Region: Niemcy
Obraz petycji Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II
Społeczeństwa

Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales
357 356 w Niemcy

Składający petycję nie złożył petycji.

357 356 w Niemcy

Składający petycję nie złożył petycji.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Einem Kommentar aus "DER TAGESSPIEGEL" (http://bit.ly/1SRLmsZ) und einem Artikel im Forum "Gegen Hartz" (http://bit.ly/1TvWski) waren zu entnehmen, dass alleinerziehenden Hartz IV Empfängern im Rahmen der geplanten Rechtsvereinfachungen im SGB II Geld gekürzt werden soll.

Zitat aus "Gegen Hartz":

"Der Reformvorschlag: Alleinerziehenden Hartz IV Beziehern soll in bestimmter Konstellation die Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn nämlich das Kind zum Beispiel am Wochenende für ein oder zwei Tage bei der Oma oder dem Umgangsberechtigten Elternteil verweilt, sollen die Zuwendungen bei einem Kind bis 6 Jahre 7,90€, bei Kindern bis 14 Jahren 9,00€ und bei Kindern bis 17 Jahren 10,20€ pro Tag gestrichen werden.

Rechenbeispiel: Verbringt ein Kind (9 Jahre) zehn Tage bei dem Umgangsberechtigten Vater, so würden der Mutter 90€ gestrichen werden. Eben jenen Betrag kann der Kindesvater beim Jobcenter einfordern, sofern dieser ebenfalls Hartz IV bezieht. Selbst wenn der Vater kein ALG II bezieht, soll das Jobcenter das Geld kürzen können."

Gegen die Reformvorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, angeführt von Andrea Nahles (SPD), möchte ich mit dieser Petition Widerstand leisten.

Uzasadnienie

§ 1 des SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Abs. 2 Satz 4 Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass:

Pkt. 4. Die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden sowie

Pkt. 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

Die Absicht der Leistungskürzungen bei zeitweiligem Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Bezugsperson ist in jeder Hinsicht konterproduktiv.

Zum einen wird die in der Regel schon schwierige Elternbeziehung weiterhin belastet und der Anspruch des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil erschwert.

Zum zweiten werden die Bemühungen des alleinerziehenden Elternteils untergraben, verlässliche Kinderbetreuungsstrukturen zu schaffen, um ggf. eine Beschäftigung aufzunehmen. Neben der regulären Betreuung (Kindergarten, Tagesstätte, Schule) ist es unerlässlich, für plötzlich eintretende Ereignisse (Schließung der Betreuungseinrichtung z. B. durch Streik, ansteckende Erkrankungen des Kindes, etc.) zusätzliche für das Kind vertraute Betreuungsmöglichkeiten aufzubauen.

Zum dritten ist die Annahme, dass durch den vorübergehenden (tagweisen) Aufenthalt des Kindes bei einer anderen Person sich nennenswerte Einsparungen ergeben, realitätsfern.

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der bürokratische Aufwand zur Erfassung der Zeiten in keinem Verhältnis zu den Einsparungen stehen würde. Ebenso würde diese Aufenthaltserfassung in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte sowohl des Kindes als auch des alleinerziehenden Elternteils sowie der anderen Beteiligten eingreifen.

Darum muss jetzt explizit gegen den ausgeführten Kürzungsvorschlag, aber auch gegen sonst alle Kürzungsabsichten der Bundesregierung im Sozialbereich Widerstand geleistet werden.

Dziękujemy za wsparcie!

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Aktualności

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer/innen,

    mit dem heutigen Datum, ist die Petition „Widerstand gegen die Kürzungsabsichten bei Alleinerziehenden im SGB II“ beendet.

    Normalerweise würde nun die Übergabe dieser Unterschriftensammlung an den Adressaten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erfolgen.

    Dieses werde ich allerdings nicht tun und begründe dies wie folgt:

    Als ich diese Petition erstellte, war mir nicht bewusst, dass bereits seit zwei Wochen eine vom Inhalt her gleiche Petition auf der Plattform „Campact“ lief.

    Die Erstellerin, eine Frau Anna Petri-Satter, erreichte eine Unterschriftenanzahl von 42.387 und überreichte diese am 31.05.2016 dem Bundesarbeitsministerium.

    Am Freitag der gleichen Woche, sickerten die ersten Pressemeldungen durch,... dalej

  • Liebe Unterstützer,

    mir ist aufgefallen, dass einige von Ihnen diese Petition dafür missbrauchen, um in den Kommentaren gegen Flüchtlinge bzw. Asylbewerber zu hetzen.

    Dabei wird dann einfach behauptet, dass Flüchtlinge mehr Hartz IV bzw. mehr Sozialleistungen erhalten würden, als deutsche Staatsbürger.

    Hören Sie bitte auf, so einen Unfug zu behaupten!

    Menschen die nach Deutschland kommen und hier einen Antrag auf Asyl stellen, erhalten in der Zeit bis ihr Antrag bewilligt ist keine Leistungen aus dem SGB II oder sonst irgend einem Sozialgesetzbuch.

    Diese Menschen erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Leistungen aus dem sogenannten "Asylbewerberleistungsgesetz", dessen Leistungen sogar unter Hartz IV liegen.

    Und auch nach der Bewilligung... dalej

Die Pläne sind auch deshalb falsch, weil sie überhaupt nicht berücksichtigen dass in dem "Tagessatz" der SGB II Leistungen nicht nur die Verpflegungskosten für das Kind enthalten sind, der größere Teild der Kosten sind solche die unabhängig vom Tagesablauf statistisch über den Monat oder das Jahr anfallen (Warenkorbtheorie). Alles in Allem ist die geplante Maßnahme eher eine zusätzliche Schikane. Auch ist die Höhe der Einzelbeträge die ggf "eingespart" würden falls das zweite Elternteil bzw die Großeltern nicht selbst im Bezug von Sozialleistungen stecken unverhältnismäßig zum Aufwand.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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