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Willkür der Jugendämter stoppen - § 1666 BGB einschränken - Ungerechtigkeit bekämpfen

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… 1. § 42 Abs. 2b SGB 8 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wenn keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, Ausserkraft zu setzen. 2. § 1666 BGB Abs. 3 Nr. 4 - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, hier Untersagung des Umgangs mit dem eigenen Kind, außerkraft zu setzen.

Pamatojums

Die Zahl der Entnahmen von Kindern aus ihren Familien wächst unaufhaltsam: von ca. 25.000 Inobhutnahmen 2005 auf über 40.000 Fälle (ein Fall kann mehrere Kinder betreffen) im Jahr 2012.

Bemerkenswert ist dabei, dass die Gesamtzahl der echten Problemfälle (Gewalt, Verwahrlosung, Missbrauch, Drogen, Kriminalitä) nicht zunimmt, sondern ausschließlich die Menge der schwammig begründeten Entnahmen (z.B. durch “Überforderung der Eltern” und “sonstige Probleme”). Nicht wenige dieser Fälle werden dann auch einfach ohne vorherige gerichtliche Verfügung und somit auch ohne genauere rechtliche Prüfung unter Anwendung des § 42 Abs. 2b SGB8 durch Jugendämter abgewickelt, ohne eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung nachgewiesen zu haben. Die Entscheidungen der Jugendämter erfolgen aus rein subjektiver Sicht der Jugendamtsmitarbeiter, nicht jedoch aus tatsächlich Kindeswohlgefahr abwendenden Aspekten.

Dies hat die Bundesregierung nun selbst erkannt und so stellt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit ihrer Pressemitteilung vom 06.06.2014 selbst fest: „Wir begrüßen, dass Familienministerin Schwesig diese Forderungen der Unionsfraktion aufgegriffen hat. Angesichts der hohen Anzahl an Trennungsfamilien in Deutschland sowie vor dem Hintergrund von jährlich Zehntausenden Umgangsstreitigkeiten und Inobhutnahmen müssen wir endlich mehr über das Kindeswohl aus der Perspektive der Kinder wissen. Familiengerichte, Sachverständige, Jugendämter und Politik sind zwar verpflichtet, sich bei all ihren Entscheidungen vor allem am Kindeswohl zu orientieren. Die Ansicht, was das Kindeswohl ist und was es tatsächlich positiv beeinflusst, wird zurzeit aber weniger von seriösen Studien als von Mutmaßungen getragen. Dies gilt für das oft angeordnete Kontaktverbot nach Inobhutnahmen ebenso wie für das sogenannte Wechselmodell oder den Umgang mit einem Elternteil gegen den Willen des Kindes. Auch ist es wichtig zu erforschen, welche Bedeutung Elternkontakte für das Kindeswohl haben, wenn das Kind oder der Jugendliche langfristig anderweitig untergebracht ist. "

Es wird also festgestellt, dass das was das tatsächliche Kindeswohl ausmacht, was nur das Kind selbst empfinden und äussern kann, überhaupt nicht bekannt ist. Somit ist es im Umkehrschluss auch nicht möglich zu sagen, ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet wurde oder nicht. Die Entscheidungen der Jugendamtsmitarbeiter basieren somit dem Grunde nach auf Willkür und werden bei nicht vorliegender gerichtlicher Entscheidung sogar zur Straftat nach § 235 StGB. Eine tragfähige Basis einer Inobhutnahme von Kindern gemäss § 42 Abs. 2b SGB 8 ist grundlegend somit nicht gegeben.

Bricht der Kontakt von Eltern aufgrund der Trennung von Eltern oder durch Inobhutnahmen zum Nachwuchs ab, kann die Gesundheit der Eltern erheblich leiden (Artikel 2 Abs. 2 GG). Dies wird dann auch noch willkürlich und gegen Grundrechte der Eltern (Artikel 6 Abs.2 Satz 1 GG) verstossend durch Anwendung von § 1666 BGB Abs. 3 Nr. 4 extrem begünstigt

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Bitte unterschreiben Sie auch meine Petition "Endgültige Schließung der Jugendämter und völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie" von Karin 'Rohmann auf "meine Beiträge" bei googleplus, open petition. Danke.

Was soll eine Petition, die wichtig ist, aber weder weiter verfolgt noch vorangetrieben wird ? Wir sind 6 Jahre weiter und es hat sich nichts geändert. Traurig Wahrheit, dass die Jugendämter immer noch machen was sie sollen, selbst wenn das Gericht anders festlegt und es dem Jugendamt nicht passt wird weiter so verfahren, wie es dem Jugendamt passt... Pippi Langstrumpf und ihre Welt ist ein Waisenkind gegen diese Korruption, die Jugendamt und Gericht, die nicht wirklich prüfen, an den Tag legen. gern Rückinfo, warum sich hier nichts tut. es wäre dringend notwendig.

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