem Mieter dieser Wohnungen ist durch seinem Vermieter in der jährlichen Betriebskostenabrechnung diese als zugesicherte Eigenschaft schriftlich zu bestätigen.

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Nieuws

  • Pet 2-18-15-274-009317

    Wasserwirtschaft (Umweltschutz)
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Trinkwasserverordnung in Bezug auf
    "Warmwasserproben zur Untersuchung auf Legionellen in Gebäuden mit
    ausschließlicher Wohnungsnutzung" zu überarbeiten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 138 Mitzeichnungen sowie 8 Diskussionsbeiträge
    ein.... verder

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