Región: Jena
Educación

Wider ein reguläres Semester in Zeiten der Corona-Krise. Für ein solidarisches Semester an der FSU.

Peticionario no público.
Petición a.
An die Leitung der Friedrich-Schiller-Universität Jena
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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Die mit der COVID-19-Pandemie verbundene gesamtgesellschaftliche Krise (kurz: Corona-Krise) betrifft uns alle. Sie stellt die Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen vor besondere Herausforderungen. Das Sommersemester 2020 wird an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) eine Ausnahmesituation darstellen: So müssen „Maßnahmen ergriffen werden, die den normalen Lehr- und Prüfungsbetrieb an unserer Universität in hohem Maße beeinträchtigen“, wie es im aktuellen Brief des Präsidenten an die Studierenden lautet. In Anbetracht dessen ist es ebenso verwunderlich wie problematisch, dass die Universitätsleitung der FSU entschieden hat, das Sommersemester als „reguläres Semester“ stattfinden zu lassen. Die Universitätsleitung beruft sich dabei auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.04.2020, obschon in diesem Beschluss von einem „regulären Semester“ nicht die Rede ist. Eine solche Berufung suggeriert Handlungszwang, wo Gestaltung möglich ist. Dies ist der Corona-Krise unangemessen. Wir, die wir an der FSU studieren und/oder arbeiten, sind nicht bereit, diese Entscheidung hinzunehmen. Wir honorieren die Bemühungen des Präsidiums, des Senats, des Krisenstabes, der Mitarbeiter*innen und der Lehrenden der FSU, den Universitätsbetrieb für die Studierendenschaft nachteilsfrei zu organisieren. Indes ist klar: Das Sommersemester 2020 wird nicht „regulär“ sein, und es darf auch nicht als „regulär“ gelten! Die Herangehensweise der Universitätsleitung setzt voraus, dass es einen „regulären“ Universitätsbetrieb geben kann. Sie trägt der aktuellen Ausnahmesituation nicht angemessen Rechnung und wir halten sie aus den folgenden Gründen für unannehmbar:

  1. Sie verkennt, dass auch bei einer erfolgreichen Umsetzung digitaler Lern- und Lehrformate, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert ist, kein angepasstes, krisenkonformes „business as usual“ möglich sein wird. Denn nicht nur lebt die Universität davon, dass die Lehrenden und Studierenden dort im physischen Sinne präsent sind. Auch sind der Zugang zu digitaler Infrastruktur und die Möglichkeit, von Zuhause zu studieren und zu arbeiten, ungleich verteilt. Darüber hinaus fallen bei vielen Studierende in der Corona-Krise zusätzliche Pflege- und Sorgetätigkeiten für von der Pandemie betroffene Angehörige an, die ein "reguläres Studieren" verhindern. Die Entscheidung der Universitätsleitung nimmt diese Dimension sozioökonomischer Ungleichheit und die Vielschichtigkeit der Betroffenheit durch die Corona-Krise nicht zur Kenntnis.

  2. Sie überträgt die Verantwortung für den Umgang mit der flächendeckenden Krise und die Last ihres Ertragens auf einzelne Studierende und Lehrende. Nachteilsausgleiche einer Krise, die den gesamten Hochschulapparat betrifft, sollen in Form von Härtefallanträgen organisiert werden und werden damit zum individuellen Problem. Wie eine solche Einzelfallherangehensweise bürokratisch gestemmt werden soll, ist unklar. Zudem stellt sie gerade für die besonders gefährdeten und von der Corona-Krise am härtesten getroffenen Studierenden und Lehrenden eine unzumutbare Zusatzbelastung dar.

  3. Sie übergeht, dass auch jenseits der Lehre auf absehbare Zeit kein reguläres Leben im universitären Kontext stattfinden kann. Die Universität ist nicht nur Fokus des Studierens und Lernens, sondern auch des sozialen und ökonomischen Lebens. Die ökonomische Existenz vieler Studierender ist durch das Wegbrechen zentraler Einkommensquellen gefährdet. Zudem gibt es keine Lösungsangebote für die Betreuung der Kinder von Studierenden. Die Bemühungen der Universitätsleitung beschränken sich darauf, die Funktion der Universität als Wissensvermittlerin zu sichern und lässt dabei die konkreten Lebensrealitäten der Studierenden außer Acht.

  4. Sie übergeht eine Vielzahl von Stimmen, die vor den einschneidenden Konsequenzen der Corona-Krise für alle Ebenen des universitären Betriebes warnen und andere Impulse zum Umgang mit der Krise anbieten. In der Entscheidung der Universitätsleitung sind überdies studentische Stimmen, Erfahrungen, Sorgen, Bedenken und Ideen unberücksichtigt geblieben. Die Entscheidung der Universitätsleitung ist undemokratisch, weil sie ohne einen nennenswerten Einbezug der größten von ihr betroffenen Gruppe - der Studierenden - vonstatten ging.

  5. Schließlich transportiert die Entscheidung der Universitätsleitung eine Grundhaltung, die wir für problematisch halten. Erstens drückt sie aus, dass die Universitätsleitung nicht gewillt ist, die Spielräume, die der Beschluss der Kultusministerkonferenz und die Gemeinsame Thüringer Erklärung zum Sommersemester eröffnen, zum Wohle der Studierenden auszuschöpfen. Zweitens zeigt sie, dass die Universitätsleitung sich gegenüber den bildungspolitischen Entscheidungsträger*innen auf Landes- und Bundesebene nicht für eine Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung der Studierenden durch die Corona-Krise einsetzt, sondern diese als in einem "regulären Semester" erträgliche Situation versteht.

Razones.

In diesem Sinne fordern wir das Präsidium, den Senat und den Krisenstab (im Folgenden kurz: "die Universitätsleitung") dazu auf, den Ausnahmecharakter der gegenwärtigen Situation als solchen anzuerkennen und sowohl einen studierendenfreundlichen und solidarischen Umgang mit der Situation zu finden als auch sich auf Landes-und Bundesebene für flächendeckende Maßnahmen einzusetzen, die den Studierenden keine Nachteile aus der Corona-Krise erwachsen lassen. Wir schließen uns den Forderungen des Bündnis Solidarsemesteran und unterstützen die Stellungnahme und Anregungen des Instituts für Soziologie zum Sommersemester 2020 vom 16.04.2020.Von der Universitätsleitung fordern wir:

1. Die Anerkennung, dass das Sommersemester 2020 ein Ausnahmesemester ist, und dass ein Digitalsemester ein Präsenzsemester nicht ersetzen kann. Das muss in allen den Verlauf des Sommersemesters betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden und in den öffentlichen Stellungnahmen, den Briefen an die Studierenden sowie den "FAQ"s auf der Internetseite der FSU entsprechend unmissverständlich kenntlich gemacht werden.

2. Für einen studierendenfreundlichen und solidarischen Umgang mit der Situation fordern wir von der Universitätsleitung der FSU folgende Maßnahmen:

  • Die Demokratisierung der Entscheidungsfindung über Ablauf und Gestaltung des Sommersemesters. Die Perspektive von Studierenden muss verstärkt einbezogen und in repräsentativer Form bei entscheidungstreffenden/-tragenden Gremien der FSU vertreten sein - auch im aktuellen Krisenstab. Bei den Entscheidungen der gegenwärtig verantwortlichen Gremien sind der Studierendenrat, die Fachschaftsräte sowie weitere studentische Perspektiven zu berücksichtigen und alternative Formen der Mitbestimmung und Beteiligung zu ermöglichen.

  • Die Prüfung der Möglichkeiten zur Aussetzung der Regelstudienzeit aller Fächer für ein Semester und im gegebenen Falle deren Umsetzung.

  • Die Aussetzung bzw. "angemessene" Verlängerung aller Prüfungs- und Abgabefristen im Zeitraum des Sommersemesters 2020. Eine angemessene Verlängerung entspräche nicht lediglich der Schließungszeit der ThULB, sondern ginge darüber hinaus und trüge der krisenbedingten Belastung der Studierenden Rechnung.

  • Die Wertung aller Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, als Freiversuche.

  • Die ausnahmslose Aussetzung aller Teilnahmepflichten einschließlich der Durchsetzung der im ThüHG ohnehin vorgeschriebenen Abschaffung der Teilnahmepflicht (Anwesenheitspflicht).

  • Die Aussetzung der Erhebung aller Langzeitstudiengebühren und die Aussetzung aller sogenannten Zwangsexmatrikulationen für mindestens drei Semester, sodass entsprechende Module im Sommersemester 2021 nachgeholt werden können.

  • Die Anpassung und angemessene Verlängerung der Bewerbungsfristen für Bachelor-, Master und Promotionsprogramme an die Situation der Studierenden. Das bezieht sich auf alle Studien- und Qualifikationsprogramme, deren Bewerbungsfristen von der FSU festgelegt werden.

  • Die bereits bestehenden Ansätze der Universität, auf einen raschen Studienfortschritt angewiesenen Studierenden die Möglichkeit zu geben, das Semester durchzuführen begrüßen wir. Über diese hinaus jedoch fordern wir:

  1. Das Bereitstellen von Mitteln und Infrastruktur durch die FSU, sodass ungleiche Zugänge zu digitalen Angeboten ausgeglichen bzw. überbrückt werden können. Dazu gehört die kostenlose Zurverfügungstellung aller fürs Studium erforderlichen Software sowie Arbeitsmittel wie Laptops, da andernfalls eine extreme Benachteiligung mancher Studierender droht.
  2. Ein angepasstes und zuverlässiges Kinderbetreuungsangebot, sodass auch Studierende mit Kind an digitalen Kursen teilnehmen können.
  • Die pauschale Verlängerung aller Beschäftigungsverhältnisse an der FSU um die Dauer der derzeitigen Ausnahmesituation ohne Anrechnung auf die Höchstbefristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, um den an der Universität Angestellten zusätzliche finanzielle Sorgen zu ersparen. Damit unterstützen wir die vom NGAWiss formulierten (Kern-)Forderungen.

  • Die Ausweitung des Corona-Hilfsfonds, sodass er auch für einen unbürokratischen Ausgleich von Verdienstausfällen aufkommen kann. Die Finanzierung des Corona-Hilfsfonds sollte aus Mitteln der Universität und nicht auf Basis von Spenden ablaufen, um eine bedarfsgemäße Ausschüttung zu ermöglichen.

3. Wir fordern die Universitätsleitung der FSU auf, in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträger*innen für faire Bedingungen der Studierenden an der FSU und anderen Universitäten einzutreten. Dazu soll sie sich bei Bund und Ländern für eine unabhängig von den erbrachten Studienleistungen verlängerte BAföG-Regelung um mindestens ein Semester einsetzen. Ferner soll sie sich für die Möglichkeit der Anrechnung von digitalerweise an anderen Hochschulen (auch im Ausland) absolvierten Kursen einsetzen.

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