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Hilfe statt Hürden (und zusätzliche Bürokratie) für Patienten und Psychotherapeuten!

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Gesundheitsminister Herrn Spahn
2 575 Støttende 2 552 inn Deutschland

Begjæringen ble delvis tatt til følge

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Begjæringen ble delvis tatt til følge

  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 08.01.2019
  4. Dialog
  5. Delvis suksess

• Stopp der Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung vom 1.4.17

• Abschaffung des Gutachterverfahrens

• Bedarfsangepasste Zulassungen für Psychotherapeuten

Am 1.4.2017 änderte sich die Psychotherapielandschaft: zum Nachteil für Patienten und ihre Behandler, die Psychotherapeuten!

Laut Strukturreform bringe die Einführung von TELEFONZEIT, SPRECHSTUNDEN und AKUTBEHANDLUNG einen schnelleren Zugang zur Abklärung der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung und eine Verkürzung der Wartezeiten.

Telefonzeit

Jede psychotherapeutische Praxis muss 200 Min. pro Woche Telefonzeit vorhalten, die nicht vergütet werden. Statt dessen kann der Psychotherapeut (PsTh.) ein Call- Center beauftragen, der Patient (Pat.) hat dann keinen direkten Kontakt. Der PsTh. hat entweder 4 Behandlungsstunden pro Woche weniger zur Verfügung oder er zahlt beim Call- Center drauf.

Sprechstunden

Der PsTh. muss pro Woche mindestens 100 Min. für Sprechstunden zur Verfügung stellen. Damit soll ein „zeitnaher und niederschwelliger Zugang“ des Pat. zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht werden. Diese stellt eine „Zugangsvoraussetzung“ für Pat. zu einer psychotherapeutischen Behandlung dar. In den 25/50 Minuten pro Einheit soll der PsTh. abklären, ob Psychotherapie (PT) nötig ist oder eine andere Behandlungsform. Er informiert über PT und empfiehlt gegebenenfalls eine bestimmte Methode.

Bisher haben viele PsTh. dafür eine der probatorischen Sitzungen genommen, damit der Pat. wusste, auf wen er wartet und ob es für ihn passt (ähnlich wie bei anderen Ärzten). Mit der Bestätigung aus der Sprechstunde, aus der hervorgeht, dass eine ambulante PT indiziert ist, darf der Pat. bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen. Ihm wird zugesagt, dass er binnen 4 Wochen einen Termin für eine Sprechstunde oder Akutbehandlung bekommt, allerdings nicht bei einem PsTh. seiner Wahl. Mit der Einschränkung, dass eine gewisse Entfernung zur Praxis zumutbar ist: maximale Fahrzeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In ländlichen Regionen ist das schwierig. Laut telef. Auskunft der Terminservicestelle ist einem Pat. eine Wegstrecke im Höchstfall bis 300 km einfach zumutbar. Fraglich, ob ein Pat. mit einer Angststörung, der kaum die eigene Wohnung verlassen kann, dies meistert.

Akutbehandlung

Der Pat. kommt zu einem PsTh. in Akutbehandlung, den ihm die Terminservicestelle vermittelt hat. Diese ist keine PT und als therapeutische Intervention nicht näher definiert. Es geht um eine „Entaktualisierung“, ein „Talking down“ einer akuten Problematik. Ein Wechsel von Akutbehandlung zur Richtlinienpsychotherapie ist bei Bedarf möglich. Allerdings nur, wenn vorher noch 2 probatorische Stunden abgehalten werden. In diesen soll nun der offensichtlich nur die PT selbst notwendige Beziehungsaufbau / Krankheitseinsicht erreicht werden! Dann endlich darf tiefgründig gearbeitet und die PT durchgeführt werden. Nur halt verkürzt, denn jetzt werden die Akutstunden (Achtung, inhaltlich keine PT) auf das Gesamttherapiekontingent angerechnet. Die Beteiligten sind verwirrt, weil die Kurzzeittherapie um die Hälfte gekürzt ist, obwohl die Akutbehandlung vorher eigentlich keine Therapie war!

Abschaffung des Gutachterverfahrens

PsTh. bekommen längerfristige Therapien nur über einen Gutachter zugebilligt und das in Etappen. Nach einer Kurzzeittherapie müssen sie zeitaufwendig einen „genehmigungspflichtigen“ Antrag stellen, zu Lasten von abzuhaltenden Therapiestunden. Dies ist einzigartig im medizinischen Bereich, kein anderer niedergelassener Arzt muss sich vor Kassen oder gleichwertigen Kollegen („Gutachtern“) permanent für die Art oder Methoden seiner Behandlungsmaßnahmen rechtfertigen. Die Techniker Krankenkasse hat schon vor Jahren bewiesen, dass Therapien ohne Gutachterverfahren nicht länger dauern als mit Gutachterverfahren. Bisher werden 90% der Gutachten positiv beschieden, also wozu der Aufwand? Oder ist es ein Kostenregulativ für Kassen? Negativ beschiedene Gutachten sind ein riesiges Einsparpotential der Kassen, teure Therapien würden entfallen. Ab 1.4.17 obliegt es den Kassen, für Fortsetzungstherapien Gutachter einzusetzen oder auch zu verzichten. Die Kriterien dafür sind unbekannt.

Bedarfsangepasste Zulassungen für Psychotherapeuten

Bis vor kurzem konnten im Arztregister eingetragene PsTh. über das Kostenerstattungsverfahren PT anbieten, wenn hierfür die entsprechenden Nachweise erbracht wurden. Diese gute Möglichkeit, einen Notstand abzufedern wurde nahezu eingefroren. Eine Anpassung der Zulassungen an den realen Bedarf wäre sinnvoller und effektiver als die Regelung vom 1.4.17, bei der jeder PsTh. pro Woche bis zu 6 Behandlungsstunden für Psychotherapiepatienten weniger zur Verfügung hat!

Grunnen til

Die Strukturreform schafft einen unzumutbaren und unüberblickbaren Hürdenlauf für Menschen mit psychischen Krisen oder Erkrankungen.

So läuft es seit 1.4.: Telefonzeit, Sprechstunde und Akutbehandlung:

Der Pat. ruft entweder bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder beim PsTh. an, um dessen Telefonzeit zu erfahren. Die Telefonzeit wird dem PsTh. von den Kassen nicht vergütet. Er hat die Wahl: er arbeitet mit Pat. 3 Stunden 20 Minuten pro Woche weniger und ist selbst am Apparat oder er beauftragt und zahlt ein Call- Center dafür. Für ihn so oder so eine finanzielle Einbuße.

Der Pat. erreicht entweder den PsTh. direkt oder gerät an einen Telefonisten, der seine Fragen und Daten notiert. Der Telefonist informiert dann wiederum den PsTh. und der vereinbart mit dem Pat. - wenn er freie Kapazität hat - eine Sprechstunde, in der das Anliegen geklärt wird.

Hat der PsTh. die Notwendigkeit einer PT festgestellt, aber selbst keinen Therapieplatz frei, darf der Pat. mit einem Formblatt aus der Sprechstunde bei der Terminservicestelle der KV anrufen. Bei der Terminservicestelle gibt er entweder wieder freiwillig seine Daten bekannt oder er muss auflegen!

Er bekommt, nachdem die Terminservicestelle einen PsTh. ausfindig gemacht hat, der binnen 4 Wochen Zeit hat, diesen genannt, zumindest für eine weitere Sprechstunde oder eine Akutbehandlung. Das ist noch keine PT, kann aber doch eine werden. Die Freiheit der Arztwahl ist allerdings nicht gegeben und der Pat. muss schlimmstenfalls eine Fahrt bis zu 300 km in Kauf nehmen.

Ist dies alles nicht möglich, bleibt ihm die Möglichkeit des Stationären. Das Prinzip ambulant vor stationär wird ausgehebelt! Die Akutbehandlung kann in eine PT führen. In diesem Fall müssen Pat. und PsTh., die bereits Stunden zusammen gearbeitet haben, nun vor Beginn der eigentlichen PT probatorische Sitzungen machen. Diese dienen der sog. Passung (ob beide miteinander können), der genauen Diagnose und des therapeutischen Vorgehens. Na, was ist denn da 12 Stunden lang vorher passiert ???

Menschen, die kraftlos, antriebslos oder voll Ängsten sind, geben wahrscheinlich spätestens auf dieser Strecke auf!

Gutachter, Zulassungen, Kostenerstattungsverfahren:

Kein anderer niedergelassener Arzt muss sich vor gleichwertigen Kollegen („Gutachtern“) für die Art oder Methoden seiner Behandlungsmaßnahmen rechtfertigen. PsTh. sehr wohl! Weshalb das nachgewiesen unbegründete Misstrauen???

Dieses zeitaufwendige Verfahren kostet den PsTh. viel Zeit, die besser in Behandlungen investiert wäre! Für die Kassen scheinen Gutachten ein wunderbares Kostenregulativ: nicht genehmigte Behandlungen verursachen keine Kosten, vor allem fällt es kaum auf, weil psychisch kranke Menschen oft nicht die Kraft haben, sich zu wehren.

Seit 1.4.17 obliegt es nun den Kassen, Gutachter für weitere Therapiestunden einzusetzen oder auch zu verzichten. Wird das jetzt zugunsten der Pat. oder zu Gunsten des Etats der Kassen geregelt? Wenn all die Gutachter ihre Zeit für Therapien statt für Gutachten einsetzen würden, wäre ein höheres Therapiepotential geschaffen.

Von allen Arztgruppen sind die PsTh. beim Einkommen weit abgeschlagen am unteren Ende; dafür die Bestkontrolliertesten!

Weshalb spart man an bedarfsorientierten Zulassungen für PsTh.? Weil psychisch kranke Menschen sich kaum wehren können und nicht ins gesellschaftliche Bild passen und wie Rentner und Arbeitslose die Schwächsten in der Gesellschaft sind? Letztendlich werden damit Kliniken gefüllt, die Pat. können jedoch ob der Dauer des Aufenthaltes und der fehlenden Erprobungsmöglichkeit im Alltag nur unzureichend psychotherapeutisch versorgt werden. Die Kliniken, die zum überwiegenden Teil Psychotherapeuten in Ausbildung (und das oft im 400 € Praktikumsverhältnis) einsetzen, aber kaum (teurere) approbierte psychologische PsTh. einstellen, minimieren ihr wirtschaftliches Risiko. Dient das dem Patientenwohl?

Gut ausgebildete PsTh. bekommen keine Kassenzulassung, da es angeblich keinen Bedarf für weitere Zulassungen gibt! Das bisher gut funktionierende System des Kostenerstattungsverfahrens wurde von den Kassen nahezu eingefroren.

Die letzte Erhebung über den Bedarf an Psychotherapeuten in Deutschland wurde 1999 im Zuge des Psychotherapeutengesetzes durchgeführt, vor 18 Jahren. Also im letzten Jahrtausend - soweit zur Reform?

Durch diese Reform vergrössern sich Wartezeiten und die Versorgungsengpässe weiter!

Mehr zum Thema können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://www.werner-eberwein.de/was-veraendert-sich-fuer-die-psychotherapeuten-ab-2017/

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Ich stimme der Petition in den allermeisten Punkten zu. Ich habe zusätzlich 1. eine Ergänzung und 2. eine Einschränkung: zu 1) nicht erwähnt wurde ein Mehr an "Zetteln", die uns die Strukturreform abverlangt. Selbst nach Einübung muss ich bei voller Praxis täglich wenigstes 1/2 Std. Mehraufwand für die Koordination bei sehr kurzen Blöcken rechnen. zu 2) Gut wäre grundsätzlich eine Akuttherapie-möglichkeit bei gleicher Bezahlung, und gut ist die Möglichkeit der Rezidivprophylaxe ohne Anrechnung auf Zeitbegrenzung.

Fast jeden nervt das Gutachterverfahren, auch mich; fast niemand weiß, dass das Gutachterverfahren diejenige Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellt, welche die Basis unserer positiven Sonderstellung für ein festes Stundenhonorar darstellt, welches extrabudgetär von den Krankenkassen bezahlt wird. Niemand wird sich wünschen, dass wir ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung, d.h. ohne Gutachterverfahren wieder (wie in früheren Zeiten) intrabudgetär und damit frei floatend wie allen anderen KV-Mitglieder bezahlt werden. Das Gutachterverfahren ist die Basis der Honorar-positiven Gerichtsurteile seit 1999.

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