Wettbewerb/Regulierung - Verschärfung der Kriterien für die Sicherheitsbereitschaft (§ 13g Strommarktgesetz)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Verschärfung der Kriterien für die Sicherheitsbereitschaft in § 13g des Strommarktgesetzes. Verkürzung der Zeit für die Herstellung einer Betriebsbereitschaft auf 24 Stunden für vollen Vergütungsanspruch.

Begründung

Ungeplante Nichtverfügbarkeiten werden bislang durch den Börsenstromhandel ausgeglichen. Die Sicherheitsbereitschaft soll einspringen, wenn es zu einer ungenügenden Deckung kommt (Angebot an verkauften Strommengen zum Lieferzeitpunkt reicht nicht aus, um die Nachfrage zu befriedigen). Bei einem normalen Marktgeschehen kann eine solche Aussage frühstens am Vortag mit Abschluss des sogenannten Day-Ahead-Handels getätigt werden. Erst zu diesem Zeitpunkt sind den Übertragungsnetzbetreibern die Fahrpläne der Kraftwerke verfügbar. Als Handlungsoption bleibt in diesem Falle lediglich die in § 13h geregelte "Netzreserve", nicht aber die in § 13g geregelte Sicherheitsbereitschaft.Um eine Wirkung als Instrument für die Versorgungssicherheit zu sein, muss aus Sicht des Petenten die Sicherheitsbereitschaft an den tatsächlichen Planungshorizont der Netzbetreiber angepasst werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-7517-029892 Wettbewerb/Regulierung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Verschärfung der Kriterien für die Sicherheitsbereitschaft in
    § 13g des Entwurfs des Strommarktgesetzes gefordert. Konkret wird eine
    Verkürzung der Zeit für die Herstellung einer Betriebsbereitschaft der
    Braunkohlekraftwerksblöcke auf 24 Stunden für einen vollen Vergütungsanspruch
    gefordert.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 25 Mitzeichnungen und zwei Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten,... weiter

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