Wiederaufnahme strafgerichtlicher Verfahren - Ergänzung des § 362 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Unterstützende 51 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

51 Unterstützende 51 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 362 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten) gefordert. Wenn neue, wissenschaftliche und vom Bundesgerichtshof anerkannte Beweise, DNA-Tests auftauchen, soll ein Strafverfahren wieder aufgenommen werden können.

Begründung

Nach der deutschen Strafprozessordnung darf jemand, der einmal freigesprochen wurde, nicht noch einmal wegen des gleichen Vergehens vor Gericht gestellt werden.Einziehung des gesamten Vermögens eines Mörders zu Gunsten der Angehörigen.Wer in einem Strafverfahren freigesprochen wird, soll dennoch belangt werden können, wenn durch DNA Tests die Schuld bewiesen worden ist. Es ist nicht hinnehmbar, das jeder weiß, wer der Täter z.b. in einen Mordfall ist, aber nicht mehr belangt werden kann, weil die Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens verneint. Keine Verjährung mehr, wegen Totschlag.

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