Migracijama

Wiedereinreise nach Deutschland für Ophelia Mailjan

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Bürgermeister Reinhard Mach, Ausländerbehörde Landkreis Ludwigslust-Parchim
2.204 Potpora 140 u Ludwigslust

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2017
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  5. Neuspješno

Ophelia war 1998 in Hagenow geboren worden. Sie war fünf, als ihre Familie damals aus Deutschland abgeschoben wurde. Zehn Jahre lebte sie nach eigenen Angaben in Russland, ehe die Familie 2013 wieder nach Deutschland kam. Doch erneut hatte der Asylantrag keinen Erfolg. „Dass sie in Deutschland geboren wurde, findet bei uns – anders als in Amerika – ausländerrechtlich keine Berücksichtigung“, erklärt Christopher Pöschke, Leiter der Ausländerbehörde des Landkreises. Allerdings entscheide nicht seine Behörde über Asylanträge, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Nach erfolgloser Klage sei Ophelia schließlich „vollziehbar ausreisepflichtig“ geworden. „Mit dem 18. Geburtstag waren die Voraussetzungen für die Vollziehung der Rückführung erfüllt“, erklärt Christopher Pöschke. Denn seit ihrer Volljährigkeit werde sie als Einzelperson betrachtet. Der Familienverband spiele bei der Frage, ob sie abgeschoben werden kann, keine Rolle mehr. Als keine Abschiebungshindernisse mehr vorlagen, habe Ophelia schriftlich die Aufforderung erhalten, innerhalb eines Monats auszureisen. Allein. Ihre Mutter, ihre jüngere Schwester und ihr kleiner Bruder dürfen noch in Deutschland bleiben. Sie haben eine Duldung. Zwar seien auch sie grundsätzlich ausreisepflichtig, derzeit lägen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Rückführung nach Armenien vor, so Pöschke. Doch auch Ophelia blieb. „Daraufhin haben wir ihre Rückführung beim Innenministerium angemeldet“, so der Fachdienstleiter. Solange diese nicht organisiert war, erhielt Ophelia immer wieder Duldungen – mal für eine Woche, mal für einen Monat. Doch am Dienstag vergangener Woche rückten Mitarbeiter der Ausländerbehörde, begleitet von Polizeibeamten an, um die junge Frau abzuholen (SVZ berichtete). Ohne Vorankündigung. „Der Gesetzgeber hat untersagt, Ausreisetermine anzukündigen“, begründet Christopher Pöschke. Den konkreten Termin hatte nicht seine Behörde, sondern das Rückführungsmanagement des Schweriner Innenministeriums festgelegt.

Das Innenministerium wollte sich zum Fall nicht äußern. „Wir sind nicht zuständig, sondern die Ausländerbehörde“, sagte Sprecherin Marion Schlender. Und auch aus der Staatskanzlei kam die Aussage: „Kein Kommentar vom Ministerpräsidenten. Nicht Sache des Landes.“

Lukas Rosenzweig ist mit Ophelia zur Schule gegangen. Seit der Abschiebung telefoniert er täglich mit ihr, steht im Kontakt mit ihrer Mutter. Der 18-Jährige kann immer noch nicht glauben, dass seine ehemalige Schulfreundin nicht mehr in Ludwigslust ist. „Ophelia ist ein liebes und aufgeschlossenes Mädchen, sie war in unseren Klassenverband voll integriert.“ So sei man im Sommer öfter gemeinsam zum Baden gefahren. Lukas hat kein Verständnis für die Entscheidung der Behörden. „Wenn jemand in Deutschland integriert ist, die Sprache fast wie ein Muttersprachler spricht und eine berufliche Perspektive hat – wie kann man ihn dann allein in ein fremdes Land schicken?“

In seiner Not hat sich der Schüler an den SPD-Landtagsabgeordneten Dirk Friedriszik gewandt. „Ich kann diesen Vorfall nicht nachvollziehen. Als Vater schmerzt es mich sehr, dass ein Kind aus seiner Familie herausgerissen wurde“, sagt der Techentiner auf Anfrage. Er wolle nun prüfen, ob im Fall Ophelia alle rechtlich möglichen Mittel ausgeschöpft worden sind. Sein Ziel sei es, Ophelia zurückzuholen, so Friedriszik.

Die Vorsitzende des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern, Ulrike Seemann-Katz, findet die Abschiebung unmenschlich. „Es ist furchtbar, dass aufgrund der deutschen Gesetzeslage Familien auseinandergerissen werden.“ Außerdem ist Armenien ihrer Meinung nicht als sicheres Herkunftsland einzuschätzen.

Auch Jacqueline Bernhardt, Landtagsabgeordnete der Partei Die Linke, zeigt sich von dem Vorfall erschüttert. „Ophelia ist hier geboren, war voll integriert. Sowohl rechtlich als auch menschlich wirft dieser Fall viele Fragen auf.“ Die Abgeordnete will eine Anfrage bezüglich Ophelia an das Schweriner Innenministerium stellen.

Für Christopher Pöschke bleibt es dabei: „Die Abschiebung ist rechtlich nicht angreifbar, insbesondere liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Titelerteilung nach § 25 a Aufenthaltsgesetz nicht vor.“ (Siehe linke Spalte.) Während in der Region über ihren Fall diskutiert wird, ist Ophelia in Armenien bei den Eltern ihres Stiefvaters untergekommen. Für sie bleibt zunächst die bittere Erkenntnis: „Ich musste das Land, das die letzten vier Jahre mein Zuhause war, schlagartig verlassen und durfte mich von niemandem verabschieden, nicht einmal von meiner Familie.“

SVZ: http://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/abgeschoben-in-ein-fremdes-land-id15998911.html

Obrazloženje

In Ludwigslust hat Ophelia ihre Freunde. Hier lebt ihre Familie. Hier besuchte sie die Lenné-Schule und war jetzt dabei, an der Kreisvolkshochschule ihre Mittlere Reife zu machen. „Sie möchte Hotelfachfrau werden“, sagt Lukas Rosenzweig, ein Freund der 18-Jährigen. Doch all das ist jetzt vorbei. In der vergangenen Woche ist Ophelia nach Armenien abgeschoben worden. In ein Land, in dem sie nicht geboren wurde, in dem sie nie zu Hause war und dessen Sprache sie nicht spricht. Ihre Familie blieb in Ludwigslust zurück, wo sich nun bei Freunden, Bekannten und Politikern Widerstand gegen die Abschiebung regt.

Ophelia hat keinen Tag in Armenien verbracht und mit 18 Jahren wird schlagartig entschieden, dass dies ihr neues Zuhause wird. Eine junge Frau die sich bestens integriert hat in das deutsche System, ihre Freunde hier hat, ihre Familie und Zuhause. Eine Frau die sich selbst als Bestandteil Deutschlands gefühlt hat, darf nun nicht mehr in ihrer Heimat bleiben. Aus diesem Grund bitte ich euch darum, unterschreibt diese Petition, vielleicht bringt es uns ein Stück weiter, sodass die junge Ophelia wieder zurück zu ihrer Familie kann und hier wieder Ihren Alltag nachgehen kann.

Jede Stimme zählt!

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Wenn ein Kind in Deutschland geboren ist bzw. wenn es einen deutschen Schulabschluss hat, kann es zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft haben: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/geburtsortprinzip/_node.html

Die Bedingungen zur Einbürgerung nach dem "Geburtsortprinzip" sind nicht gegeben: ---- AUSZUG --- Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen.

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