Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken nur nach Zustimmung und Anonymisierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
480 Unterstützende 480 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen des „Digitale-Versorgung-Gesetzes” die Weitergabe von Gesundheitsdaten nur unter Maßgabe einer Zustimmungslösung erfolgt und nur gestattet ist, wenn die Anonymisierung der Daten von Anfang an vollständig und auch dauerhaft sicher ist.Die Gesundheitsdaten aller Bürger müssen gleichbehandelt werden. Leitlinien müssen sicherstellen, dass die Verwendung ausschließlich unter ethischen und medizinischen Maximen erfolgt.

Begründung

Das Bundesgesundheitsministerium plant im Rahmen des „Digitale-Versorgung-Gesetzes“ die Weitergabe der Daten von 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherter zu Forschungszwecken.Der Vorschlag einer einfacheren wissenschaftlichen Auswertung ist unter bestimmten Aspekten begrüßenswert, da die Analyse großer Datenmengen die Möglichkeit bietet, Gesundheitszusammenhänge zu erkennen und zu erforschen. Dadurch können Präventionsmaßnahmen, Therapien und die allgemeine Gesundheitsversorgung verbessert werden.Gesundheitsdaten sind jedoch besonders schützenswerte und hochsensible Daten mit einem erheblichen Missbrauchspotential.Der Entwurf sieht vor, umfassende Gesundheitsdaten unverschlüsselt und nicht anonymisiert an den GKV-Spitzenverband zu übermitteln. Die technische Vorgabe dazu soll erst im Verlauf erarbeitet werden. Es bleibt unklar, wie eine Identifikation Einzelner nach erfolgter Pseudonymisierung nachhaltig verhindert werden kann.Wer in welchem Rahmen Zugriff auf die Daten erhält, muss gesetzlich geregelt werden, um die Weitergabe und Verwendung entgegen ihres ursprünglichen Zwecks zu verhindern.Forderungen:Anonymisierung statt Pseudonymisierung: Rückschlüsse auf die Daten Einzelner dürfen prinzipiell nicht möglich sein. Des Weiteren muss die Anonymisierung den Mindeststandards von Ethikkommissionen, wie sie im Rahmen von Forschungsvorhaben angewendet werden, entsprechen. Es muss sichergestellt sein, dass die Standards der Verschlüsselung sich laufend den technischen Entwicklungen anpassen, um auch in Zukunft den Datenschutz durchgängig zu gewährleisten.Anonymisierung von Anfang an: Patientendaten müssen vor ihrer Weitergabe bereits durch die Krankenkassen anonymisiert werden und nicht erst zum Zeitpunkt der Verarbeitung durch Empfängerorganisationen.Zustimmungslösung: Patienten müssen der Verarbeitung ihrer Daten aktiv zustimmen. Hierfür ist eine vollständige schriftliche Aufklärung über die verwendeten Verschlüsselungsverfahren und Sicherheitsebenen notwendig.Ethische Verwendung der Daten: Leitlinien müssen sicherstellen, dass die Daten unter ethischen und medizinischen Maximen verwendet werden, um insbesondere auch die Rechte von Minderheiten bzw. besonderen Patientengruppen zu schützen. Der Schwerpunkt darf nicht auf Kostendämpfung oder ökonomischer Lenkung liegen.Gleichbehandlung: Wenn die Zielsetzung der Datenverwendung die verbesserte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist, dann dürfen keine Unterschiede zwischen den Daten aus gesetzlicher Krankenversicherung, Beihilfe, privater Krankenversicherung und freier Heilfürsorge gemacht werden. Andernfalls ist eine bewusste Ungleichbehandlung der gesetzlich versicherten Patienten anzunehmen. Öffentliche Diskussion: Die Erhebung und Verwendung aller existierender Gesundheitsdaten ist eine grundsätzliche Veränderung in der Handhabung von Datenerhebung und -schutz. Eine so grundlegende Änderung muss breit öffentlich diskutiert werden.

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