Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Sofern ein Politiker / eine Politikerin während der Zeit der Abgeordnetentätigkeit gegen geltendes Recht verstößt und deshalb von dieser Tätigkeit zurücktritt (egal ob freiwillig oder nicht), sollte auch der Anspruch auf Altersentschädigung verwirkt sein.
Begründung
Wie der aktuelle Fall (20.07.2016) der SPD-Politikerin Petra Hinz zeigt, bleiben Verstöße gegen geltendes Recht oder auch gegen die guten Sitten für PolitikerInnen in der Regel folgenlos, was ihren Anspruch auf Altersentschädigung betrifft. Natürlich kann man nicht die Rückzahlung der in dieser Zeit erhaltenen Diäten verlangen, dieses Geld wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gar nicht mehr vorhanden sein. Aber warum müssen Fehltritte auch noch belohnt werden, indem die exorbitant hohen Altersentschädigungen erhalten bleiben? Wenn Personen des öffentlichen Lebens mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sollten sie auch angemessen bestraft werden. Fälle wie Petra Hinz (massive Urkundenfälschung), Sebastian Edathy (Besitz von Kinderpornos) oder Volker Beck (Drogenbesitz) und jegliche andere Konflikte mit dem Gesetz müssen auch zu spürbaren Strafen für diese Personen führen und nicht zu lächerlichen Geldstrafen oder ähnlichen Konsequenzen, die dann quasi aus der Portokasse bezahlt werden. Genau wie vor dem Mandat im Bundes- oder Landtag können diese Herrschaften auch nach ihrer Enttarnung/Verurteilung einer Tätigkeit nachgehen und dort Renten- bzw. Pensionsansprüche erwerben.