Region: Deutschland
Familj

Wiedereinführung des Betreuungsgeldes

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
243 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

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Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Wir fordern die sofortige Wiedereinführung des Betreuungsgeldes! Da das Bundesverfassungsgericht den staatlichen Zuschuss, auf Bundesebene, für verfassungswidrig erklärt hat, fordern wir die sofortige Wiedereinführung auf Landesebene im gesamten Bundesland, von allen 16 Bundesländern.

Wir brauchen eine freie Entscheidungsmöglichkeit für alle Eltern, ganz gleich ob aus Überzeugung Kita, Krippe oder Selbstbetreuung!

Orsak

Das gekippte Betreuungsgeld hält Kinder von frühkindlicher Bildung fern, so die Auffassung mancher Politiker.

Unsere Meinung: Ein Kind gehört mit einem oder zwei Jahren nicht in eine Einrichtung für frühkindliche Staatsbildung, sondern in den Schoß von Mama und Papa - in Krabbelgruppen, Spielkreise und Schwimmbäder, mit Mama oder Papa.

Wir teilen hier Jesper Juul`s Ansichten: "Der Ausbau der Krippen und auch die Forderung nach flächendeckenden Ganztagsschulen geschieht, weil dahinter ökonomische Interessen stehen. Krippen und Kitas sollen Eltern die Möglichkeit geben zu arbeiten. Gleichzeitig sollen sie unsere Kinder in einer bestimmten Art und Weise formen, sie anpassen und auf die Zukunft vorbereiten. Hier geht der Staat aus meiner Sicht zu weit und die Behauptung ist falsch, das alles geschehe zum Wohle der Kinder. Wir sind eher dabei, Reservate anzulegen: für die Kinder, für die Jugend und für die Alten.

Forscher in Dänemark haben 3600 Kinder in verschiedenen Krippen, Kindergärten und bei Tagesmüttern befragt. 24 Prozent der Jungen und 10 Prozent der Mädchen sagten: Uns geht es nicht gut. Laut den Fachleuten gibt es mittlerweile viel zu viele kleine Kinder, die resigniert haben: Sie sind passiv, machen nicht mit und fühlen sich einsam. Eine sehr bedenkliche Entwicklung."

Das Betreuungsgeld war ein guter Ansatz, Eltern zu fördern welche ihr Kind daheim betreuen. Es gab manchen Eltern überhaupt erst die Möglichkeit ihre Kinder zuhause betreuen zu können. Der Staat kippt diese Möglichkeit, in dem Bewusstsein Eltern schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu bekommen sowie Kinder in das System zu involvieren und ihnen die Freiheit und Zeit mit ihren Eltern zu entreißen.

Die Argumentation es handele sich um eine Herdprämie ist eine Beleidigung für alle Eltern welche Ihr Kind aus Überzeugung nicht in eine Fremdbetreuung geben. Den Titel Herdprämie zu vergeben, in dem Willen die Freiheit der Frauen zu schützen, ist nur schwerlich ernst zu nehmen. 1. wird keine Frau durch 150,- EUR gezwungen nicht zu arbeiten,
und 2. gibt es eine Vielzahl an Müttern, welche lieber ihr Kind betreuen wie arbeiten zu gehen.

Andersherum wird ein Schuh draus: Der Wegfall des Betreuungsgeldes zwingt manche Frau oder Mann ihr/sein Kind in fremde Hände zu geben, weil durch den Wegfall der 150,- EUR, eben jene zum Überleben fehlen. Der Staat greift damit, und das unterstellen wir, bewusst in die elterliche Rolle ein und zwingt Eltern die Fremdbetreuung auf!

Die Linke / SPD @ Facebook: "Wir wollen, dass jede die Möglichkeit hat Familie und Beruf zu vereinbaren, alle Kinder die gleiche Förderung und damit die gleichen Chancen haben. / Das heißt, Kitas müssen ausgebaut werden. Das ist sozial." "SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi fordert, die nun freiwerdenden Mittel allen Familien zu Gute kommen zu lassen, „indem wir damit die Kinderbetreuung weiter ausbauen“." Mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes und der ausschliesslichen Förderung von Krippen und Kitas findet eben genau das nicht statt, es werden nicht alle Familien gefördert, sondern eben nur jene die ihre Kinder Fremdbetreuen lassen.

Grüne @ Facebook "Uns sind gute Kitas wichtiger, damit es überhaupt echte Wahlfreiheit für Familien gibt!" Eine echte Wahlfreiheit wurde den Eltern mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes entzogen. Wer sein Kind aus Überzeugung nicht Fremdbetreuen lassen möchte, sondern sich seinen Kindern bis zu einem bestimmtem Alter in erster Linie selbst widmen möchte, dem war mit dem Betreuungsgeld sehr geholfen und eine Wahl zwischen Fremd- und Eigenbetreuung war leichter zu fällen und das Verhältnis ausgeglichener. Mit Auflösung des Betreuungsgeldes werden Eltern viel eher gezwungen sein, ihre Ideale und Überzeugung aufzugeben, zum Wohle des Geldbeutels. - Der Staat entscheiden was Eltern mit ihren Kindern zu tun haben, eben weil nur die eine Variante vom Staat gefördert wird, frühkindliche (Staats)Bildung nennen sie das!

Um auch die Kinder, welche sich in Fremdbetreuung befinden, nicht auszuschliessen, halten wir auch eine Aufteilung der Gelder für erstrebenswert und Sinnvoll. Angenommen von 100 Kindern gehen 70 in die Krippe und 30 werden daheim betreut, wäre der Ansatz die freien Gelder dementsprechend 30 zu 70 aufzuteilen. Womit 30% in das Betreuungsgeld fliessen und 70% in den Ausbau von Krippen und Kitas. Je nach Bundesland würde die Aufteilung vermutlich leicht anders ausfallen und müsste jährlich angepasst werden. Aber nur mit einer solchen Regelung und nur mit (auch) einer Förderung von Familien die Ihre Kinder nicht in die Krippe schicken, anstelle einer einseitigen Krippenförderung, nur damit lässt sich eine Gleichberechtigung herstellen.

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Nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

ES SIND BEIDE LEBENSMODELLE ZU FÖRDERN, DAS BETREUUNGSGELD WAR LEDIGLICH ZU NIEDRIG UM IN DER ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDES ZU BLEIBEN! "Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern."

Die Petition richtet sich offensichtlich an den falschen Adressaten. Der Petitionsausschuss des Bundestages kann den Landtagen weder eine Empfehlung geschweige denn eine Weisung zu Einführung eines bestimmten Gesetzes erteilen.

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