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Wir fordern den Entzug des Gewerbes für das Arbeiterwohnheim in Hadern

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Sehr geehrter Herr Reiter, Gewerbeaufsichtsamt, Kreisverwaltungsreferat, BA 20
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Wir fordern: Sofortiger Entzug des Gewerbes zum Betreiben des Arbeiterwohnheim Kleinhaderner Str 2 in 80689 München!

Seit nun gut 4 Jahren gibt es das Arbeiterwohnheim in der Kleinhaderner Straße 2, in Hadern. Die Situation für die dort lebenden ca. 100 Menschen in dem Arbeiterwohnheim und für die Nachbarn hat sich verherrend zugespitzt.

Durch die massive Anzahl der Bewohner von ca. 75 bis 100 Menschen ist ein sozialer Brennpunkt enstanden. Mittlerweile kann der Spielplatz ggü. des Arbeiterwohnheims durch die von den Bewohnern verursachte Vermüllung, z.B. Glasscherben, Zigarettenkippen nicht mehr genutzt werden. Es besteht Lebensgefahr für unsere Kinder. Täglich sind die Nachbarn mit Ruhestörungen, Müll auf den Gehwegen (wird aus den Autos geworfen), Aggressionen der Bewohner, Parkplatznot, Abgase durch laufende Motoren von stehenden KFZs in den Morgenstunden, belästigt. Seit August 2018 gibt es auch den begründeten Verdacht der Illigalen Prostitution. Zimmer sind rot beleuchtet und Frauen halten sich dort und auf der Straße in "aufreizender" Kleidung auf.

Die Bewohner selbst leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in diesem Arbeiterwohnheim. Es werden zwischen 400€ bis 800€ (Aussage der Bewohner) pro Kopf für ein 4-6 Bettzimmer auf engstem Raum den Arbeitern abgenommen. Arbeiter schlafen sogar auf Luftmatratzen in der Tiefgarage. Es. gibt zu wenige Waschräume und Sozialräume. Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes durch z.B. zu wenige Rettungswege oder gar keine Rettungswege.

Hier werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und Gesetze gebrochen. Mittlerweile ist hier ein rechtsfreier Raum enstanden. Die Polizei greift aufgrund ihrer Unterbesetzung nur im Notfall ein.

Bitte heflen Sie uns.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Selgitus

Dem Anliegen soll entsprochen werden, da es den begründeten Verdacht der illegalen Prostitution gibt und damit eine Straftat im Raum steht.

Zudem gibt es den Verdacht des fehlenden Brandschutzes z.B. durch fehlende Rettungswege.

Die starke Vermüllung rund um das Arbeiterwohnheim durch das Wegwerfen von Müll durch die Arbeiter aus den Autos auf die Strasse und auf den Gehweg oder das Hinterlassen von Müll auf dem Spielplatz sind Ordnungswidrigkeiten und müssen geahndet werden.

Besonders zu Betonen ist die Gefährdung der Kinder auf dem benachbarten Spielplatz durch Glasscherben, Zigarettenkippen und durch Verrichten der Notdurft auf dem Spielplatz durch die Arbeiter aus dem Wohnheim

Es gibt permanenten Lärm durch Musik und durch alkoholisierte Personen aus dem Wohnheim.

Zudem herrscht absoluter Parkplatzmangel durch die massive Anzahl der Bewohner und es wird seitens des Wohnheims keine Parkplätze bereitgestellt.Laut LBK müssten 9 Parkplätze in der Tiefgarage des Wohnheims zur Verfügung stehen, was aber nícht der Fall ist.

Eine Überbelegung des Wohnheims mit bis zu 100 Personen entspricht nicht der Auflage des LBK. Laut LBK sind 45 Personen zugelassen.

Aufgrund dieser Tatsachen ist das soziale Zusammenleben zwischen dem Bewohnern des Arbeiterwohnheims und den dort lebdenden Menschen nicht mehr möglich. Zudem muss dem menschenunwürdigen Unterbringen der Arbeiter im Wohnheim Einhalt geboten werden.

Außerdem muss das Gewerbe entzogen werden, da das Arbeiterwohnheim nicht mehr nur als Arbeiterwohnheim genutzt wird, da auch Frauen und Kinder dort wohnen und der Verdacht nahe liegt, dass Räume für Prostitution zweckentfremdet werden. Es werden die Auflagen des LBK nicht eingehalten und geltende Gesetze gebrochen.

Täname Teid toetuse eest

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Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd