Reģions: Vācija
Drošība

Wer wegschaut, ist auch Täter !

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
101 atbalstītājs 101 iekš Vācija

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Es muss Strafen geben für Menschen, die bewusst weggucken - ob bei Misshandlung Schutzbefohlener oder Mobbing. Es darf nicht sein, dass (vor allem) Kinder sterben, weil denjenigen die es mitbekommen den Mund halten. Insbesondere innerhalb von Familien ist das Gang und Gäbe. Deswegen fordern wir Strafen, genauso wie bei Gaffern an Unfallorte.

Pamatojums

Es sterben jährlich hunderte von unschuldigen Kindern durch Gewalttaten in den eigenen Familien. Die Tat hätte oftmals verhindert werden können, wenn Familienmitglieder wie : Großeltern, Tanten und Onkel und Freunde, nicht bewusst weggeschaut hätten. Solange es das Gesetz gibt, dass sich Familienangehörige nicht belasten müssen, wird es KEIN Umdenken geben. Es muss strafbar sein, wenn nachgewiesen wurde, dass Menschen bewusst weggeguckt haben. Die jüngsten Fälle von Kindesmisshandlung zeigen leider viel zu oft, dass Familienangehörige vorher hätten diese Tat verhindern können. Hier muss ganz klar ein Umdenken statt finden. Es muss eine Strafe geben. Wir fordern WER WEG GUCKT IST AUCH TÄTER

Leider sieht der Staat dieses bis heute anders. Beispiel Luca Z. aus Dülken NRW - siehe auch hier: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/anklage-im-fall-luca-laeuft-wegen-totschlags-aid-1.6719093

Der kleine Junge wurde im Oktober 2016 von dem Lebensgefährten Martin S. ( 26) der Mutter Amanda Z. (24) so lange misshandelt, bis der Junge an den Folgen dieser Misshandlung am Morgen des 23.10.2016 verstarb. Luca Z. erlitt unter anderem durch schwere Schläge einen Milzriss und ein Schädel Hirn Trauma und wurde gewürgt. Im Vorfeld kam es schon häufiger zu Misshandlungen, die auch dem Jugendamt und das Gericht bekannt waren. Luca lebte zeitweise in einer Pflegefamilie. Doch auf Anordnung wurde das Kind wieder der Mutter übergeben nachdem sie dem Gericht vermittelte sich von Ihrem Lebensgefährten getrennt zu haben. Folgende Verletzungen sind dem Gericht bekannt: - 5.01.2016 massive Schläge im Gesicht. Luca erlitt Hautunterblutungen. - 01.2016 Jugendamt wird eingeschaltet - 04.2016 Im Kindergarten fallen Verbrennungen am Rücken des Kindes auf. Nach Aussage von Luca selbst, soll Martin S. ihm diese zugefügt haben.

Trotz dieser Vorfälle wurde anhand eines Gutachtens der Mutter eine Erziehungsfähigkeit zugesagt, eine Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor. Weiter heißt es in dem Gutachten, dass von Martin S. KEINE Gefahr ausgeht. Dieses Gutachten wurde am 30.8.2016 dem Gericht vorgelegt. Unter der Auflage, dass Luca NICHT mehr mit dem Angeklagten in Kontakt kommen durfte, durfte Luca wieder zu seiner Mutter zurück.

ca. 8 Wochen später verstarb Luca an den schweren Folgen der Misshandlung alleine in seinem Kinderzimmer. Seine Mutter steht wegen Unterlassung vor Gericht. Das ist zu wenig. Auch die Menschen in unmittelbarer Nähe der Familie, die mitbekommen haben, dass dieses Paar wieder vereint ist, trägt eine Mitschuld. Hätten alle besser aufgepasst würde dieses und viele andere Kinder noch leben.

WER WEG GUCKT; IST AUCH TÄTER !

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