Περιοχή: Σαξωνία
Περιβάλλον

Windkraftfreie Wälder in Sachsen

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
75 Υποστηρικτικό 47 σε Σαξωνία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

75 Υποστηρικτικό 47 σε Σαξωνία

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  1. Ξεκίνησε 2019
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Der Bau von nicht löschbaren Anlagen, im Besonderen von Windkraftanlagen, direkt in sächsischen Wäldern oder deren unmittelbaren Umgebung (500 Meter) ist gesetzlich zu verbieten.

Hierzu ist insbesondere das sächsische Waldgesetz zu ändern und § 8 „Walderhaltung“ Absatz 2 zu ergänzen: „Die Umwandlung von Waldflächen zur Errichtung baulicher Anlagen, die wegen ihrer Höhe oder Beschaffenheit von Dritten nicht gelöscht werden können, ist aufgrund der von diesen Anlagen ausgehenden Brandgefahr nicht genehmigungsfähig. Explizit betrifft dies auch den Bau von Anlagen zur Nutzung von Windenergie.“

Die Petenten fordern, diese Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu übergeben und folgend der Petition durch eine Gesetzesinitiative abzuhelfen.

Die Frage ob Windkraft im Wald möglich sein sollte, ist nicht nur ein Thema des Natur- und Landschaftsschutzes, sondern insbesondere ein Problem für den Erhalt des Waldes an sich und der Sicherheit für Feuerwehrkräfte. Dabei ist es unerheblich, ob pro Jahr in Sachsen und Deutschland viele oder nur einzelne Anlagen in Flammen aufgehen. Wälder brauchen Jahrzehnte, um wieder nachzuwachsen und ein Menschenleben kann nicht ersetzt oder entschädigt werden. Ein „kontrolliertes“ Abbrennen verursacht bereits auf Acker- und Wiesenflächen immense Probleme. Windradflügel sowie Anlagenteile drohen jederzeit abzustürzen und es kommt zu einem teils heftigen Funkenflug in bis zu 300 Metern Höhe. Um Flächenbrände in der Umgebung zu verhindern wird in einem Umkreis von mindestens 500 Metern abgesperrt. Man stelle sich nun die Brandbekämpfung in einem Wald bei mittlerer bis hoher Waldbrandgefahr vor, umgeben von meterhohen Bäumen und ohne ausreichenden Überblick auf die betroffene Fläche. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern gefährdet nicht nur das Ökosystem selbst, sondern auch jede Feuerwehrkraft, die einen solchen Brand bekämpfen muss.

Αιτιολόγηση

Wenn Windkraftanlagen in Brand geraten, kann man diese nicht löschen, sondern nur möglichst „kontrolliert“ abbrennen lassen.

Trotz des letzten Dürresommers reißen die Diskussionen nicht ab, Windenergieanlagen auch in sächsischen Wäldern zu errichten. Unser sächsisches Waldgesetz beinhaltet ein ganzjähriges Rauchverbot unter Androhung einer Geldbuße von bis zu 2.500 €, aber die Errichtung von nicht löschbaren Industrieanlagen ist bisher nicht verboten?

Die Petenten treten dafür ein, den Wald zu schützen. Egal wie man persönlich zu dem Thema Windenergie steht, es muss gesetzlich verankert werden, dass Windenergieanlagen weder direkt in oder in unmittelbarer Umgebung von Wäldern stehen. Brennende Windenergieanlagen in diesen Bereichen sind eine unmittelbare Gefahr für das Ökosystem Wald und für Feuerwehrkräfte, die diese Brände bekämpfen müssen. Darüber hinaus werden bei diesen Bränden auch Partikel der verwendeten glasfaser- (GFK) und carbonfaserverstärkten (CFK) Bauteile in großer Höhe freigesetzt, welche bekanntermaßen schwere Reizungen bei Aufnahme über die Atemwege oder den Mund verursachen und im Fall von CFK (carbonfaserverstärkter Kunststoff) sogar Lungentumore auslösen können.

Die bisherigen politischen Entwicklungen in Sachsen zeigen, dass einfache Bekenntnisse auf Parteitagen oder in Plänen und Programmen nicht ausreichen. Die vorgeschlagene Formulierung für das Waldgesetz erweitert diese Forderung absichtlich auch für andere Anlagen, die nicht durch Feuerwehren gelöscht werden können.

Warum die Forderung einer gesetzlichen Verankerung?

Offiziell sprechen sich alle Parteien gegen Windenergieanlagen in sächsischen Wäldern aus. Derartige Aussagen finden sich sowohl in Parteitagsbeschlüssen als auch Wahlprogrammen und variieren nur in ihren Begründungen. Die Praxis sieht jedoch anders aus.

Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Lediglich im Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 ist verankert, dass die Nutzung von Waldgebieten für den Bau von Windenergieanlagen grundsätzlich vermieden werden soll. Diese Entscheidung wird zusätzlich aufgeweicht, in dem dieser Grundsatz insbesondere für „Waldflächen mit Schutzstatus“ und „mit ausgewählten Waldfunktionen“ dienen soll.

Seit August 2018 ist jedoch selbst diese Formulierung in Diskussion. Im Zuge der Erstellung des neuen Grünbuchs zur sächsischen Energiepolitik (korrekt: zu den erneuerbaren Energien-Ausbauzielen Sachsen) erstellte die Sächsische Energieagentur (SAENA) ein Gutachten, wonach in Sachsen das Ausbaupotential für Windenergie nur deutlich gesteigert werden kann, wenn auch die sächsischen Wälder für den weiteren Ausbau geöffnet werden. In diesem Gutachten wird unter statistischer Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Artenschutz, Windpotential und sonstiger Einschränkungen von einer nutzbaren Mindestfläche von ca. 5.700 Hektar ausgegangen (ca. 1,1 Prozent der sächsischen Waldfläche). Das Thema öffentlich aufzugreifen war vor der Landtagswahl offensichtlich nicht gewünscht und der Konsultationsprozess wurde vorerst gestoppt. Im März 2019 brachte die AfD-Fraktion in den sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf mit dem verheißungsvollen Namen „Gesetz zur Verhinderung der Zerstörung des Waldes im Freistaat Sachsen durch Windkraftanlagen“ ein. Tatsächlich ist es jedoch der erste Gesetzentwurf im Freistaat, der den Bau von Windkraftanlagen in Privatwäldern regeln soll und damit explizit ermöglicht.

Es ist absehbar, dass nach der Landtagswahl am 01. September 2019 die Diskussion aufgegriffen wird. Diese Petition soll deshalb ein explizites Verbot dieser Anlagen in Wäldern erwirken. Es ist nicht nur eine Frage des Arten- und Naturschutzes, sondern insbesondere der Schutz des Waldes und seiner Bewohner vor zusätzlichen Brandgefahren.

Warum eine Verbotsforderung trotz möglicher Vorsorgemaßnahmen?

Für die Errichtung von Windkraftanlagen ist generell ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Dieses beinhaltet neben der geeigneten Zufahrt für die Feuerwehr, regelmäßig auch die Installation von Blitzschutzanlagen sowie Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung. Bundesländer, die bereits heute die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern genehmigen, schreiben zusätzliche Vorkehrungen vor. Beispiele sind neben der weitgehenden Verwendung nicht brennbarer Baustoffe, der Einsatz von Brandfrüherkennungssystemen, automatischer Abschaltungsanlagen und selbsttätiger Feuerlöschanlagen.

Diese Vorkehrungen sind ohne Frage ein Fortschritt. Sie sind jedoch keine Garantie, dass Brände nicht auftreten können. Selbsttätige Feuerlöschanlagen helfen nur bei Bränden in den Gondeln und nicht bei äußeren Einflüssen. Auch sind zahlreiche Brände im Zuge von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ausgebrochen. Es ist wie in jedem anderen Bereich auch: Niemand ist perfekt. Da Brände trotz dieser Vorsorgemaßnahmen bereits aufgetreten sind und auch künftig auftreten können, ist der Bau von Windenergieanlagen im und am Wald grundsätzlich abzulehnen.

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