Περιοχή: Θουριγγία

Widerspruch und Petition der Bürgerinitiative Beinerstadt und Umgebung gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Gemarkung Beinerstadt/ Beinerstädter Höhe W11

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
295 Υποστηρικτικό 295 σε Θουριγγία

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  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Der Regionalplan 2012 hatte unter anderen auch Beinerstadt/ Beinerstädter Höhe- W11 als Windvorranggebiet benannt. Vorgesehen waren 150 m hohe WEA. Heute liegen Bauanträge für drei 250 m hohe Windkraftanlagen vor, die weder gesetzliche Mindestabstände von 1000 m zur Wohnbebauung noch Mindestabstände zum nächstgelegenen Windpark von 5 km aufweisen. 1.- Verhinderung der Bebauung mit großindustriellen Windkraftanlagen in der Gemarkung Beinerstadt! 2.- Gesetzlichen Mindestabstand von mindestens 1000 m zur Wohnbebauung für alle geplanten
WEA!
3.- Gesetzlichen Mindestabstand von 5 km und in Bewertung des Landschaftsbildes 10 km
Abstand von Vorranggebieten! 4.- Schutz von Mensch und Tier! 5.- Ausbau und Erhaltung der Lebensqualität im ländlichen Raum! 6.- Gefahrenrechtlich erforderliche Abstände zu Verkehrswegen, Erholungsgebieten und Gebäuden von etwa dem 1,5-fachen von Nabenhöhe plus Rotordurchmesser zu den nächsten Objekten! 7.- Schutz unserer Kulturlandschaft! 8.- Gesetzlichen Schutz unseres Landschaftsbildes! 9.- Umsetzung des Präferenzgutachtens 2015 für die im Regionalplan 2012 ausgewiesenen
Vorranggebiete! 10.- Anerkennung als Landschaftsschutzgebiet! 11.- Unabhängiges fachlich und wissenschaftlich belastbares Avifaunistisches Gutachten und
die Anerkennung als FFH- Gebiet! 12.- Verhinderung von sozialen Ungerechtigkeiten durch ineffiziente WEA- Standorte in Thüringen! 13.- Verantwortungsvollen Umgang mit unseren Steuergeldern und privaten Stromkosten!

Welche Entscheidung wird beanstandet? -Das Festhalten am Regionalplan 2012 als Vorranggebiet ohne Berücksichtigung der aktuell zugrunde liegenden gesetzlichen Mindestabstände entsprechend der heute geplanten Anlagengröße von 247 m. -Der Ausschluss vom Thüringer Waldgesetz aller vom Regionalplan 2012 ausgewiesenen Vorranggebiete -Die unzureichende Datenlage bei der Ausweisung als Vorranggebiet 2008 in Bezug auf Avifaunistik und Windhöffigkeit.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossene Regionalplanung 2012 Wie wird die Petition begründet? Aktuelle Bauanträge der Firma Jade GmbH- Mit dem Vorliegen des Präferenzgutachtens 2015 hätte der Regionalplan 2012 seine Gültigkeit verlieren und eine Bauantragstellung bis zum Inkrafttreten des neuen längst überfälligen Regionalplanes gestoppt werden müssen. Die Abstände von sogar teilweise unter 750 m zur Wohnbebauung, zum Wald, zu touristischen Ausflugszielen und zu Wegen stehen in keinem Verhältnis zu den heute eingereichten Bauunterlagen, die Anlagen mit einer Gesamthöhe von 247 m beinhalten. Der Abstand zum Windpark St. Bernhard/ Galgenhöh beträgt nur 2700 m. Eine starke Immissionsbelastung und gesundheitliche Gefährdung sind damit verbunden. Der beantragte Flächenverbrauch für Kranbaufläche, Vormontage- und Lagerfläche von ca. 3500 qm und neu zu bauenden Wegen mit ca. 5000 qm führen zu einer unverhältnismäßigen Versiegelung und zusätzlichen Zerstörung unserer kleinteiligen Landschaft. Durch die Zerschneidung der Landschaft auf einen Kilometer Luftlinie durch Trassenbau und diese gigantischen WEA wird das Landschaftsbild weithin sichtbar zerstört. Die Flora und Fauna unserer kleinteiligen Landschaft mit ihren geologischen Besonderheiten, ihrer Artenvielfalt und dem Vorkommen streng geschützter Arten sind ein sensibles Ökosystem- unser aller Lebensraum und ein Alleinstellungsmerkmal. Durch die entstehenden Immissionen, die Forcierung der weiteren Austrocknung und Zerstörung von Kaltluftbahnen käme es zum beschleunigten Fortschreiten des Waldsterbens und zur Zerstörung von Lebensräumen und Habitaten. Unser südliches Thüringen würde seine Identität verlieren und wirtschaftliche Einbrüche in Bezug auf Land- und Forstwirtschaft sind vorprogrammiert. Menschen, die zu uns kommen, wollen Natur erleben und Ruhe finden. Da bereits stattgefundene Messungen von antragstellenden Firmen vor Ort und auch das Präferenzgutachten 2015 keinen Zweifel an der mangelnden Windhöffigkeit lassen, ist die Effizienz der geplanten Anlagen nicht gegeben und würde zu einem starken Anstieg der regionalen Strompreise und damit zu sozialer Ungerechtigkeit führen.

Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Die Petition richtet sich gegen die Aufrechterhaltung des Regionalplanes 2012. Wir fordern den längst überfälligen neuen Regionalplan! Bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplanes fordern wir die verpflichtende Anwendung des Windenergieerlasses vom 21.Juni 2016 durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Planung von Windvorranggebieten, die Einbeziehung des Präferenzgutachtens 2015 und des Thüringer Wald- Gesetzes 2020 für die Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen. Die Genehmigung von Windkraftanlagen darf nicht ausschließlich auf Grundlage des Regionalplanes 2012 erfolgen. In diesem Regionalplan wurden nur Anlagen bis zu einer Gesamthöhe von 150 m berücksichtigt und es konnte noch nicht von den heutigen Dimensionen der WEA ausgegangen werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Unser Widerspruch wurde dem Landratsamt Hildburghausen am 05.03.2021 überreicht.

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