Область: Германия
Здоровье

Wir fordern die Wahrung von Patienteninteressen bei der Beurteilung von Krebsstudien durch den G-BA

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Bundesgesundheitsminister, Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
5 745 Поддерживающий 5 476 через Германия

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  1. Начат 2017
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  4. Диалог
  5. Неудача
  1. Wir fordern, dass der Studienendpunkt „progressionsfreies Leben“ (PFS) als Therapieziel gemäß internationaler Standards auch für Krebspatienten in Deutschland als patientenrelevant anerkannt wird.
  2. Wir fordern Mitsprache- und Stimmrecht in Fragen, die uns betreffen. Hierfür müssen die Patientenvertreter der jeweiligen Indikation demokratisch von Patienten aufgestellt und gewählt werden.
  3. Wir regen die Durchführung einer repräsentativen Befragungsstudie von betroffenen Patienten zur Patientenrelevanz von PFS und weiteren Studienendpunkten an – und zwar unter Einbeziehung unserer Expertise von Anfang an. Nach den Ergebnissen dieser Studie ist die Nutzenbewertung neu auszurichten.

основания

Die Bewertung des (Zusatz-)Nutzens eines neuen Medikaments hängt in Deutschland entscheidend davon ab, welche so genannten Studien-Endpunkte (Erfolgskriterien) berücksichtigt werden. Diese sollen laut Gesetz „patientenrelevant“ sein. Was patientenrelevant ist, wird allerdings nicht von den betroffenen Patienten festgelegt, sondern über deren Köpfe hinweg von Methodikern beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie Kassen- und KV-Vertretern beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

So ist es zum Beispiel bei der Behandlung von Krebspatienten ein wichtiges Therapieziel für Patienten und Ärzte, dass die Tumorerkrankung möglichst lange nicht fortschreitet. Das wird international über den Studienendpunkt „progressionsfreies Leben“ (PFS) gemessen. Verlängert eine neue Therapie das PFS gegenüber einer Vergleichstherapie deutlich (z.B. ein halbes Jahr oder Jahr), wird das von Patienten und Ärzten, aber auch Zulassungsbehörden als relevant angesehen. Entsprechend werden Therapien auf der Basis dieses Studienpunkts zugelassen, in Leitlinien aufgenommen und mit Erfolg in die Praxis eingeführt.

Im Rahmen der Nutzenbewertung wird diese Sichtweise in Deutschland auf den Kopf gestellt. Gemäß mehrerer G-BA Beschlüsse der letzten Jahre stellt das PFS keinen patientenrelevanten Endpunkt dar! Dies führt zu einer sachfremden Nutzenbewertung, die allen internationalen Expertenmeinungen zuwider laufen und Patienten in ganz Deutschland verunsichern – zumal diese Beschlüsse aggressiv als „Wahrheit“ in die Öffentlichkeit getragen werden.

Neben dieser Verunsicherung verspüren wir die Sorge, dass wichtige Krebsmedikamente künftig in Deutschland nicht mehr verfügbar sein werden.

Wie können IQWiG und G-BA zum Beispiel behaupten, dass zwei Jahre ohne Tumorwachstum bei erhaltener Lebensqualität für eine Frau mit metastasiertem Brustkrebs NICHT patientenrelevant sind? Wie kommt es zu solchen Entscheidungen? Wer ist verantwortlich für die patientenfeindlichen Beurteilungen?

Die mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beabsichtige Preis- und Kostenreduktion ist im Sinne aller Versicherten. Sie darf allerdings nicht auf dem Rücken von Krebspatienten ausgetragen werden! Wir als betroffene Patienten hatten zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, unsere Vertreter selbst zu wählen, um im Bewertungsverfahren zum Ausdruck zu bringen, was für uns relevant ist. Tausende von Krebspatienten in Deutschland empfinden diese Situation als zynisch und empörend!

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Wer sich in die Debatte über PRO oder Contra PFS, einlässt, sollte wissen, was Patienten mit einer metastasierten Erkrankung wirklich wollen. Was ein PFS von mehr als 10 Monaten für betroffene Frauen mit mBC bedeutet, erfährt man, wenn man mit ihnen spricht. Aber auch für Lungenkrebspatienten ist PFS ein wichtiger Parameter. Patienten, die wissen, dass sie letztendlich an ihrer Erkrankung versterben werden, sehen das Aufhalten des Fortschreitens ihrer Erkrankung als ungeheuren Gewinn an Lebenszeit und Lebensqualität. PFS wird als wichtigster Faktor von Patienten genannt (Hershman)

„Die Patientenvertreter im G-BA werden nach der Patientenbeteiligungsverordnung von akkreditierten Patientenorganisationen benannt. Diese Organisationen müssen neutral und unabhängig arbeiten sowie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Auch die einzelnen Patientenvertreter werden vor der Benennung auf Interessenkonflikte hin geprüft. Die genauen Einzelheiten hierzu finden Sie unter: https://www.hausderkrebsselbsthilfe.de/infothek/patientenvertretung

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