Область : Тюрингія

WIR SAGEN NEIN ZU WINDKRAFT IM KLEINEN THÜRINGER WALD

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
941 прихильник 941 в Тюрингія

Петицію було видалено з платформи

941 прихильник 941 в Тюрингія

Петицію було видалено з платформи

  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Thüringer Landtages.

Переадресація

Welches Ziel hat die Petition? Wir fordern unseren "kleinen Thüringer Wald" in seiner Einzigartigkeit und mit seiner Artenvielfalt zu erhalten! Unser Wald ist kein Industriegebiet, sondern der wertvolle Lebensraum vieler geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Unser Wald ist außerdem Platz der Erholung vom Alltags-geschehen sowie beliebtes Ausflugsziel für Menschen aus Nah und Fern. Nicht umsonst ist geplant, unseren „kleinen Thüringer Wald“ als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

Wir sind nicht bereit, Beeinträchtigungen der Lebensqualität und körperlichen Unversehrtheit hinzunehmen.

Die regionale Geschichte unseres „kleinen Thüringer Waldes“ ist bis zum 30-jährigen Krieg überliefert. Kulturhistorisch bedeutsame Funde (insbesondere in den ausgewiesenen Windvorranggebieten) gehen bis in die Zeit der Kelten zurück. Diese gilt es zu erhalten!

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten werden sich hier Windkraftanlagen aufgrund aller ermittelten Werte der Windpotentialstudie, sowie der erheblichen anfallenden Kosten bedingt durch aufwendige Erschließung und Zuwegbarkeit sowie der Anschluss an das Energienetz, als unrentabel erweisen.

Demzufolge lehnen wir Windkraftanlagen in unserem „kleinen Thüringer Wald“ als rein ideologisches Projekt ab!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ihre Bürgerinitiative Gegenwind im „kleinen Thüringer Wald“

Welche Entscheidung wird beanstandet? Die rot-rot-grüne Thüringer Landesregierung bereitet den Ausbau von Windkraftanlagen auch im Thüringer Wald vor. So auch im "kleinen Thüringer Wald".

Dies geht aus dem Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur Durchführung der Beteiligung (Anhörung und öffentliche Auslegung) nach § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 450) Beschluss-Nr. 06/371/2018 – siehe vom 27.11.2018 hervor.

Es handelt sich hierbei um die Prüfflächen: PF-HNB-1,potentielles Vorranggebiet ,HBN-V1, Ausweisung als Vorranggebiet W-6 Oberstadt (414 ha) und PF-HBN-3, potentielles Vorranggebiet: HBN-V3, Ausweisung als Vorranggebiet: W-7 Schleusingen (63 ha)

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Regionale Planungsgemeinschaft Süd- Westthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl

Wie wird die Petition begründet? 1. Wirtschaftlichkeit und Rentabilität 2. Rechtliche Bedenken 3. Medizinische Bedenken 4. Landschaftliche und biologische Bedenken 5. Geologische Bedenken 6. Brandschutz 7. Touristische bedenken 8. Kulturhistorische bedenken 9. Immobilenwerte sinken 10. Zerstörung des Landschaftsbildes / Angriff auf den Denkmalschutz

  1. Wirtschaftlichkeit und Rentabilität

Die geplante Errichtung der Windkraftanlagen im Windvorranggebiet steht in keinem Verhältnis zu den Vorgaben des Erlasses des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 21. Juni 2016. Hier heißt es im Absatz 1- Allgemeines: „Die Energieversorgung Thüringens soll sicher, kostengünstig und umweltverträglich erfolgen.“ Des Weiteren im selbigen Absatz: „Hierzu sind moderne und leistungsfähige Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad Voraussetzung. Von uns wird zum einen die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen des Windvorranggebietes W-7 aufgrund der geringen Fläche und des Aufwandes der Zuwegung, angezweifelt. Dies unter besonderer Beachtung der in der Präferenzraumanalyse für die Windenergienutzung in Thüringen ermittelten Werte und der daraus resultierenden Einstufung lediglich als „Gunstraum“ . Der erhebliche finanzielle Aufwand zur Errichtung der vorgesehenen Anlagen steht demzufolge in keinem Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit und Rentabilität. Weiterhin weißen wir daraufhin, dass es derzeit keine ausgereiften Speichermöglichkeiten gibt. Der überschüssige Strom wird für wenig Geld ins Ausland transportiert. Wiederum, zu Spitzenlastzeiten wird Atomstrom für viel Geld aus dem Ausland bezogen. Diese Ausgaben werden auf den Verbraucher umgeschlagen. Wind ist keine Konstante. Windkraftanlagen weißen auch hierdurch einen niedrigen Wirkungsgrad, im Gegensatz zu anderen regenerativen Energien, auf. 2/3 aller WKA`s arbeiten im wirtschaftlichen Grenzbereich.

  1. Rechtliche Bedenken

Wir sehen einen Widerspruch in der geplanten Änderung des Thüringer Waldgesetztes (siehe Nutzungsart zum Errichten von Windkraftanlagen) § 10 ThürWaldG (Änderung der Nutzungsart) regelt: (1) „Wald darf nur nach vorheriger Genehmigung der unteren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Änderung der Nutzungsart). Die Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der Behörde der Regionalplanung. Soll die Fläche nachfolgend landwirtschaftlich genutzt werden, ergeht die Genehmigung darüber hinaus im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde. Der ThüringenForst nimmt als untere Forstbehörde hoheitliche Aufgaben zum Schutz des Waldes mit dessen Funktionen wahr. (Verwaltungs-) Rechtlich ist zu hinterfragen: - Der ThüringenForst übt demnach die Forstaufsicht über sich selbst aus. - Genehmigt sich zudem die Nutzungsartenänderung selbst. - Derart ist eine objektive (unabhängige und rechtsstaatliche) Entscheidung über den (eigenen) Antrag auf Änderung der Nutzungsart nicht gewährleistet. Dem Schutz des Waldes steht starkes wirtschaftliches Eigeninteresse entgegen, da die ausgewiesenen Windvorranggebiete W-6 und W-7 flächenanteilig vorrangig in den Bewaldungen von ThüringenForst liegen.

    1. Medizinische Bedenken durch Infraschall

Die Studienlage ist derzeit noch spärlich. Trotzdem konnte man in verschiedenen Studien bereits nachweisen, dass es viele Argumente für somatische Effekte des Infraschalls gibt. Das Umweltbundesamt schließt Gesundheitsschäden durch eine kurz- und langfristige Exposition gegenüber Infraschall auch nicht aus. Ebenso könnte eine negative Erwartungshaltung eine Rolle spielen. Insofern bedarf es dringend epidemiologischer Studien, die das genauer untersuchen. Bedauerlicherweise sind gerade die Länder, die zu den großen Windparkbetreibern gehören, mit wenig Ehrgeiz dabei, um mehr Studien durchführen zu lassen, damit genauere Aussagen über Nebenwirkungen und mögliche Gesundheitsrisiken getroffen werden können. Gerade einmal 2 Studien steuert Deutschland bei, desto intensiver wird allerdings in Australien/Neuseeland geforscht, obwohl hier kaum Windkraft genutzt wird! Was ist Infraschall? Infraschall ist Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz und ist damit für das menschliche Ohr nicht hörbar. Ist der Schalldruckpegel viel höher als der im hörbaren Bereich kann das Hörorgan Sinneseindrücke wahrnehmen – je niedriger die Frequenz desto höher muss quasi die Lautstärke sein. Infraschall verfügt über eine große Wellenlänge. Weder Luft, Erde oder Hindernisse können ihn dämpfen und abschirmen, so dass er sich fast ohne Verlust ausbreitet. Anders als der hörbare Schall. Verdoppelt sich die Entfernung, so nimmt der Schallpegel um 6 Dezibel ab. Dargestellt ist Infraschall von 10 Hertz mit einer Wellenlänge von 34 Metern. Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt So konnten in Studien Schallphänomene von einem Park mit 60 Windturbinen noch in 90 Kilometer Entfernung nachgewiesen werden. Je geräuscharmer die Umgebung, desto sensibler reagiert das Ohr auf Infraschall. Das erklärt auch warum ein ruhiges Zuhause problematisch werden kann. Der hörbare Schall wird durch Mauern gedämpft, Infraschall dagegen nicht. Und wer mit dem Ohr auf dem Kissen schläft, blockiert auf dieser Seite den hörbaren Schall, aber nicht den Infraschall. Woher kommt Infraschall? Die Studienlage ist derzeit noch spärlich. Trotzdem konnte man in verschiedenen Studien bereits nachweisen, dass es viele Argumente für somatische Effekte des Infraschalls gibt. Das Umweltbundesamt schließt Gesundheitsschäden durch eine kurz- und langfristige Exposition gegenüber Infraschall auch nicht aus. Ebenso könnte eine negative Erwartungshaltung eine Rolle spielen. Insofern bedarf es dringend epidemiologischer Studien, die das genauer untersuchen. Bedauerlicherweise sind gerade die Länder, die zu den großen Windparkbetreibern gehören, mit wenig Ehrgeiz dabei, um mehr Studien durchführen zu lassen, damit genauere Aussagen über Nebenwirkungen und mögliche Gesundheitsrisiken getroffen werden können. Gerade einmal 2 Studien steuert Deutschland bei, desto intensiver wird allerdings in Australien/Neuseeland geforscht, obwohl hier kaum Windkraft genutzt wird! Was ist Infraschall? Infraschall ist Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz und ist damit für das menschliche Ohr nicht hörbar. Ist der Schalldruckpegel viel höher als der im hörbaren Bereich kann das Hörorgan Sinneseindrücke wahrnehmen – je niedriger die Frequenz desto höher muss quasi die Lautstärke sein. Infraschall verfügt über eine große Wellenlänge. Weder Luft, Erde oder Hindernisse können ihn dämpfen und abschirmen, so dass er sich fast ohne Verlust ausbreitet. Anders als der hörbare Schall. Verdoppelt sich die Entfernung, so nimmt der Schallpegel um 6 Dezibel ab. So konnten in Studien Schallphänomene von einem Park mit 60 Windturbinen noch in 90 Kilometer Entfernung nachgewiesen werden. Je geräuscharmer die Umgebung, desto sensibler reagiert das Ohr auf Infraschall. Das erklärt auch warum ein ruhiges Zuhause problematisch werden kann. Der hörbare Schall wird durch Mauern gedämpft, Infraschall dagegen nicht. Und wer mit dem Ohr auf dem Kissen schläft, blockiert auf dieser Seite den hörbaren Schall, aber nicht den Infraschall. Woher kommt Infraschall? Natürliche Quellen von Infraschall Erdbeben, Vulkanausbrüche, Meeresbrandung, hoher Seegang, Lawinen, starker Wind, Sturm und Gewitter, Aurora/Nordlichter, Meteoriten und Meteore Anthropogene (technische) Quellen Windenergieanlagen, Industrieanlagen wie große Gasturbinen, Kompressoren, Pumpen oder Rüttler, Heizungs- und Klimaanlagen, Kühlschränke, Waschmaschinen, Automotoren, Verkehrsmittel (Lkw, Schiffe, Flugzeuge), Sprengungen und Explosionen, Chemische und nukleare Explosionen (das nutzt man bei den weltweit installierten Infraschall-Messstationen, um die Einhaltung der Vorgaben des Kernwaffenstoppabkommens zu überprüfen) Welche Symptome beschreiben die Betroffenen? Pulsieren oder ein Druckgefühl auf dem Trommelfell und auf der Brust, Spüren von Vibrationen, Erschütterungen oder ein Unsicherheitsgefühl, Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen etc.
Scheinbar geht die Wahrnehmung der tiefen Frequenzen offenbar über Mechanorezeptoren vom Hören zum Fühlen über. OHR In den Studien von Prof. Dr. Alec Salt von der Washington University School of Medicine in St. Louis wurde untersucht inwieweit die äußeren Haarzellen durch sehr tiefe Frequenzen angeregt werden. Damit können diese die Perzeptionsschwelle der inneren Haarzellen modulieren. Somit ist ein mittelbarer Effekt von Infraschall auf das Hören denkbar. Insbesondere Patienten mit Anomalien des Gleichgewichtsorgans oder nach statt gehabten Erkrankungen des Innenohrs (Morbus Menière) könnte das Ohr empfindlicher auf Infraschall reagieren. Es zeigen sich dabei Symptome wie Schwindel, Übelkeit und Nystagmus. Dies zeigt eine Studie des kanadischen Otolaryngologen Robert V. Harrison von der Universität Toronto. GEHIRN Eine regelmäßige Exposition von Infraschall (140 Dezibel und 8 Hertz) für 2 Stunden täglich über 3 Tage führt nachweislich durch vermehrte Zellapoptose zu Schädigungen im Hippocampus. Sistiert die Beschallung jedoch, kann nach ca. 48 Stunden eine Erholung nachgewiesen werden. Dies konnte in einer Studie mit Ratten gezeigt werden.
Prof. Dr. Simone Kühn - Leiterin der Arbeitsgruppe Neuronale Plastizität in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und Kollegen untersuchen die Wirkung von Infraschall auf das Gehirn von Probanden mithilfe funktioneller Magnetresonanztomografie (fMRT). Sie fanden heraus, dass die Stimulation mit Infraschall, beim Gehirn im „Ruhemodus“ (nahe an der Hörschwelle) mit Veränderungen der neuronalen Aktivität einhergeht. Zur Zeit gilt es seitens dieser Arbeitsgruppe die langfristigen Effekte von Infra- und Ultraschall auf das Gehirn zu prüfen. HERZ Die Arbeitsgruppe Infraschall um Prof. Dr. med. Christian Vahl an der Klinik und Poliklinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie der Universitätsklinik in Mainz untersucht Auswirkungen von Infraschall auf das Herz. Hierbei interessiert besonders, was die mechanische Energie des Schalls an den Herzmuskelzellen bewirkt. In ihrer ersten Versuchsreihe konnte gezeigt werden, dass sich die Kontraktionskraft von isolierten Herzmuskelpräparate um bis zu 20 % reduzierte – abhängig von Frequenz und Schalldruckamplitude. So zeigt sich also, dass Infraschall auch auf das Myokardgewebe eine Wirkung hat. In anderen Arbeitsgruppen konnten in Versuchen mit Ratten Kardiomyozyten nachgewiesen werden, dass Infraschall-Exposition offenbar mit erhöhtem oxidativen Stress einhergeht. Ebenso bringt man in verschiedenen Tierexperimente Infraschall mit der Entwicklung einer perivaskulären Fibrose am Herzen in Verbindung.

3.2 Der Feinstaub der Kohlenstofffaser ist gesundheitsgefährlich

Durch Wind, Schnee, Hagel, Insekten, Vogelschlag unterliegen die Rotorenblätter einem Feinabrieb. Dieser breitet sich insbesondere durch die Höhe der WKA und die Geschwindigkeit der Anlage im Naturraum (Luft und Grundwasser) aus. Besonders im Brandfall warnen Experten des Bundesfeuerwehrverbandes und der Bundeswehr vor Gesundheitsgefahren durch den Werkstoff CFK, der Hauptbestandteil der Rotorblättern von WKA. Unter Berufung auf Ergebnisse langjähriger Bundeswehr-Forschung, sollen im Brandfall in der Asche von carbonfaserverstärkten Kunststoffen Fasern freigesetzt werden können. Diese sind genauso gefährlich wie Asbestfasern. Besonders Feuerwehrleute, Ersthelfer oder Polizeibeamte, die an Unfallorten ungeschützt mit der Asche in Kontakt kommen, sind gefährdet und können in der Folge an Krebs erkranken.

  1. Landschaftliche und biologische Bedenken

Der „kleine Thüringer Wald“ misst eine Fläche von circa 33 Quadratkilometern. Landschaftlich und geologisch gleicht der „kleinen Thüringer Wald“ seinem großen Bruder dem Thüringer Wald. Seine Einzigartigkeit durch typische Mittelgebirgslandschaft, einem in sich geschlossenen Waldkomplex, sanften Tälern, naturbelassenen Bergwiesen und harmonisch eingeschlossenen Dörfern ohne Industriebebauung wird mit der geplanten Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet deutlich. Schleusingen gehört mit seinem historischen Ortskern und der Bertholdsburg zu den Kulturdenkmälern Südthüringens. Bezüglich der erhöhten Raumwirkung wurde, jenes genannte Gebiet, mit der Raumwirksamkeitsstufe B klassifiziert. Die Abstandsflächen zum Prüfgebiet werden deutlich unterschritten.

Zahlreiche bedrohte Tierarten, wie Schwarzstorch, roter Milan, Waldschnepfe, Sperlingskauz, Schwarzspecht, Habicht, Rauhfuß- und Waldkauz, verschiedene Fledermausarten (z.B. Mopsfledermaus und großes Mausohr) aber auch die Wildkatze sind mittlerweile im Bereich des „kleinen Thüringer Waldes“ heimisch. Diese seltenen Arten werden akut durch die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen (Rotorblätter) im Leben bedroht und eine unwiederbringliche Zerstörung ihres Lebensraumes wird traurige Realität.
Es wurde hierbei keine Rücksicht auf die fachlich empfohlenen Mindestabstände von Windenergieanlagen (Helgoländer Papier) genommen! Fazit: die Eingriffe in Flora und Fauna sind nicht renaturierbar.

Üblicherweise besitzen solche Schwachwindanlagen, die hier erbaut werden sollen eine Höhe von 200m pro WKA. Um die Standfestigkeit der Anlage zu gewährleisten, beträgt die Fundamenttiefe bis 30 m. Das Gesamtgewicht pro WKA wird 6.960 Tonnen betragen. Dieses setzt sich wie folgt zusammen: Stahlbetonfundament 3.500 Tonnen Turm aus Stahlbeton-Segmenten 2.800 Tonnen Maschinenhaus mit Generator 340 Tonnen Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff 320 Tonnen (nicht recycle bar) Allein durch die Fundamenttiefe werden tiefliegende Gesteinsschichten und Wasseradern zerstört. Somit ist mit einer Änderung der Grundwasserflüsse zu rechnen. Auch werden Verunreinigungen des Grundwassers absehbar sein.

Durch die erforderlichen umfassenden Rodungen, werden innerhalb eines so geschlossenen Waldgebietes, das bestehende Ökosystem unwiederbringlich zerstört. Durch die schneisenartige Abholzung im bestehenden Waldkomplex wird eine unnötige Angriffsfläche für Sturm-und Windbruch erzeugt. Die daraus resultierenden forstwirtschaftlichen Probleme durch Borkenkäferbefall sind nicht zu unterschätzen.

Nachweislich ziehen die Rotorenturbulenzen eine erhebliche Störung des Pflanzenwachstums nach sich. Dies hat negative Auswirkungen auf die Tier- und Insektenwelt.

  1. Geologische Bedenken

Insbesondere im Süden des Windvorranggebietes W-7 gibt es eine geologische Besonderheit. So kommt es in der Region um Rappelsdorf und Gethles (OT von Schleusingen) immer wieder zu Erdfällen. Die Totenlache, das Maudeloch sowie ein offener Erdfallkrater (aus dem Jahr 2012) zeigen die Affinität zu Erdfällen in diesem Gebiet. Die Totenlache wird direkt unterirdisch mittels Bachwinden aus dem Bärental gespeist. Dieses wurde 1980 eindeutig von der Oberflussmeisterei Suhl, Sitz Schleusingen, bestätigt. Das gesamte Gebiet ist durchzogen von Zechsteinschichten aus Anhydrit-Gips. Diese sind durch unterirdische Wasseradern ausgewaschen und bilden somit größere Hohlräume. Dadurch kommt es in der Folge immer wieder zu den befürchtenden Erdfällen. Der davon bekannteste Erdfall (ein Erdfallsee) ist die bereits genannte Totenlache. Das Bärental ragt zum Teil bereits in das Windvorranggebiet W-7, sodass ebenso dort logischerweise durch Auslaugungen entstandene größere Hohlräume vorkommen müssen. So muss, zum Einen, mit der Zerstörung der Wasseradern durch die bis zu 30 Meter in die Tiefe reichenden Fundamente gerechtet werden, zum Anderen könnten unverträgliche Stoffe oder Schmiermittel beim Bau oder Betrieb der Windkraftanlagen, das sehr empfindliche Ökosystem, der als Naturdenkmal ausgewiesenen Totenlache, stören. Als Besonderheit kommt dort die sehr seltene und streng geschützte Armleuchteralge vor.

Besonders der Wasserhaushalt im Bundsandsteingebiet des „Kleinen Thüringer Waldes“wäre sehr nachteilig und langfristig beeinträchtigt. Hier ist das Einzugsgebiet, im Windvorranggebiet W-6, für die Quellen des Bachlaufes „Spring", die unterhalb des Schneeberges entspringt und für die Gemeinde Schmeheim und Marisfeld eine wichtige Funktion als Vorfluter erfüllt. Es ist bereits in den letzten Jahren ein Rückgang der Quellschüttungen mit sinkendem Wasser-stand im Bachlauf der Spring zu verzeichnen. Durch die Eingriffe im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen im geschlossenen Waldgebiet ist ein weiterer Rückgang des Wasserstandes bis hin zu jahresszeitlichem Trockenfall des Baches zu befürchten.

  1. Brandschutz / Feuerwehr

Die Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von WKA im Wald, erhöht erheblich die Waldbrandgefahr. Hier kann die zuständige Feuerwehr nichts ausrichten, da in einer Höhe von 200m kein Anleitern (bis 30m) möglich ist. Die Gefahr des Funkenfluges kann nicht unterbunden werden. Somit werden das ganze Areal sowie die umliegenden Ortschaften in Gefahr gebracht. Dies stellt ein erhebliches Risiko für Menschen, Tiere und Natur dar. Weiterhin ist auf das gesundheitsgefährdende Risiko im Brandfall hinzuweisen. siehe Punkt 3.2 Gesundheitsgefahren.

Die ortsansässige Feuerwehr gibt Anmerkungen zur nichtvorhandene Zuwegbarkeit. Auf den nichtbefestigten forstwirtschaftlichen (zum Teil stark bewachsenen) Waldwegen ist die Passierbarkeit der großen Feuerwehrfahrzeuge unmöglich. Weiterhin befindet sich in diesem Gebiet kein Löschwasservorrat. Die geforderten Sicherheitsabstände, beim Löschen von elektrischen Anlagen, können nicht eingehalten werden.

Fazit: Die Brandgefahr kann weder beseitigt, noch eingedämmt bzw. kontrolliert werden. Somit besteht für das ganze Gebiet (33 km2) im Falle eines Brandausbruchs im gesamten „kleinen Thüringer Wald“ Brandgefahr.

  1. Touristische Bedenken

Die Errichtung der Windkraftanlagen im Kleinen Thüringer Wald würde erheblichen negativen Einfluss auf unsere touristische Region haben, neben den historischen Sehenswürdigkeiten in unserer Stadt Schleusingen und unseren umliegenden Dörfern ist der Wald mit seine Fauna und Flora ein wichtiger Bestandteil in unserer Region. Mit der immer mehr steigenden Hektik in der Berufswelt und Umwelt braucht der Mensch Rückzugszonen, diese findet er im Wald. Der „kleine Thüringer Wald“ ist ein beliebtes Ausflugsziel von der Bevölkerung aus den umliegenden Ortschaften und Touristen die unsere Region besuchen. Durch den kleinen Thüringer Wald zieht sich der Rennsteig-Dolmar Weg, der mit seinen 110 Km mit einer der längsten Wanderwege in Südthüringen ist. Dieser Wanderweg gibt dem Wanderer und Erholungssuchenden das Gefühl von Ruhe sowie die Verbundenheit mit einer faszinierenden Natur. Dieses Wander- und Erholungsgebiet lässt auch mit seinen Ausgrabungsstätten dreieinhalb Jahrtausende Ur- und Frühgeschichte lebendig werden. Die Einzigartigkeit des Wanderweges durch das Gebiet des „kleinen Thüringer Waldes“ mit seiner Fauna und Flora wäre unwiederbringlich mit dem Bau von Windrädern in dieser Region verloren. Die umliegenden Gemeinden Grub, Eichenberg, Bischofrod und Schmeheim sind im Regionalplan Südwestthüringen ThürStAnz. Nr. 40/1999 Ziel 7.3.2.1 als regional bedeutsame Fremdenverkehrsorte ausgewiesen. Mit der Entwicklung und Bündelung touristischer Leistungsangebote sollen diese Orte einen besonderen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft leisten.Die positive Entwicklung des Tourismus und Fremdenverkehrs mit enormen Anstrengungen in den vergangenen Jahren durch die betreffenden Gemeinden wäre äußerst nachteilig beeinflusst und würde einen herben Rückschlag erleiden.Für den Tourismus und Fremdenverkehrs ist das geplante Vorranggebiet kontraproduktiv. Die Errichtung der Windkraftanlagen im Kleinen Thüringer Wald würde erheblichen negativen Einfluss auf unsere touristische Region haben, neben den historischen Sehenswürdigkeiten in unserer Stadt Schleusingen und unseren umliegenden Dörfern ist der Wald mit seine Fauna und Flora ein wichtiger Bestandteil in unserer Region. Mit der immer mehr steigenden Hektik in der Berufswelt und Umwelt braucht der Mensch Rückzugszonen. Diese findet er im Wald. Der „kleine Thüringer Wald“ ist ein beliebtes Ausflugsziel für die Bevölkerung aus den umliegenden Ortschaften und Touristen die unsere Region besuchen. Durch den „kleinen Thüringer Wald“ zieht sich der Rennsteig-Dolmar Weg, der mit seinen 110 Km mit einer der längsten Wanderwege in Südthüringen ist. Dieser Wanderweg gibt dem Wanderer und Erholungssuchenden das Gefühl von Ruhe sowie die Verbundenheit mit einer faszinierenden Natur. Dieses Wander- und Erholungsgebiet lässt auch mit seinen Ausgrabungsstätten dreieinhalb Jahrtausende Ur- und Frühgeschichte lebendig werden. Die Einzigartigkeit des Wanderweges durch das Gebiet des „kleinen Thüringer Waldes“ mit seiner Fauna und Flora wäre unwiederbringlich mit dem Bau von Windrädern in dieser Region verloren. Die umliegenden Gemeinden Grub, Eichenberg, Bischofrod und Schmeheim sind im Regionalplan Südwestthüringen ThürStAnz. Nr. 40/1999 Ziel 7.3.2.1 als regional bedeutsame Fremdenverkehrsorte ausgewiesen. Mit der Entwicklung und Bündelung touristischer Leistungsangebote sollen diese Orte einen besonderen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft leisten. Die positive Entwicklung des Tourismus und Fremdenverkehrs mit enormen Anstrengungen in den vergangenen Jahren durch die betreffenden Gemeinden wäre äußerst nachteilig beeinflusst und würde einen herben Rückschlag erleiden. Für den Tourismus und Fremdenverkehrs ist das geplante Vorranggebiet kontraproduktiv. 8. Kulturhistorische Bedenken Das Gebiet des „Kleinen Thüringer Waldes“ ist Ur- und Frühgeschichtlich geprägt. In den Jahren 1954 bis 1957 gab es umfangreiche Ausgrabungen zu den Bronzezeitlichen Hügelgräbern auf dem Kammgebiet bis hin zur Langen Bahn (Baude). Die beachtlichen Ausgrabungsfunde sind im Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens in Weimar zu besichtigen. Das Gebiet des „Kleinen Thüringer Waldes“ war während der Bronzezeit von den Trägern der süddeutschen Hügelgräberkultur dicht besiedelt, das wurde mit den Ausgrabungen belegt. Heimatforscher haben im Planungsgebiet des „Kleinen Thüringer Waldes“ weitere viele mutmaßlich prähistorische Bodendenkmale gefunden. Dazu gehören mindestens sieben Steinhügelgräber am Roten Haag und am Neuen Berg zwischen Fischbach und Gethles (W-7) sowie zwei Steinwälle oberhalb der Langen Bahn am Ehrenberg (W-6) dazu dutzende Steinhügelgräber. Es wird vermutet, dass nur ein Wall davon archäologisch aufgenommen wurde. Geplünderte Gräber dort zeigen sog. Steinkisten wahrscheinlich aus megalithischer Zeit an. Somit ist das Gebiet weiterhin von archäologischer Bedeutung für die UR- und Frühgeschichte Thüringens.

  1. Immobilenwerte sinken

In den vorangegangenen Punkten, wurden unter anderem auf die gesundheitlichen Gefahren sowie die Zerstörungen des Natur- und Landschaftsbildes eingegangen. Diese Zerstörung hat erhebliche Einflüsse auf die Immobilienwerte.

Eine Studie des RWI (Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung) zeigt, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung führen. Der Wert eines Hauses in etwa einem Kilometer Entfernung zu einer Windkraftanlage sinkt um gut 7 - 23 Prozent. Für die Studie hat das RWI knapp 3 Millionen Verkaufsangebote auf dem Online-Portal Immoscout24 ausgewertet. Den Wertverlust der Immobilien führen die Forscher auf die negativen Auswirkungen von Windrädern auf ihre unmittelbare Umgebung zurück – etwa durch Lärm, gesundheitliche Beeinträchtigungen und die Störung des Landschaftsbildes Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten betroffen. Hier kann der Wertverlust innerhalb des Ein-Kilometer-Radius sogar 23 Prozent betragen. Dagegen verlieren Häuser in Stadtrandlage bei gleicher Entfernung zu einer Windkraftanlage kaum an Wert. Dies könnte daran liegen, dass in städtischen Gebieten Störungen des Landschaftsbildes oder Lärm weniger auffallen als auf dem Land.

Dies ist eine Entwertung, die für viele Familien existenzbedrohende Auswirkungen hat.

  1. Zerstörung des Landschaftsbildes / Angriff auf de Denkmalschutz

Das Landschaftsbild und das damit verbundene städtebauliche Ensemble mit Schloss und Schlosspark, wird massiv durch Errichtung von WKA gestört. Schleusingen als alte Residenzstadt der Grafschaft von Henneberg, ist eine der ältesten noch erhaltenen Residenzen Thüringens. Das Schloss Bertholdsburg gehört seit 1994 der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Wir nehmen es nicht hin, dass das Denkmal „Bertholdburg“ eingebettet in die idyllische Landschaft des „kleinen Thüringer Waldes“ durch politische Entscheidungen, in seiner Einzigartigkeit zerstört wird.

Посилання на петицію

Зображення з QR-кодом

Відривний листок із QR-кодом

завантажити (PDF)

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Аргументу ПРОТИ поки немає.

Допоможіть в зміцненні громадянської залученості. Ми хочемо, щоб ваші думки були почуті і залишалися незалежними.

просувати зараз