Область: Gemeinde Katzhütte
Администрации

Wiederaufnahme des Antrages der Gemeinde Katzhütte auf Bildung einer Landgemeinde Großbreitenbach

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Thüringer Innenministerium, Herrn StaatssekretärUwe Höhn
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  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 10.09.2018
  4. Диалог
  5. Неудача

Es soll erreicht werden, dass der Antrag der Gemeinde Katzhütte, mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde Großbreitenbach zu fusionieren, wieder in das 2. Neugliederungsgesetz aufgenommen wird. (Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019, §14, Abs 3+4)

Aktuell wird hier nur die Zuordnung zur „neu zu gründenden“ VG Schwarzatal erwähnt, welcher sich jedoch gegen einen gültigen Beschluss des Gemeinderates vom 28.02.2018 richtet. Mit der Wiederaufnahme wären bis zur Durchführung eines Bürgerentscheides/Ratsbegehrens, welches in diesem Jahr noch stattfinden wird, beide Optionen für die Gemeinde im Gesetz verankert.

Die Entscheidung der Bürger wird dann vorgeben, welcher Antrag berücksichtigt wird

основания

Herr Staatssekretär Uwe Höhn, Ministerium für Inneres und Kommunales, hat in einem Schreiben vom 07.08.2018 der Gemeinde Katzhütte mitgeteilt, dass der Antrag, mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach zu einer Landgemeinde zu fusionieren, keine Aufnahme in den Entwurf des 2. Neugliederungsgesetztes finden wird. Zur Begründung lässt Herr Höhn durch seinen Mitarbeiter u.a. angeben, das ein durch die BI "PRO Katzhütte-Oelze" eingeleitetes Bürgerbegehren gegen diese Fusion aber für den Verbleib in einer noch neu zu gründenden Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal Zitat: "wohl erfolgreich sein wird", da ihm hierzu 527 Unterschriften des Bürgerbegehrens vorliegen. Bei 1287 wahlberechtigten Bürgen (offizieller Stand zur Bürgermeisterwahl 06/2016) ist dies aber weder die Hälfte noch die Mehrheit. Mit dieser Begründung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über die festgelegten Abläufe des Verfahrens des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) hinweg, indem er das Ergebnis einfach vorwegnimmt. Weder gibt er dem Gemeinderat die Gelegenheit, über den Antrag abzustimmen, noch gibt er den Befürwortern eines Kreiswechsels die Chance, ihren Wechselwillen zu bekunden oder auf das Bürgerbegehren mit Ablehnung zu antworten. Mit der reinen Annahme, 527 Unterschriften diktieren den Willen der Katzhütter Bevölkerung setzt sich Herr Staatssekretär Höhn über sämtliche demokratische Werte, sowie über einen gültigen Beschluss des Gemeinderates hinweg. Mit dieser Online-Petition soll erreicht werden, dass das Begehren des Katzhütter Gemeinderates die Aufnahme in das 2. Neugliederungsgesetz findet und die Entscheidung über das Für und Wider entweder über den durch das Bürgerbegehren angestrebten Bürgerentscheid bzw. das Ratsreferendum oder in letzter Instanz über den Thüringer Landtag erzielt wird und nicht ausschließlich im persönlichem Ermessen des Staatsekretärs liegt.

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  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Werte Unterstützer der Petition,

    ich möchte heute eine kurze Information zum aktuellen Stand der Petition geben.
    Zunächst einmal wurde der Eingang der Petition offiziell durch den Landtag und auch durch den Petitionsausschuss bestätigt. Die Petition ist nun offiziell als Begründungsschreiben im Anhörungsverfahren zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum 2. Neugliederungsgesetz geführt.

    Weiterhin ist die Situation so, dass die Gemeinde Katzhütte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren im §23 (Bildung der neuen Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal ) als alternative Zuordnungsoption der Landgemeinde Großbreitenbach (§14) zugeordnet werden kann, je nachdem, wie der Bürgerentscheid und das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ausfällt.

    Den kompletten Auszug... далее

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