Région: Bavière
Logement

Wohnraummangel in Bayern - Null Toleranz gegenüber illegalen Vermietungen!

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Bayerischer Landtag
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  1. Lancé 2018
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Dringend benötigter Wohnraum in München wird weiterhin illegal an (Medizin-)Touristen z.B. über Portale wie Airbnb und andere vermietet. Eigentümer und Zwischenmieter nehmen nach wie vor hohe Gewinne aus dieser Vermietung ein und zahlen keine Steuern. Die Verschärfung des Bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom Juni 2017 zeigt bei professionellen Zweckentfremdern wenig Wirkung. Auch der bundesweit einmalige Vollzug von Ersatzzwangshaft stoppt skrupellose Vermieter nicht.

Ein beispielhafter Fall ist ein in München bekannter Zweckentfremder am Arabellapark (VG München, Beschluss v. 15.12.2017 – M 9 X 17.5450). Selbst während seines Gefängnisaufenthaltes im Rahmen des behördlichen Zwangsmittelvollzuges betrieb er sein Geschäftsmodell von dort weiter: Seine Gehilfen kassierten die Einnahmen von Touristen direkt an der Haustür. Damit hat sich die zweimalige Ersatzzwangshaft als nicht ausreichendes Mittel erwiesen. Gleichzeitig kann er sich dank seiner hohen Einnahmen teure Fachanwälte für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen leisten; sieht sich aber nicht in der Lage, verhängte Bußgelder zu zahlen – wegen angeblich plötzlicher Mittellosigkeit.

Diese Machtlosigkeit und die schwerfälligen Umsetzungen von Anordnungen durch die zuständigen Behörden sind nicht hinnehmbar. Deshalb fordern wir eine Verschärfung zur Schließung von Schlupflöchern im Bayerischen Landesgesetz, denn wir brauchen Gesetze mit wirkungsvollem Vollzug. Außerdem müssen strafrechtliche Gewinnabschöpfungen erfolgen. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen, nur Vorschriften müssen allerdings angewendet werden.

Unsere Forderungen:

1) Eine Räumung auch von Nutzern (Touristen) als letztes Vollzugsmittel durch die zuständige Behörde muss möglich sein und daher ergänzend im Bayerischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufgenommen werden. Es stehen genügend Boardinghäuser, Hotels und Pensionen für kurzfristige Unterbringungen der Touristen zur Verfügung. Eine solche Räumung ist bislang wegen fehlender Gesetzesgrundlage (auch nicht im Einzelfall gemäß Art . 7 Abs. 2, Nr. 1 und Nr. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes) nicht möglich - siehe Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Az.: 12 CS 16.899 vom 9.5.2016.

2) Strafrechtliche Abschöpfung der Gewinne aus illegalen Vermietungen. Im letzten Jahr wurde mit der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eine wesentlich vereinfachte Grundlage dafür geschaffen.

Raison

Was erreichen wir mit den Verschärfungen:

  • Handlungsfähigkeit, um das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu vollziehen.

  • Viele familiengerechte Wohnungen werden wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Davon profitiert auch die Stadt München. Ein Rechenbeispiel: Im Münchner Osten werden mindestens 100 Wohnungen illegal an Medizintouristen vermietet. Der Bau von neuen, gleichwertigen Wohnungen würde etwa 231.000 Euro pro Wohnung kosten. Die Stadt könnte hier also 23 Millionen Euro bei Neubauten einsparen oder anderweitig einplanen.

  • Gewinne aus illegalen Vermietungen werden strafrechtlich abgeschöpft. Damit verliert dieses „Geschäftsmodell“ an Attraktivität und die Zweckentfremder werden an der Stelle getroffen, die sie am meisten spüren: beim Geld.

  • Massive nachbarschaftliche Störungen wie Bedrohungen und nächtlicher Lärm haben ein Ende und Bürger im Freistaat Bayern haben nicht mehr das Gefühl, alleine gelassen zu werden.

Unsere Vorschläge sind realisierbar. Und sie unterstützen z.B. in München das Amt für Wohnen und Migration als zuständige Ermittlungsbehörde, Zweckentfremdungen von Wohnraum zu beenden.

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,
    in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28.1.2020 im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, unserer Eingabe nicht zum Erfolg zu verhelfen und für erledigt zu erklären (mit den Stimmen der CSU, AfD, der FREIEN WÄHLER und FDP und gegen die Stimmen der GRÜNEN und der SPD)

    Begründung (auszugsweise aus dem Schreiben des Ausschusses für Wohnen , Bau und Verkehr Staatsregierung und Dr. Hans Reichart ehemals Staatsminister für dieses Ressort) :

    Die Staatsregierung meldet gegen die Räumung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung zur Entfernung von Touristen an und sie wäre nicht mit Art. 20 Abs. 3 GG – Verhältnismäßigkeitsgrundgesetzt- vereinbar, weil die weder... plus loin

  • Der Petitionsausschuss hat zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung angefordert. Sobald diese vorliegt, wird der Ausschuss für
    Wohnen, Bau und Verkehr über die Eingabe auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen Beschluss fassen. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir erwarten eine Einladung in den Ausschuss in 01/ 02. 2020, welcher grundsätzlich öffentlich berät.

    Wir halten Sie auf dem Laufenden!
    Peggy Schön und Waltraud Stocker

    PS Foto: Übergabe der Petition an dem stv. Vorsitzenden des Petitionsausschusses Dr. Schwartz mit Unterstützung durch Christian Schottenhamel (DEHOGA München)

Pas encore un argument PRO.

Selbst wenn meine Wohnung "zwangsgeräumt" werden würde, würde ich nie im Leben Schmarotzern und Mietnormaden, die den Anspruch haben, über fremdes Eigentum zu bestimmen, einen Mietvertrag aushändigen.

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