Alueella: Saksa

Wettbewerb/Regulierung - Zuordnung der Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber an die Verursacher/keine Verallgemeinerung über Netzentgelte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
172 Tukeva 172 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag wird aufgefordert, geeignete Schritte auf den Weg zu bringen, um Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber den Verursachern zuzuordnen und nicht über die Netzentgelte zu verallgemeinern. Die Stromkunden sind von den Kosten zu entlasten. Die Marktregeln für den Stromhandel sind so anzupassen, dass kleine Erzeugungseinheiten nicht benachteiligt werden. Ein Mechanismus zur Gleichbehandlung wird benötigt, um Angebotspreise der Großkraftwerke nicht künstlich klein zu rechnen.

Perustelut

Der Handel mit Strom aus Kohlekraftwerken verursacht eine Erzeugung in Regionen, bei denen kein direkter Verbrauch möglich ist. Gerade an Feiertagen kommt es dadurch zu einer Übereinspeisung von Großkraftwerken, welche an der Strombörse zwar gehandelt wird, jedoch ein Handelsergebnis hervorbringt, das nicht durch die Stromnetze transportiert werden kann. Zur Stabilisierung des Netzes führen die Netzbetreiber in Folge des Stromhandels einen Noteinsatz durch, der als Redispatch bezeichnet wird. Die Kosten werden verallgemeinert und nicht den Verursachern (Verkäufer/Käufer) zugeordnet. Dies führt zur einseitigen Belastung der privaten Stromkunden mit Kosten, ohne Nutzen. Zudem werden kleinere Erzeugungseinheiten (Windkraftparks, PV, Kleinere Gaskraftwerke) durch die Marktregeln benachteiligt. Den Netzbetreibern obliegt es einseitig Kosten zu verallgemeinern ohne Anreiz eine alternative Lösung zum Redispatch zu finden, welche kostenneutral ist. Mit Blick auf die Netzentgelte werden die Übertragungsnetzbetreiber daher einen immer weiteren Ausbau der Netze fordern, was ebenfalls durch Zahlungen von allen Stromkunden zu tragen ist.

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Uutiset

  • Pet 1-19-09-7517-002502 Wettbewerb/Regulierung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber
    den Verursachern zuzuordnen und nicht über die Netzentgelte zu verallgemeinern.

    Zu dieser Petition, die auf Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 172 Mitzeichnungen und
    vier Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, Strom aus Kohleenergie... enemmän

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